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Lufthansa-Streik am Freitag: Ihre Rechte

Am Freitagmorgen werden die meisten Lufthansa-Flüge am Boden bleiben. Wer heute Nacht umbucht, findet noch Plätze auf Alternativflügen. Wer bis morgen wartet, steht mit Tausenden am Schalter. Und es gibt eine Leistung, die Ihnen auch bei Streik zusteht, die aber am Counter regelmäßig abgelehnt wird. Was die EU-Verordnung tatsächlich vorschreibt.

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Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•9. April 2026•3 Min. Lesezeit•4 Aufrufe
Lufthansa-Streik am Freitag: Ihre Rechte
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: BerndRehbein/Pixabay · Pixabay License

Ab 00:01 Uhr am Freitag legt das Kabinenpersonal der Lufthansa die Arbeit nieder. Wie die Gewerkschaft UFO mitteilte, dauert der Ausstand bis 22:00 Uhr. Betroffen ist nur das Kabinenpersonal, nicht die Piloten. Aber die Folge bleibt dieselbe: Die meisten Lufthansa-Flüge dürften ausfallen.

Wer einen Flug am Freitag gebucht hat, sollte jetzt handeln. Nicht morgen früh. Jetzt. Denn Umbuchungsplätze auf Alternativflügen sind begrenzt, und wer am Freitagmorgen am Schalter steht, konkurriert mit tausenden anderen Passagieren um die letzten verfügbaren Sitze.

Die wichtigste Frage zuerst: Was steht Ihnen zu?

Lufthansa airplane gate airport terminal passengers
Abfluggate an einem deutschen Flughafen

Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004

Streiks gelten nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 als "außergewöhnliche Umstände". Das bedeutet: Die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, die bei regulären Verspätungen oder Annullierungen fällig wird, greift hier nicht.

Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

Die Airline ist auch bei einem Streik verpflichtet, Ihnen zwei Optionen anzubieten: Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen. Das ist keine Kulanz. Das ist geltendes EU-Recht.

Hinzu kommt die sogenannte Betreuungspflicht (was viele Passagiere nicht wissen): Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Streik als "außergewöhnlicher Umstand" eingestuft wird oder nicht. Wenn Ihnen am Schalter jemand sagt, bei Streik gebe es keine Versorgung, stimmt das schlicht nicht.

So buchen Sie jetzt um

Laut Lufthansa-Webseite bietet die Airline kostenlose Umbuchungen über drei Wege an. Am schnellsten geht es über die Lufthansa-App, wo Alternativflüge direkt angezeigt werden, sobald Ihr Flug gestrichen ist. Alternativ können Sie über die Umbuchungsseite auf lufthansa.com handeln. Der dritte Weg ist die Service-Hotline unter +49 69 86 799 799, wobei Sie an einem Tag wie diesem mit langen Wartezeiten rechnen müssen.

Und noch ein Hinweis: Lufthansa kann betroffene Passagiere unter Umständen auf Flüge von Star-Alliance-Partnern wie Turkish Airlines oder Aegean umbuchen. Prüfen Sie die Optionen in der App oder fragen Sie gezielt danach.

airport departure board flight cancelled delay
Anzeigetafel mit gestrichenen Flügen

Kein Anspruch auf Entschädigung

Der häufigste Irrtum bei Streiks: Viele Passagiere gehen davon aus, dass ihnen die pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro zusteht. Bei einem Streik ist das nicht der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Arbeitskampfmaßnahmen als außergewöhnliche Umstände gelten, die die Airline von der Entschädigungspflicht befreien.

Die Unterscheidung ist entscheidend. Finanzielle Entschädigung? Nein. Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Hotel und Umbuchung? Ja.

Handeln Sie heute Abend

Die Liste der gestrichenen Flüge wird laufend auf der Lufthansa-Webseite aktualisiert. Prüfen Sie jetzt Ihren Flugstatus. Ist Ihr Flug betroffen, starten Sie die Umbuchung sofort über die App oder Webseite. Und bewahren Sie alle Belege auf, falls Sie am Flughafen Verpflegung oder eine Unterkunft bezahlen müssen. Sie brauchen diese später für die Kostenerstattung.

Der Streik beginnt in wenigen Stunden. Jede Stunde, die jetzt vergeht, bedeutet einen Sitzplatz weniger auf den Alternativflügen.

Quellen

  1. Tagesschau — Kabinenpersonal der Lufthansa streikt am Freitag
  2. EU-Verordnung 261/2004 — Fluggastrechte
  3. Lufthansa — Fluginformationen und Umbuchung

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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