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Integrationskurse: Weniger Stunden ab 2026

Das BAMF hat die Stundenobergrenze fuer allgemeine Integrationskurse ab 2026 von 900 auf 600 Stunden gesenkt. Die Anforderung, B1 zu erreichen, gilt weiterhin. Wer das Niveau innerhalb der neuen Grenze nicht erreicht, traegt die Kosten zusaetzlicher Stunden selbst: 200 bis 500 Euro pro 100 Stunden. Was das konkret bedeutet und welche Optionen Kursteilnehmer haben.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•27. März 2026•3 Min. Lesezeit•28 Aufrufe
Integrationskurse: Weniger Stunden ab 2026
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: guvo59/Pixabay · Pixabay License

Wer derzeit auf einen Platz im Integrationskurs wartet oder mitten im Kurs steckt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Das Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge (BAMF) hat die Rahmenbedingungen fuer allgemeine Integrationskurse ab 2026 geaendert. Die zentrale Neuerung: weniger Unterrichtsstunden bei gleichbleibender Anforderung, das Sprachniveau B1 zu erreichen.

Was sich konkret aendert

Der allgemeine Integrationskurs bestand bisher aus 600 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Wer den Deutsch-Test fuer Zuwanderer (DTB1) beim ersten Versuch nicht bestand, konnte ueber einen Wiederholungsantrag bis zu 300 zusaetzliche Stunden beantragen. Das Gesamtmaximum lag bei 900 Stunden. Laut BAMF-Ankuendigung liegt die neue Obergrenze bei 600 Stunden insgesamt. Die Moeglichkeit, zusaetzliche Stunden per Wiederholungsantrag zu erhalten, wurde deutlich eingeschraenkt. Der Orientierungskurs bleibt bei 100 Stunden, wird aber nun in die Gesamtobergrenze eingerechnet.

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Integrationskurs-Unterricht: Ab 2026 gelten neue Stundenobergrenzen

Wer betroffen ist

Betroffen sind vor allem Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die gesetzlich zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind. Dazu gehoeren anerkannte Fluechtlinge (§25 AufenthG), Personen mit Familiennachzug (§28-30 AufenthG) und bestimmte Arbeitsaufenthaltstitel. Wer den Kurs nicht abschliesst oder das B1-Niveau nicht erreicht, riskiert Verzoegerungen bei der Verlaengerung des Aufenthaltstitels. Fuer die Niederlassungserlaubnis und die Einbuergerung ist B1 ohnehin Pflicht.

Wer B1 innerhalb der neuen Stundenzahl nicht schafft, muss moeglicherweise zusaetzliche Kurse privat finanzieren. Je nach Stadt und Anbieter kostet ein Kursabschnitt (100 Stunden) zwischen 200 und 500 Euro. In Berlin, Muenchen und Hamburg berichten Traeger bereits ueber Engpaesse bei den verfuegbaren Kursplaetzen.

Welche Alternativen es gibt

Laut Volkshochschule (VHS) bieten zahlreiche VHS-Standorte Deutschkurse ausserhalb des BAMF-Systems an, die parallel zum Integrationskurs oder danach besucht werden koennen. Viele Abendkurse sind fuer Buergergeld-Empfaenger und Geringverdiener kostenlos oder stark ermaessigt.

Laut VHS steht unter vhs-lernportal.de ausserdem eine vollstaendig kostenlose Online-Lernplattform zur Verfuegung. Das Angebot reicht von A1 bis B2 und umfasst interaktive Uebungen, Videoeinheiten und persoenliche Betreuung durch Lehrkraefte. Die Registrierung ist unkompliziert, die Nutzung auch ueber das Smartphone moeglich.

Wer Anspruch auf zusaetzliche Stunden hat, sollte den Wiederholungsantrag ueber den eigenen Traeger beim BAMF einreichen lassen. Voraussetzung sind regelmaessige Teilnahme und das letzte Pruefungsergebnis. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Der wichtigste Schritt: beim eigenen Traeger nachfragen. Drei Fragen sind entscheidend. Wie viele Stunden stehen im aktuellen Kurs noch zur Verfuegung? Gelten die neuen oder die alten Regeln fuer die aktuelle Anmeldung? Kann der Traeger einen Wiederholungsantrag stellen, falls zusaetzliche Stunden noetig werden? Parallel dazu lohnt sich die Registrierung auf vhs-lernportal.de als ergaenzende Lernressource. Jede Woche zusaetzliches Ueben ausserhalb des Unterrichts bringt das B1-Ziel naeher.

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