Mietvertrag unterschrieben, Kaution gezahlt, eingezogen. Dann vergehen Monate und das Gefuehl bleibt: Die Miete ist zu hoch. Aber was tun? Viele Mieter wissen nicht, dass das deutsche Recht ihnen ein konkretes Werkzeug in die Hand gibt. Es heisst Mietpreisbremse.
Was die Mietpreisbremse regelt
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung maximal zehn Prozent ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Berlin, Muenchen, Hamburg, Frankfurt und Koeln gehoeren dazu. Die Regelung gilt bis Ende 2028, verlaengert durch das Mietrechtsanpassungsgesetz 2023.
Ein Rechenbeispiel: Liegt die Vergleichsmiete bei 10 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete hoechstens 11 Euro betragen. Wer 13 Euro zahlt, zahlt 2 Euro pro Quadratmeter zu viel. Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung sind das 120 Euro im Monat, also 1.440 Euro im Jahr.
Schritt 1: Vergleichsmiete ermitteln
Jede Stadt veroeffentlicht einen Mietspiegel, der die Vergleichsmiete nach Lage, Baujahr, Groesse und Ausstattung aufschluesselt. In Berlin steht dafuer das offizielle Mietspiegel-Tool der Senatsverwaltung zur Verfuegung. Wohnungsdaten eingeben, Ergebnis mit der eigenen Kaltmiete vergleichen. Die Differenz zwischen dem tatsaechlichen Mietpreis und 110 Prozent der Vergleichsmiete ist der Betrag, der zurueckgefordert werden kann.

Drei Ausnahmen
Die Mietpreisbremse gilt nicht fuer jede Wohnung. Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 ist ausgenommen. Ebenso Wohnungen nach umfassender Modernisierung. Und wenn der Vormieter bereits eine hoehere Miete gezahlt hat, darf der Vermieter dieses Niveau beibehalten. Die vollstaendigen Regelungen stehen in Paragraf 556g BGB.
Der entscheidende Schritt: die Ruege
Selbst wenn die Miete offensichtlich ueber dem Limit liegt, gibt es ohne Ruege keinen Anspruch. Das Gesetz verlangt, dass der Mieter den Vermieter schriftlich auf den Verstoss hinweist. Erst ab dem Zeitpunkt der Ruege kann zu viel gezahlte Miete zurueckgefordert werden. Nicht rueckwirkend bis zum Mietbeginn. Jeder Monat ohne Ruege ist ein verlorener Monat.
Die Ruege muss schriftlich erfolgen (Brief oder nachweisbare E-Mail) und folgende Angaben enthalten: Name und Adresse der Wohnung, die aktuelle Kaltmiete, die ermittelte Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel und die Aufforderung, die Miete auf das gesetzliche Limit zu senken und die Differenz zurueckzuzahlen.
Hilfe holen
Fuer den ersten Schritt braucht man keinen Anwalt. Der Berliner Mieterverein bietet Rechtsberatung und Mustervorlagen fuer die Ruege. Laut dem Mieterverein liegt der Mitgliedsbeitrag zwischen 60 und 90 Euro im Jahr und umfasst Rechtsberatung sowie Vertretung im Streitfall. Wer monatlich 120 Euro zu viel Miete zurueckbekommt, hat die Mitgliedschaft im ersten Monat refinanziert.

Was diese Woche zu tun ist
Erstens: Mietvertrag oeffnen und die Kaltmiete notieren. Zweitens: Den Mietspiegel der eigenen Stadt aufrufen und die Vergleichsmiete berechnen. Drittens: Wenn die Miete mehr als zehn Prozent ueber der Vergleichsmiete liegt, den oertlichen Mieterverein kontaktieren oder eine Ruege vorbereiten. Der Fruehling ist Hauptumzugszeit in Deutschland, und der 1. April markiert den Beginn eines neuen Mietquartals. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.
Dieser Ratgeber erklaert den allgemeinen Rechtsrahmen. Fuer eine Beratung zum individuellen Fall wenden Sie sich an Ihren Mieterverein oder einen Fachanwalt fuer Mietrecht.
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