"Mein Gehalt stieg nur um 92 Euro" - Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro 2026: Wer profitiert und wer keinen Unterschied sieht
Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab Januar 2026 auf 12,82 Euro pro Stunde. Aber nicht alle arabischen Arbeitnehmer profitieren gleich. Einige verdienen 184 Euro mehr pro Monat, andere sehen keine Erhöhung. Hier sind die vollständigen Details.
فريق برليننا
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Christina Morillo/Unsplash
Als Karim am Morgen des 2. Januar zur Arbeit im Logistikzentrum kam, fand er einen Zettel an der Anschlagtafel: "Mindestlohn ab 1. Januar 2026: 12,82 Euro." Er verstand zunächst nicht. Sein Stundenlohn betrug seit letztem Juli 12,41 Euro.
Er zückte sein Handy und öffnete den Taschenrechner. Die Erhöhung: 41 Cent pro Stunde. Er arbeitet 160 Stunden im Monat. Der Unterschied? 65,60 Euro. Nach Steuern etwa 40 Euro netto.
"Vierzig Euro. Das sind zwei Mahlzeiten im Restaurant", sagte er zu seinem syrischen Kollegen Ahmed. Ahmed lächelte nicht. "Ich bekomme gar nichts. Ich verdiene bereits 13 Euro."
Der neue Mindestlohn: Die vollständigen Zahlen
Ab dem 1. Januar 2026 hat die deutsche Bundesregierung den Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben – eine Erhöhung von 3,3%. Diese Entscheidung, die von der Bundesregierung im November 2025 angekündigt wurde, betrifft rund 6,2 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
Nach Daten des Statistischen Bundesamts erhalten 18% der ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland den Mindestlohn, verglichen mit 11% der Deutschen.
Wer profitiert wirklich? Berechnung der monatlichen Erhöhung
Die einfache Berechnung: 0,41 Euro × Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden.
Vollzeit (40 Stunden pro Woche):
- 160 Stunden pro Monat × 0,41 Euro = 65,60 Euro Erhöhung (vor Steuern)
- Jährliche Erhöhung: etwa 787 Euro (vor Steuern)
Teilzeit (20 Stunden pro Woche):
- 80 Stunden pro Monat × 0,41 Euro = 32,80 Euro Erhöhung
- Jährliche Erhöhung: etwa 394 Euro
Minijob (520 Euro monatlich):
- Etwa 40 Stunden pro Monat × 0,41 Euro = 16,40 Euro
- Aber Vorsicht: Wenn Ihr Gesamtgehalt 538 Euro überschreitet, verlieren Sie die Minijob-Steuerbefreiung
Die bittere Wahrheit: Wer nicht profitiert
Es gibt fünf Kategorien von Arbeitnehmern, die keine Erhöhung sehen werden:
1. Wer über dem Mindestlohn verdient
Wenn Ihr Stundenlohn bereits 13 Euro oder mehr beträgt, betrifft Sie die Entscheidung nicht. Aber hier liegt das Problem: Die Erhöhung des Mindestlohns erhöht Ihr Gehalt möglicherweise nicht automatisch. Ihr Arbeitgeber kann Ihr Gehalt gleich lassen.
Das Ergebnis? Die Lücke schrumpft. Wer 13 Euro verdiente (59 Cent über dem alten Mindestlohn), liegt jetzt nur noch 18 Cent über dem neuen Mindestlohn.
2. Tarifgebundene Arbeitnehmer (Tarifverträge)
Wenn Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, ist Ihr Gehalt bereits festgelegt. Der neue Mindestlohn hebt diese Verträge nicht auf.
Beispiel: Im Baugewerbe liegt der Mindestlohn für ungelernte Bauarbeiter in den meisten Regionen bei 13,70 Euro. Er ändert sich nicht durch die neue Regelung.
3. Auszubildende (Azubis)
Wenn Sie in einer Berufsausbildung sind, gilt für Sie nicht der allgemeine Mindestlohn. Sie haben einen speziellen Azubi-Mindestlohn:
- Erstes Jahr: 649 Euro monatlich (2026)
- Zweites Jahr: 766 Euro
- Drittes Jahr: 876 Euro
4. Asylbewerber in Arbeitsprogrammen
Leider zahlen einige Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen eine "Mehraufwandsentschädigung" und kein Gehalt. Normalerweise nur 1 oder 2 Euro pro Stunde.
Dies ist kein offizieller Arbeitsvertrag, daher gilt das Mindestlohngesetz nicht. Dies ist ein anhaltender rechtlicher Streitpunkt.
