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Infraplan: Was Pendler prüfen sollten

155 neue Gleiskilometer bis 2030: Der Infraplan nennt nach Angaben der Tagesschau messbare Ziele für das Bahnnetz.

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Infraplan: Was Pendler prüfen sollten

Bildquelle: Falk2 · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion2 offizielle LinksAktualisiert 7. Oktober 2026Methodik
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155 neue Gleiskilometer bis 2030: Dieses Ziel setzt das Bundesverkehrsministerium im neuen Infraplan, berichtet die Tagesschau am 6. Oktober 2026. Die Finanzierung ist nach dem Bericht noch nicht geregelt. Wer morgens mit dem Zug zur Arbeit fährt, hat damit ein messbares Ausbauziel, aber noch keinen Termin für eine bessere Verbindung.

Korridorsanierungen bleiben im Infraplan ausgeklammert, schreibt Tagesschau. Gerade für Fahrgäste, deren Arbeitsweg von solchen Bauarbeiten betroffen ist, beantwortet der Plan damit eine wichtige Frage nicht: Wann fahren die Züge auf ihrer Strecke wieder wie vorgesehen? Dafür zählen der Zeitplan des konkreten Projekts und die Angaben zum Zugverkehr am jeweiligen Reisetag.

Nele Wesseln vom Verband Die Güterbahnen warnt im Bericht, dass Finanzierung, Zielnetz und gesetzliche Grundlagen den Plan erst absichern müssten. Sonst könne auch dieser Ansatz in der Schublade verschwinden. Bislang stehen laut Tagesschau selbst langfristige Bahnprojekte unter dem Vorbehalt, ob im jeweiligen Haushaltsjahr genug Geld vorhanden ist. Das Ministerium arbeitet deshalb an einem Gesetz für einen Eisenbahninfrastrukturfonds, der Finanzzusagen über mehrere Jahre festlegen soll.

Der Fortschritt soll sich künftig genauer überprüfen lassen. Nach Tagesschau enthält der 160-seitige Infraplan Zielwerte für die nächsten fünf Jahre und soll jährlich erscheinen und angepasst werden. Er verbindet Sanierung, Digitalisierung sowie Neu- und Ausbau. Neben neuen Gleisen geht es um mehr Elektrifizierung und weniger anlagebedingte Verspätungsminuten. Diese Kennzahl betrifft Verzögerungen durch die Infrastruktur; sie ist keine Zusage für die Ankunft eines bestimmten Zuges.

Für eine gestörte Fahrt gelten Fahrgastrechte unabhängig vom Infraplan. Die Europäische Kommission erklärt auf Your Europe: Erfahren Sie bei der Abfahrt, dass Sie Ihren Zielbahnhof mindestens 60 Minuten später erreichen werden, können Sie die Weiterreise oder eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten wählen. Dabei kommt es auf den Geltungsbereich an: Staaten können bestimmte Bahndienste ausnehmen. Bei einem verpassten Anschluss setzen die dort beschriebenen Rechte eine Durchgangsfahrkarte für alle Teilstrecken voraus. Für Erstattungs- oder Entschädigungsanträge steht das EU-Formular bereit. Es kann elektronisch oder auf Papier beim Bahnunternehmen eingereicht werden; für den jeweiligen Anspruch gelten die entsprechenden Voraussetzungen.

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