Wirtschaft

Lufthansa und TAP: Was gilt fürs Ticket?

Portugals Regierung hat Lufthansa als bevorzugten Partner für einen Anteil an TAP ausgewählt.

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Bildquelle: MarcelX42 · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion1 offizielle LinksAktualisiert 15. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Wer bereits ein TAP-Ticket hat, sollte vor einer kostenpflichtigen Umbuchung prüfen, ob die Airline eine Änderung am eigenen Flug mitgeteilt hat.

Wie die tagesschau am 14. Oktober 2026 berichtete, hat Portugals Regierung den deutschen Konzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Fluggesellschaft bestimmt. Der Bericht nennt Kosten von 1,2 Milliarden Euro.

Nach den abschließenden Vertragsverhandlungen seien weitere Genehmigungen erforderlich, schreibt die tagesschau. Die wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission könnte nach Einschätzung der portugiesischen Regierung 18 bis 24 Monate dauern. Der Abschluss werde deshalb erst 2028 erwartet.

Vor einer Umbuchung die Reservierung prüfen

Wer wegen der Meldung eine Umbuchung erwägt, sollte zuerst die eigene Reservierung aufrufen: Stimmen Flugdatum, Uhrzeit sowie Abflug- und Zielflughafen? Liegt eine Nachricht über eine Änderung oder Streichung vor? Prüfen Sie auch, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Vor einer selbst gewünschten Umbuchung helfen die gebuchten Tarifbedingungen und die angezeigten Gebühren bei der Entscheidung.

Der Bericht enthält keine konkrete Ankündigung, dass bestehende Buchungen geändert, Ticketpreise angepasst oder Treueprogramme zusammengelegt werden. Die Unternehmensnachricht allein belegt weder eine Flugstreichung noch einen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung.

Was bei einer Flugstreichung gilt

Nach Angaben des EU-Portals Your Europe gelten die EU-Fluggastrechte für Flüge ab Deutschland unabhängig davon, welche Airline sie durchführt. Bei einem Flug aus einem Land außerhalb der EU in die EU muss eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug durchführen. Das gilt, wenn Sie wegen desselben Problems auf dieser Reise noch keine Entschädigung, Ersatzbeförderung oder Unterstützung nach dem Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.

Wird Ihr Flug gestrichen und gelten diese Regeln, können Sie laut Your Europe je nach Fall zwischen einer Erstattung, einer Ersatzbeförderung und einem Rückflug wählen. Ob Ihnen zusätzlich eine Entschädigung zusteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie informiert wurden und warum der Flug ausfällt. Die Airline muss diese zusätzliche Entschädigung nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass außergewöhnliche Umstände die Streichung verursacht haben und sie diese auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätte verhindern können.

Bewahren Sie deshalb Buchungsbestätigung und Änderungs- oder Stornierungsnachrichten auf. Your Europe empfiehlt, sich mit einer Beschwerde zunächst an die Fluggesellschaft zu wenden, und verweist bei Problemen auf die Verantwortung des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Mit Buchungsnummer, Flugnummer und der konkreten Mitteilung lässt sich klären, was für die eigene Reise zu tun ist.

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