Am 1. Oktober 2026 um 11 Uhr ist Schluss: Nicht vollständig übermittelte Anträge für das Berliner Film- und Videostipendium 2027 werden dann automatisch abgebrochen. Wer vier bis sechs Arbeitsmonate finanzieren will, muss deshalb zuerst die formalen Hürden prüfen – noch vor dem langen Projekttext.
Die Zielgruppe ist eng definiert
Bewerben können sich professionell arbeitende Filmemacherinnen sowie trans-, inter- und nichtbinäre Filmschaffende, die in Berlin leben und arbeiten. Erwartet werden eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder mehrjährige Praxis und mindestens ein bereits fertiggestellter, veröffentlichter Film. Immatrikulierte, Promovierende sowie Professorinnen und Professoren einschließlich Gastprofessuren sind ausgeschlossen.
Gefördert werden künstlerische Filmvorhaben, die im Kinokontext präsentiert werden können: von Recherche und Stoffentwicklung über Drehbuch und Dreharbeiten bis zur Postproduktion. Image- und Kampagnenfilme, politische Bildungs- oder soziokulturelle Projekte sowie reine Videoinstallationen passen nicht in diese Ausschreibung.
Bis zu 12.000 Euro, aber kein Automatismus
Das Land zahlt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel 2.000 Euro pro Monat. Beantragt werden können vier Monate mit 8.000 Euro, fünf Monate mit 10.000 Euro oder sechs Monate mit 12.000 Euro. Eine berufene Jury berät über die Anträge. Die Mitteilung der Ergebnisse ist bis Ende Februar 2027 vorgesehen.
Vollständigkeit schlägt Nachreichen
Der Online-Antrag im ServicePortal muss auf Deutsch ausgefüllt werden; Anlagen dürfen deutsch oder englisch sein. Lebenslauf, Vorhabenbeschreibung, optionale Beteiligtenliste und Arbeitslinks dürfen zusammen höchstens 18 DIN-A4-Seiten und 15 MB umfassen. Maximal drei vollständige Referenzfilme können verlinkt werden. Die Links müssen bis einschließlich Januar 2027 funktionieren.
Hinzu kommen Identitäts- und Berliner Meldenachweise. Für Nicht-EU-Bürger nennt das Portal eine beidseitige Aufenthaltstitelkarte als möglichen kombinierten Nachweis. Ohne Karte sind Pass oder Ausweis, Meldebescheinigung und ein gültiger Aufenthaltsnachweis einzureichen. Fehlende Unterlagen werden laut ServicePortal nicht nachgefordert.
Beim Startdatum zählt der Live-Status
Die offiziellen Seiten sind beim Beginn nicht ganz deckungsgleich: Pressemitteilung und ServicePortal nennen den 22. Juli, die Programmseite der Kulturverwaltung spricht von einem voraussichtlichen Beginn am 23. Juli. Maßgeblich ist daher, ob der Online-Antrag tatsächlich freigeschaltet ist. Das Informationsblatt mit Stand Juli 2026 sollte vor jeder Dateivorbereitung gelesen werden.
Eine Online-Infosession findet am 3. September 2026 von 10 bis 11.30 Uhr auf Deutsch mit englischen Untertiteln statt; die Anmeldung ist erforderlich. Sie eignet sich für offene Detailfragen, sollte aber nicht der Startpunkt der Bewerbung sein.
Quellen
Ausschreibung, Förderhöhe und Frist wurden mit der Pressemitteilung der Berliner Kulturverwaltung abgeglichen. Die formalen Anforderungen stammen aus Programmseite und ServicePortal.
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