5. Arbeitnehmer ohne legale Papiere (Schwarzarbeit)
Wenn Sie ohne offiziellen Vertrag arbeiten (Schwarzarbeit), schützt Sie das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber kann Ihnen weniger als den Mindestlohn zahlen, und Sie haben keine Möglichkeit, sich zu beschweren, ohne sich selbst zu gefährden.
Warnung: Schwarzarbeit ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen oder in extremen Fällen sogar zur Abschiebung führen.
Am stärksten betroffene Branchen: Wo arbeiten Araber?
Laut einer Studie von BAMF zur beruflichen Integration konzentrieren sich arabische Arbeitnehmer in Deutschland auf diese Sektoren:
- Logistik (Amazon, DHL, Hermes): 24% der arabischen Arbeitnehmer. Die meisten am Mindestlohn oder knapp darüber. Sie werden profitieren.
- Gastronomie und Hotels: 19% der Arbeitnehmer. Aber die Branche ist bekannt für Tricksereien: "Unbezahlte Überstunden" oder "Arbeit gegen Bargeld ohne Vertrag".
- Reinigung (Gebäudereinigung): 14%. Oft haben sie ihren eigenen Tarifvertrag.
- Einzelhandel (Supermarkt, Kleidung): 11%. Die meisten am Mindestlohn.
- Facharbeiter (Bau, Mechanik, Elektrik): 18%. Normalerweise über dem Mindestlohn.
Was ist mit Steuern? Die Nettoerhöhung
Der neue Mindestlohn beträgt 12,82 Euro vor Steuern. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung erhalten Sie tatsächlich:
Vollzeit (160 Stunden pro Monat):
- Bruttogehalt: 2.051 Euro
- Steuern und Versicherungen (etwa 20% für Steuerklasse 1): -410 Euro
- Nettogehalt: etwa 1.640 Euro
Die monatliche Nettoerhöhung? Nur etwa 50-52 Euro (nach Steuern).
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber Sie legal bezahlt?
1. Überprüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung
Der gesetzliche Mindestlohn muss auf Basis der tatsächlichen Arbeitsstunden berechnet werden. Rechnen Sie: Bruttogehalt ÷ Anzahl der Stunden.
Beispiel: Wenn Sie 160 Stunden gearbeitet und 1.980 Euro brutto erhalten haben, beträgt Ihr Stundenlohn 12,37 Euro. Das liegt unter dem neuen Mindestlohn. Illegal.
2. Akzeptieren Sie keine "kostenlosen Überstunden"
Einige Arbeitgeber drängen Sie dazu, Überstunden "ohne Aufzeichnung" zu leisten. Dies senkt Ihren tatsächlichen Stundenlohn unter den Mindestlohn. Rechtlich muss jede Stunde erfasst und bezahlt werden.
3. Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde ein
Wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitgeber gegen das Gesetz verstößt, können Sie eine anonyme Beschwerde beim Zoll einreichen – der für die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes zuständigen Behörde.
Reicht der neue Mindestlohn zum Leben?
Ehrlich gesagt, nein.
Rechnen wir nach: Nettogehalt 1.640 Euro (Vollzeit am Mindestlohn):
- Miete für ein Zimmer in Berlin (Durchschnitt): 700-900 Euro
- Krankenversicherung (GKV): im Gehalt enthalten
- Lebensmittel: 250-300 Euro
- Transport (Monatskarte): 49 Euro (Deutschland-Ticket)
- Strom und Internet: 80-100 Euro
- Übrig: 311-461 Euro
Das reicht zum Überleben, aber kaum. Kein Raum für Ersparnisse oder Notfälle. Familien benötigen ein zweites Einkommen oder Sozialleistungen (Wohngeld, Kindergeld).
Was ist mit der Zukunft? Wird der Mindestlohn weiter steigen?
Laut dem Plan der Bundesregierung wird der Mindestlohn jedes Jahr von der Mindestlohnkommission neu bewertet.
Prognosen für 2027: Anstieg um 2,5-3%, auf etwa 13,15-13,20 Euro pro Stunde.
Aber Vorsicht: Die Inflation in Deutschland betrug 6% im Jahr 2023 und 3,7% im Jahr 2024. Der Mindestlohn steigt, aber die Kaufkraft hält nicht immer Schritt.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Bundesregierung - Mindestlohn 2026
- Statistisches Bundesamt - Arbeitsmarkt
- BAMF - Integrations- und Arbeitsmarktstatistiken
- Zoll - Mindestlohn-Kontrolle
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