Gehaltstransparenz: Jetzt vorbereiten
Wer sich 2026 bewirbt, sollte den 7. Juni nicht als fertigen Startknopf fuer alle deutschen Arbeitgeber lesen. Das Datum ist genau die EU-Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2023/970. Praktisch heisst das: Stellenanzeigen speichern, Fragen nach Gehaltsspannen vorbereiten und die deutsche Umsetzung pruefen, bevor aus einem Bewerbungsgespraech ein rechtlicher Streit wird.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: 5138153/Pixabay · Pixabay License
Eine Bewerbung im Juni 2026 kann anders aussehen als viele Bewerbungen davor. Nicht, weil jeder deutsche Arbeitgeber dann automatisch dieselbe fertige Regel anwendet. Sondern weil die EU-Frist fuer mehr Entgelttransparenz genau an dieser Stelle Druck macht: vor dem Gespraech, bei der Gehaltsspanne, bei der Frage nach der alten Bezahlung.
Der feste Termin ist der 7. Juni 2026. Nach der bei EUR-Lex veroeffentlichten Richtlinie (EU) 2023/970 muessen die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis zu diesem Datum in nationales Recht umsetzen. Das ist die EU-Umsetzungsfrist, nicht automatisch die Antwort auf jede Einzelfrage im deutschen Arbeitsverhaeltnis.
Fuer Bewerberinnen und Bewerber sind zwei Punkte besonders nah am Alltag. Arbeitgeber sollen ueber das Einstiegsentgelt oder eine Entgeltspanne informieren, etwa in der Ausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespraech. Ausserdem sollen Fragen nach der bisherigen Verguetung nicht mehr gestellt werden. Der Rat der EU beschreibt diese Ziele als Teil der europaeischen Regeln gegen intransparente Bezahlung.
Auch Beschaeftigte sollen mehr Informationen bekommen koennen. Gemeint sind nach der Richtlinie Angaben zur eigenen Entgelthoehe und zu durchschnittlichen Entgelthoehen vergleichbarer Gruppen. Das ist nicht dasselbe wie eine oeffentliche Liste aller Einzelgehaelter im Betrieb.
Die vorsichtige Lesart ist wichtig, weil die deutsche Umsetzung noch beobachtet werden muss. Die IHK Region Stuttgart verweist auf den Umsetzungsbedarf in Deutschland. Deloitte Legal diskutiert die rechtlichen Fragen fuer den Fall, dass die Umsetzung nicht rechtzeitig vollstaendig erfolgt. Daraus folgt fuer Leserinnen und Leser: vorbereiten ja, pauschale Vorwuerfe gegen Arbeitgeber nein.
Was jetzt sinnvoll ist
Wer sich bewirbt, sollte Stellenanzeigen als PDF speichern, Einladungen zum Vorstellungsgespraech aufheben und notieren, ob nach der bisherigen Verguetung gefragt wurde. Eine sachliche Frage passt schon heute in viele Gespraeche: Welche Entgeltspanne ist fuer diese Stelle vorgesehen?
Wer bereits im Job ist, sollte nicht mit einer Drohung beginnen. Nuetzlicher ist eine saubere Mappe: Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Aufgabenveraenderungen, Zielvereinbarungen, Gehaltsanpassungen und die Frage, nach welchen objektiven Kriterien die eigene Vergleichsgruppe gebildet wird.
Der konkrete naechste Schritt ist klein: einen Ordner Gehalt 2026 anlegen, Bewerbungsunterlagen und Gespraechsnotizen sichern, im Juni die deutsche Umsetzung pruefen und erst dann entscheiden, ob HR, Betriebsrat oder qualifizierte Beratung der richtige naechste Kontakt ist.
Quellen
Grundlage sind die deutsche Fassung der Richtlinie bei EUR-Lex, die Erklaerungen des Rats der EU sowie die aktuellen Hinweise von IHK Region Stuttgart und Deloitte Legal zur Umsetzung und zu offenen Rechtsfragen in Deutschland.
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