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KSK-Abgabe steigt 2027 auf 5%

Eine Rechnung für Logo, Foto, Text oder Musik kann für Unternehmen mehr bedeuten als einen Einkauf.

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KSK-Abgabe steigt 2027 auf 5%

Eingang des Bundesarbeitsministeriums in Berlin, das den Satz für 2027 nennt.Bildquelle: beek100 / Wikimedia Commons (Public domain)

Redaktioneller BelegGeprüft3 QuellenlinksAktualisiert 9. Juli 2026Methodik
Quellenbeleg

Ein Restaurant lässt die Speisekarte gestalten, ein Verein bucht eine Fotografin, ein Start-up zahlt einen Texter. Solche Rechnungen können Kuenstlersozialabgabe auslösen, auch wenn im Alltag niemand von Kulturarbeit spricht. Laut BMAS-Presseübersicht vom 3. Juli 2026 soll der Satz 2027 bei 5,0 Prozent liegen.

Die kleine Zahl ist ein Prüfhinweis

Für 2026 nennt das BMAS 4,9 Prozent, für 2027 wieder 5,0 Prozent. Damit kehrt der Satz auf das Niveau zurück, das nach der Tabelle der Kuenstlersozialkasse in den Jahren 2023 bis 2025 galt. Maßgeblich sind die Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen, Künstler oder Publizisten gezahlt werden.

Es geht nicht um einen Abzug beim Freelancer

Die KSK beschreibt den Mechanismus so: Selbständige Künstler und Publizisten tragen etwa die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird über die KSK finanziert, unter anderem durch Bundeszuschuss und Abgabe der Verwerter. Die gesetzliche Grundlage steht im Kuenstlersozialversicherungsgesetz.

Was kleine Auftraggeber jetzt tun

Dieser Artikel ersetzt keine Einzelfallberatung. Wer regelmäßig Designer, Fotografen, Autorinnen, Musiker oder andere kreative Selbständige beauftragt, sollte Rechnungen nach Kalenderjahr sortieren, die KSK-Informationsblätter für Verwerter lesen und bei Unsicherheit vor der Jahresmeldung Steuerberatung oder KSK fragen. Der praktische Einstieg ist die KSK-Seite mit Anmelde- und Erhebungsbogen.

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