Die Energiepreise in Deutschland sind seit Anfang 2026 deutlich gestiegen. Laut Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) liegen die Kosten für Gas und Heizöl je nach Region und Energieträger zwischen 20 und 30 Prozent über dem Vorjahresniveau. Für Millionen Mieter wird sich das erst bemerkbar machen, wenn die Nebenkostenabrechnung für 2025 im Briefkasten liegt.
Doch nicht nur die gestiegenen Preise sind ein Problem. Laut Deutschem Mieterbund enthält rund jede zweite Nebenkostenabrechnung, die der Verband prüft, Fehler. Wer seine Abrechnung nicht kontrolliert, zahlt möglicherweise für Posten, die gar nicht umgelegt werden dürfen.
Fristen: Was das Gesetz vorschreibt
Nach BGB §556 Abs. 3 muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Abrechnungsjahr 2025 bedeutet das: Die Abrechnung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Mieter eingehen. Verpasst der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen.
Auch Mieter haben eine Frist. Nach Erhalt der Abrechnung bleiben zwölf Monate, um Widerspruch einzulegen. Wer diese Widerspruchsfrist verstreichen lässt, verliert das Recht, Fehler nachträglich geltend zu machen.

Vier Punkte, die Mieter sofort prüfen sollten
Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung muss exakt zwölf Monate umfassen. Abweichungen sind nur bei Mieterwechsel oder Umstellung des Abrechnungszeitraums zulässig. Ein falscher Zeitraum kann die gesamte Abrechnung unwirksam machen.
Verteilerschlüssel: Wie werden die Kosten auf die Mieter verteilt? Nach Wohnfläche, nach Personenzahl oder nach Verbrauch? Der Verteilerschlüssel muss dem Mietvertrag entsprechen. Eine einseitige Änderung durch den Vermieter ist nicht zulässig.
Gesamtkosten und Vorauszahlungen: Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ergibt die Nachzahlung oder das Guthaben. Mieter sollten prüfen, ob die angerechneten Vorauszahlungen mit den tatsächlich gezahlten Beträgen übereinstimmen.
Einzelpositionen: Nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Reparaturkosten sind nicht umlagefähig. Die zulässigen Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung abschließend aufgelistet.
Vorauszahlungen anpassen lassen
Nach einer Abrechnung darf der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn die tatsächlichen Kosten höher lagen. Das Gleiche gilt aber auch umgekehrt: Waren die tatsächlichen Kosten niedriger als die Vorauszahlungen, können Mieter nach BGB §560 eine Senkung verlangen. Gerade nach einem Jahr mit besonders hohen Energiepreisen lohnt es sich, die neue Vorauszahlungshöhe kritisch zu prüfen.
Wo Mieter Hilfe bekommen
Mieterverein: Mitglieder können ihre Abrechnung prüfen lassen. Der Jahresbeitrag liegt je nach Stadt zwischen 50 und 90 Euro und umfasst unbegrenzte Rechtsberatung in Mietfragen.
Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten Beratung zu Nebenkostenabrechnungen an. Die Erstberatung kostet je nach Standort zwischen 10 und 30 Euro. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Was jetzt zu tun ist
Sobald die Nebenkostenabrechnung eintrifft: eine Stunde Zeit nehmen, die vier Prüfpunkte durchgehen. Bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten den Mieterverein oder die Verbraucherzentrale kontaktieren. Die Widerspruchsfrist beträgt zwölf Monate, aber je früher Fehler erkannt werden, desto besser.
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