2.428 Gäste und 922 Crewmitglieder waren nach Angaben von Tui Cruises an Bord, als die Mein Schiff 3 am Sonntag in Bremerhaven kollidierte. Das berichtet die Tagesschau. Das Kreuzfahrtschiff liegt inzwischen wieder an der Columbuskaje. Dort begutachten Fachleute den Schaden.
Der Bericht trägt den Stand 26. Oktober 2026, 07:42 Uhr deutscher Zeit. Bis zu diesem Stand wurden keine Verletzten gemeldet. Eine Sprecherin von Tui Cruises erklärte demnach, alle könnten vorerst an Bord bleiben.
Unterschiedliche Angaben zum Zusammenstoß
Der Unfall ereignete sich am Sonntag, 25. Oktober, beim Ablegen von der Columbuskaje. Laut Tagesschau herrschte stürmisches Wetter. Der Bericht nennt zwei Containerschiffe, mit denen das Kreuzfahrtschiff zusammengestoßen sei, sowie zwei beschädigte Schlepper. Eine geklärte Unfallursache geht aus dem Text nicht hervor.
Tui Cruises bestätigte den Unfall, widersprach aber der Zahl der gerammten Containerschiffe: Nach Darstellung der Sprecherin war es nur eines. Die Polizei teilte laut Bericht später mit, insgesamt seien drei Schiffe betroffen. Diese unterschiedlichen Angaben lassen sich anhand des vorliegenden Textes nicht abschließend auflösen.
Nach Angaben des Bremer Häfenressorts, die die Tagesschau wiedergibt, drang bei den betroffenen Schiffen kein Wasser ein. In einem Containerschiff entstand demnach ein zehn Meter langer Riss. Der Bericht nennt außerdem Schäden an der Mein Schiff 3 und an Rettungsbooten.
Was für die eigene Buchung offenbleibt
Ebenso wenig begründet die Unfallmeldung allein einen gesicherten Entschädigungsanspruch. Bei einer Pauschalreise knüpft § 651i BGB auf Gesetze im Internet die Rechte der Reisenden an einen Reisemangel und die Voraussetzungen der jeweils folgenden Vorschriften. Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn Reiseleistungen ausbleiben oder unangemessen verspätet erbracht werden. Ob das bei einer bestimmten Buchung der Fall ist, belegt der Unfallbericht nicht.
Eine Absage der Reise oder einen neuen Abfahrtstermin enthält der vorliegende Bericht nicht.
Prüfen Sie deshalb die Nachrichten Ihres Reiseveranstalters und gleichen Sie jede Änderungsmitteilung mit Buchungsnummer und Reisedatum ab. Fehlt eine eindeutige Auskunft, fragen Sie schriftlich nach dem Status Ihrer Reise, der bestätigten Abfahrtszeit und möglichen Änderungen der Route. Diese Auskunft gehört zur Entscheidung darüber, ob Sie Anreise oder Anschlussbuchungen ändern. Bewahren Sie sie zusammen mit der Buchungsbestätigung auf.
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