
Bildquelle: EmDee / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
KI-Kennzeichnung: Was ab Sonntag gilt
Ab Sonntag reicht der Satz „mit KI erstellt“ als pauschale Antwort nicht mehr. Manche Anbieter müssen technisch markieren, andere sichtbar offenlegen, während redaktionell kontrollierte Texte anders behandelt werden können. Für kleine Unternehmen und Creator entscheidet deshalb nicht das verwendete Tool allein, sondern ihre Rolle, die Art des Inhalts und die Frage, wer am Ende tatsächlich Verantwortung übernimmt.
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Am Sonntagmorgen kann aus einem fehlenden Hinweis ein Compliance-Fall werden: Ein Chatbot spricht mit Kundinnen, ein manipuliertes Video wirkt echt, ein automatisch erzeugter Nachrichtentext geht ohne redaktionelle Kontrolle online. Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Satz folgt daraus jedoch nicht.
Wer kennzeichnet was?
Die Leitlinien der Europäischen Kommission trennen mehrere Verantwortlichkeiten. Anbieter interaktiver Systeme müssen Nutzer grundsätzlich erkennen lassen, dass sie mit KI kommunizieren. Anbieter generativer Systeme sollen Ausgaben in den erfassten Fällen maschinenlesbar markieren. Wer Deepfakes einsetzt, muss die künstliche Erzeugung oder Manipulation sichtbar offenlegen. Das sind keine austauschbaren Pflichten.
Auch Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können betroffen sein. Die EU-FAQ zu Artikel 50 weist zugleich auf Ausnahmen und Voraussetzungen hin, etwa wenn ein Mensch den Inhalt prüft oder eine Redaktion die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Für ein Medienangebot ist deshalb nicht nur die Software entscheidend. Dokumentiert werden sollte ebenso, wer den Text kontrolliert hat und wer für die Endfassung einsteht.
Der 2. August ist kein Etiketten-Automat
Die Verordnung ist im amtlichen EUR-Lex-Text nachzulesen. Die Kommission veröffentlichte ihre aktuellen Transparenzleitlinien am 20. Juli 2026; die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Kleine Unternehmen sollten jetzt für jeden Einsatz festhalten: Welches System wird verwendet? Entsteht Bild, Ton, Video oder Text? Gibt es eine maschinenlesbare Markierung? Wer prüft das Ergebnis vor der Veröffentlichung?
Die kurze August-Übersicht der Bundesregierung warnt Unternehmen vor fehlender Kennzeichnung. Für die genaue Reichweite reicht diese Kurzform aber nicht. Sanktionen hängen vom konkreten Verstoß und von der jeweiligen Rolle ab; eine einzige Bußgeldsumme für jeden vergessenen Hinweis wäre daher irreführend.
So prüfst du den nächsten Einsatz
Lege für den nächsten KI-Inhalt eine kurze Akte an: Zweck, System, Art der Ausgabe, technische Markierung, sichtbarer Hinweis und Name der menschlichen Prüfung. Offene Umsetzungsfragen bündelt der KI-Bereich der Bundesnetzagentur. Bei einem geschäftlichen Grenzfall ersetzt die Orientierung keine Rechtsberatung, sie zeigt aber, welche Angaben vor einer Einzelfallprüfung bereits auf den Tisch gehören.
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- Aktualisiert
- 1. August 2026
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