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Pflege-Belege bis 30. Juni prüfen
Eine Rechnung aus 2025 kann im Juni noch Geld wert sein; ab Juli ist sie vielleicht nur Papier. Der Entlastungsbetrag landet nicht automatisch auf dem Konto, er wird erst erstattet, wenn Leistung und Belege zur Pflegekasse passen. Wer zu Hause pflegt und den Aktenstapel liegen lässt, riskiert, dass altes Budget am 30. Juni 2026 ungenutzt verfällt.
Berlinuna Redaktion
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Im Juni kann eine alte Rechnung aus dem Pflegealltag noch relevant werden. Wer 2025 für anerkannte Unterstützung zu Hause gezahlt hat und einen Pflegegrad im Haushalt hat, sollte die Unterlagen jetzt prüfen. Ab Juli kann altes Budget aus 2025 verfallen sein, auch wenn die Familie die Hilfe damals tatsächlich bezahlt hat.
Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt den Entlastungsbetrag als Anspruch für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege: bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr, auch bei Pflegegrad 1. Entscheidend ist das Wort "bis zu". Es handelt sich nicht um automatisch ausgezahltes Bargeld, sondern um Geld für die Erstattung bestimmter Kosten.
Nach der BMG-Regel werden nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge zunächst in die folgenden Monate übertragen. Was am Ende des Kalenderjahres übrig ist, kann nur bis zum Ende des folgenden ersten Halbjahres mitgenommen werden. Für nicht genutzte Beträge aus 2025 ist deshalb der 30. Juni 2026 die praktische Grenze. Der MDR hat diese Frist in seinem aktuellen Juni-Überblick ebenfalls als Verbraucherthema aufgegriffen.
Wofür der Betrag gedacht ist
Laut BMG ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Er kann unter anderem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Genau hier liegt die Falle: Nicht jede privat organisierte Haushaltshilfe wird automatisch erstattet.
Für die Kostenerstattung müssen Belege bei der Pflegekasse oder beim privaten Versicherungsunternehmen eingereicht werden. Aus den Unterlagen und dem Erstattungsantrag muss hervorgehen, welche Leistung genutzt wurde, welche Eigenbelastung entstanden ist und welcher Betrag aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden soll.
Der Check vor dem Stichtag
Der nächste Schritt ist kein neuer Pflegegrad-Antrag. Sinnvoller ist ein kurzer Aktencheck: Rechnungen aus 2025 getrennt bereitlegen, den Zeitraum des Pflegegrads prüfen, bei der Pflegekasse nach dem passenden Antrag fragen und klären, ob der Anbieter oder die Leistung anerkannt ist. Bei altem Budget aus 2025 sollte das vor dem 30. Juni 2026 passieren.
Wer jetzt erst eine private Hilfe beauftragen will, sollte vorher nachfragen, ob diese Hilfe tatsächlich abrechnungsfähig ist. Wer die Belege schon hat, sollte nicht auf eine automatische Auszahlung warten. Der Entlastungsbetrag wird erst praktisch, wenn die richtigen Unterlagen bei der richtigen Kasse liegen.
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- Geprüft
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- Aktualisiert
- 1. Juni 2026
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