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Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt
Der Bundestag hat mit 444 Stimmen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang ausgesetzt. Betroffen sind rund 381.000 Menschen in Deutschland, die meisten davon Syrer. Was bedeutet das Gesetz konkret für wartende Familien?
Berlinuna Redaktion
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444 Ja-Stimmen, 135 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Mit dieser klaren Mehrheit hat der Bundestag den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang ausgesetzt. Das Gesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist das erste große migrationspolitische Vorhaben der Regierung Merz.
Bislang durften monatlich bis zu 1.000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland einreisen - insgesamt 12.000 pro Jahr. Dieses 2018 eingeführte Kontingent wurde in den vergangenen beiden Jahren weitgehend ausgeschöpft. Jetzt fällt es ersatzlos weg. Ausnahmen? Nur noch in besonders schweren Härtefällen, etwa bei unbegleiteten Minderjährigen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen.
Betroffen sind laut Ausländerzentralregister rund 381.000 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland - davon etwa 296.000 syrische Staatsangehörige. Rund die Hälfte lebt bereits seit mindestens sechs Jahren hier. Viele warten (manche seit Jahren) auf die Bearbeitung ihrer Anträge.
Wer betroffen ist - und wer nicht
Die Unterscheidung ist entscheidend. Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention und Asylberechtigte dürfen weiterhin ihre engsten Angehörigen nachholen. Das Gesetz zielt ausschließlich auf die dritte Schutzform: den subsidiären Schutz. Dieser greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung möglich sind, den Betroffenen in ihrem Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht - etwa Folter oder bewaffnete Konflikte.
Was viele nicht wissen: Der Unterschied zwischen vollem Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutz hängt oft an einem einzigen Absatz im BAMF-Bescheid. Und dieser Absatz entscheidet nun darüber, ob eine Familie zusammengeführt wird - oder nicht.
Nabil, ein syrischer Vater in Berlin-Neukölln, lebt seit 2016 in Deutschland. Subsidiärer Schutz. Vor anderthalb Jahren stellte er über die deutsche Botschaft in Beirut einen Antrag auf Familiennachzug für seine Frau und zwei Kinder. Einen Termin hat er bis heute nicht bekommen. Und nach dem neuen Gesetz? Unklar, ob sein Antrag überhaupt noch bearbeitet wird.
Scharfe Debatte im Plenum
Dobrindt warb offensiv für seinen Gesetzentwurf. "Wir schreiben das Wort Begrenzung wieder ins Aufenthaltsrecht rein", erklärte der Innenminister. Es gehe darum, Zuwanderung zu steuern und "kriminellen Geschäftsmodellen" den Boden zu entziehen.
Die SPD trug den Kompromiss mit - aber sichtbar widerwillig. Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik betonte, das Recht auf Familie sei ein "grundlegendes Menschenrecht". Sie räumte ein, dass die Zustimmung vielen in ihrer Fraktion "sehr schwerfällt". Aber die Koalition mit der Union habe eben ihren Preis.
Deutlich schärfer fiel die Kritik der Opposition aus. Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich nannte das Gesetz "unbarmherzig" - es bedeute "Leid für Kinder, die ihre Eltern nicht sehen können, und für Ehepartner, die sich nur über Bildschirme begrüßen". Die Linken-Politikerin Clara Bünger sprach von "grausamer Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten". Und die Organisation Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als "Familienzerstörungsgesetz".
Weniger Syrer kommen - mehr gehen
Das Gesetz kommt zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt. Laut Destatis sank die Zahl der Zuzüge syrischer Staatsangehöriger zwischen Januar und September 2025 um 46,5 Prozent - von rund 74.600 auf 40.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Fortzüge um 35,3 Prozent. Die Nettozuwanderung? Nur noch 18.100 Personen, dreimal weniger als im Vorjahreszeitraum.
Ende 2024 waren rund 713.000 syrische Schutzsuchende in Deutschland registriert. Aber die Dynamik hat sich seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 deutlich verändert. Laut UNHCR sind bis September 2025 etwa eine Million syrische Geflüchtete weltweit in ihre Heimat zurückgekehrt. Dennoch leben weiterhin über 4,5 Millionen syrische Flüchtlinge im Ausland.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer als anerkannter Flüchtling (nicht subsidiär geschützt) eingestuft ist, kann weiterhin über das Landesamt für Einwanderung am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin einen Antrag stellen. Für subsidiär Schutzberechtigte sieht es anders aus: Laufende Anträge werden laut Menschenrechtsorganisationen "auf Eis gelegt" - ohne Übergangsregelung.
Das Gesetz ist auf zwei Jahre befristet. In der deutschen Migrationspolitik ist ein "vorübergehender" Stopp allerdings selten wirklich vorübergehend. 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte schon einmal ausgesetzt - in voller Form kehrte er nie zurück. Die Frage, die Zehntausende arabische Familien in Deutschland jetzt beschäftigt, ist schmerzlich einfach: Wann sehen wir uns wieder?
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
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- 8. Februar 2026
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