
Bildquelle: Aarp65 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Integrationskurs: erst Antrag, dann Kurs
Der Kursplatz ist da, die Monatskarte gekauft, der erste Abschnitt läuft. Dann kommt der Satz, den niemand hören will: Der Antrag hätte früher gestellt werden müssen. Genau hier wird es teuer, denn Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss sind nicht dasselbe. Wer die falsche Reihenfolge wählt, kann Geld verlieren, obwohl ein Bescheid oder Gehaltsnachweis vielleicht schon zu Hause lag.
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Die erste Rechnung für den Integrationskurs entsteht oft, bevor der erste Satz im Kursraum gesprochen wird. Wer erst nach Kursbeginn merkt, dass Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss zwei verschiedene Anträge sind, kann Geld verlieren, obwohl die eigene Lage vielleicht prüfbar gewesen wäre.
Nach der BAMF-Seite zu Teilnahme und Kosten für ausländische Staatsangehörige können bestimmte Ausländerinnen und Ausländer einen Anspruch auf Teilnahme haben; andere können vom BAMF zugelassen werden, wenn Plätze vorhanden sind. Auch Ausländerbehörde oder Jobcenter können in bestimmten Fällen eine Teilnahme auslösen oder verlangen. Das ist die Tür zum Kurs. Die Kostenfrage läuft daneben.
Die Zahl vor der Anmeldung
In der BAMF-FAQ Was kostet ein Integrationskurs? nennt das Bundesamt für eine Unterrichtsstunde in der Regel 2.29 EUR/teaching hour (Eigenbeitrag) Kostenbeitrag. Ein allgemeiner Integrationskurs hat laut Katalog 700 teaching hours (UE) Unterrichtsstunden. Daraus nennt das BAMF als Beispiel 1.603 Euro, wenn keine Befreiung greift. Nicht jeder zahlt diese Summe. Aber sie ist hoch genug, um den Antrag nicht auf den zweiten Kursmonat zu schieben.
Das BAMF erklärt außerdem, dass der Betrag nicht zwingend auf einmal gezahlt wird, sondern nach Kursabschnitten anfallen kann. Für Teilnehmende heißt das: Vor dem Start sollte beim Kursträger klar sein, ob eine Teilnahmeberechtigung vorliegt, ob eine Kostenbefreiung beantragt wird und ob der Weg über eine BAMF-Außenstelle oder digital über das Bundesportal läuft.
Kostenbefreiung ist nicht Fahrtkosten
Für die Befreiung vom Kostenbeitrag gibt es einen eigenen Antrag. Im BAMF-Formular vom 08.01.2026 führt das Bundesamt Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und sonstige finanzielle Bedürftigkeit als Wege in die Prüfung auf. Beschäftigte können ebenfalls in Betracht kommen, wenn der BAMF-Einkommenstest erfüllt ist; der hängt am Bruttoentgelt und an berücksichtigungsfähigen Kindern, nicht am Gefühl, dass der Monat knapp ist.
Gerade die Nachweise entscheiden. Das BAMF nennt als Beispiele unter anderem Bescheide zu Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, aktuelle Gehaltsabrechnung oder Arbeitsvertrag mit Bruttomonatsentgelt, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder ein örtliches Sozialticket. Wer diese Unterlagen erst sucht, wenn die erste Zahlungsaufforderung kommt, macht den Antrag unnötig schwer.
Der Weg zum Kurs ist ein zweiter Antrag
Der Fahrtkostenzuschuss ist davon getrennt. In der BAMF-FAQ zu Fahrtkosten beschreibt das Bundesamt den Zuschuss als Antragssache und knüpft ihn an die Befreiung vom Kostenbeitrag sowie an bestimmte Leistungs- oder Statuslagen. Der entscheidende Satz für die Praxis: Der Zuschuss kommt laut BAMF nicht rückwirkend in Betracht, sondern erst ab dem Kursabschnitt nach der Antragstellung. Zusätzlich nennt die FAQ mindestens 5,0 km Fußweg zwischen Wohnung und Kursstätte.
Wer also nach einem Monat erst fragt, ob Bus oder Bahn übernommen werden, kann trotz späterer Bewilligung eine Lücke behalten. Bei Kursortwechsel, unklarer Entfernung oder besonderer Befreiung sollte deshalb vorab der Kursträger oder der Informationsservice Migration des BAMF gefragt werden, nicht nur eine App oder ein Chat im Bekanntenkreis.
Der praktische Schritt vor dem Kursabschnitt
Vor dem Start sollte die BAMF-Information zum Antrag auf Zulassung neben den Unterlagen des Kursträgers liegen. Drei Fragen gehören getrennt auf den Tisch: Teilnahme oder Zulassung, Kostenbefreiung und Fahrtkostenzuschuss. Hilfreich sind Kursbeginn, Kursabschnitt, Adresse der Kursstätte, eigene Wohnadresse und der konkrete finanzielle Nachweis.
Berlinuna stützt diesen Text ausschließlich auf BAMF-Quellen. Er ersetzt keine Entscheidung im Einzelfall und verspricht keine kostenlose Teilnahme. Er zeigt aber den Punkt, den Teilnehmende selbst beeinflussen können: Antrag, Nachweis und Zeitpunkt müssen vor dem relevanten Kursabschnitt stimmen.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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- Aktualisiert
- 29. Mai 2026
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