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Familiennachzug 2026: Was sich ändert

Die Bundesregierung hat ein digitales Visumantragsportal für den Familiennachzug gestartet, doch die Wartezeiten an deutschen Botschaften in arabischen Ländern liegen weiterhin bei 6 bis 18 Monaten. Ein praktischer Leitfaden mit Zahlen, Dokumenten und Tipps.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•15. Februar 2026•4 Min. Lesezeit•483 Aufrufe
Familiennachzug 2026: Was sich ändert

Berlinuna / AI Generated · Berlinuna Original

Noura, eine syrische Mutter in Berlin, wartet seit 14 Monaten auf einen Visumtermin fuer ihren Mann in Beirut. Jeden Morgen prueft sie ihr E-Mail-Postfach. Noch nichts. Sie ist eine von Tausenden.

Das Auswaertige Amt hat im Januar 2026 ein digitales Portal fuer nationale Visumantraege gestartet -- einschliesslich Antraege auf Familiennachzug. Dokumente koennen nun online hochgeladen, der Bearbeitungsstand digital verfolgt werden. Die Bundesregierung spricht von einem "Meilenstein der Digitalisierung". Aber aendert das etwas an den Wartezeiten? Bisher kaum.

Laut Angaben des Bundesamtes fuer Migration und Fluechtlinge (BAMF) und Berichten spezialisierter Anwaltskanzleien variieren die Bearbeitungszeiten je nach Botschaft erheblich. An der deutschen Botschaft in Beirut dauert es derzeit 12 bis 18 Monate -- eine der laengsten Wartezeiten im arabischen Raum. Amman liegt bei 8 bis 14 Monaten, Kairo bei 6 bis 12 Monaten. Das deutsche Generalkonsulat in Istanbul, das viele syrische Familien nutzen, braucht zwischen 10 und 16 Monaten.

Dokumente und Formulare auf einem Schreibtisch -- Symbolbild fuer Visumantraege
Symbolbild. Photo by Scott Graham on Unsplash

Diese Zahlen beziehen sich auf den Ehegattennachzug. Beim Kindernachzug (unter 18 Jahren) geht es in der Regel zwei bis drei Monate schneller. Der grosse Unterschied zwischen den Botschaften? Er erklaert sich vor allem durch das Verhaeltnis von Antraegen zu verfuegbarem Personal.

Das digitale Portal: ein erster Schritt

Das Auswaertige Amt erlaeuterte, das neue System ermoegliche es, Unterlagen elektronisch einzureichen und den Status des Antrags online zu verfolgen. Vor diesem Update mussten Antragsteller persoenlich in der Botschaft erscheinen, um jedes Dokument abzugeben -- manchmal mehrfach, weil Unterlagen fehlten. Das neue System (derzeit in einer Pilotphase an ausgewaehlten Botschaften) soll unnoetige Besuche reduzieren.

Aber die Realitaet sieht anders aus. Viele Familien (besonders syrische und irakische) berichten, dass das Portal mit arabischsprachigen Dokumenten nicht reibungslos funktioniert. Beeidigte Uebersetzungen bleiben fuer jedes einzelne Dokument Pflicht. Ein auf Migrationsrecht spezialisierter Anwalt in Berlin wies darauf hin: "Technik allein loest das Problem nicht -- die Botschaften brauchen schlicht mehr Personal."

Personen in einer formellen Besprechung -- Symbolbild fuer Behoerdenarbeit
Symbolbild. Photo by Austin Distel on Unsplash

Erforderliche Dokumente und haeufige Fehler

Der Prozess beginnt mit dem Zusammenstellen der Grunddokumente: gueltiger Reisepass, beglaubigte und uebersetzte Heiratsurkunde, Nachweis ausreichenden Wohnraums in Deutschland (Mietvertrag oder Eigentum), Einkommensnachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts und ein A1-Sprachzertifikat des Goethe-Instituts oder ein gleichwertiger Nachweis. Diese Sprachanforderung -- von der anerkannte Fluechtlinge in den ersten drei Monaten befreit sind -- sorgt fuer die meiste Verwirrung.

Das BAMF warnte vor drei wiederkehrenden Fehlern, die Antraege verzoegern oder zur Ablehnung fuehren. Erstens: nicht beeidigte Uebersetzungen, was die komplette Ruecksendung des Dossiers bedeutet. Zweitens: viele Antragsteller versaeumen es, ihren Mietvertrag nach einem Umzug zu aktualisieren, sodass die Angaben nicht mit den Daten der Auslaenderbehoerde uebereinstimmen. Und drittens? Abgelaufene A1-Zertifikate. Das Zertifikat darf nicht aelter als 12 Monate sein.

Nach der Antragstellung

Nach Einreichung des Antrags bei der Botschaft wird die Akte an die Auslaenderbehoerde der Stadt weitergeleitet, in der die nachziehende Person kuenftig leben wird. In Berlin uebernimmt das das Landesamt fuer Einwanderung am Friedrich-Krause-Ufer. Allein dort dauert die Zustimmung 4 bis 8 Wochen -- manchmal deutlich laenger.

Wie Make it in Germany betonte, koennen Antragsteller ueber das neue digitale Portal nach drei Monaten den Bearbeitungsstand abfragen. Und wenn nach sechs Monaten keine Antwort kommt, steht ihnen das Recht auf eine foermliche Beschwerde zu -- eine Option, die viele Antragsteller gar nicht kennen.

Das Warten -- der psychisch haerteste Teil -- bleibt. Aber gute Vorbereitung kann Monate an Verzoegerung ersparen. Fuer Noura in Berlin kam vergangene Woche endlich der Interviewtermin fuer ihren Mann. Sie sagte schlicht: "Vierzehn Monate. Aber wenigstens gibt es jetzt Licht."

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.

Quellen

  1. BAMF - Familiennachzug zu Drittstaatsangehoerigen
  2. Auswaertiges Amt - Visa und Aufenthalt
  3. Make it in Germany - Familiennachzug
  4. Landesamt fuer Einwanderung Berlin - Befristete Aufenthaltserlaubnis
  5. Goethe-Institut - Deutschkurse und Sprachzertifikate

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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