Pflegeversicherung: Was der Juli kostet
Ab Juli 2026 steigt der Pflegeversicherungsbeitrag erneut. Die Erhöhung trifft alle Arbeitnehmer direkt auf der Gehaltsabrechnung. Kinderlose zahlen durch den Zuschlag besonders viel. Viele arabischstämmige Familien wissen nicht, dass ihnen Pflegegeld zusteht, wenn sie Angehörige zu Hause pflegen. Ab Pflegegrad 2 sind es mindestens 332 Euro im Monat.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: sabinevanerp/Pixabay · Pixabay License
Samer öffnet seine Gehaltsabrechnung für Juli und schaut zweimal hin. Die Zahl neben Pflegeversicherung ist höher als im Vormonat. Nicht dramatisch, aber spürbar. Und er ist bei Weitem nicht der Einzige.
Ab Juli 2026 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung erneut. Bereits im Juli 2023 war der Satz auf 3,4 Prozent gemäß SGB XI angehoben worden. Die erneute Erhöhung soll die wachsende Finanzierungslücke in der Pflege schließen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: ein neuer Abzug auf der Gehaltsabrechnung, der direkt ins Auge fällt.
Der Beitrag wird ungefähr hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro monatlich (ein realistischer Durchschnitt in vielen Branchen) macht selbst eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte rund 3,50 Euro pro Monat aus. Klingt wenig? Über ein Jahr summiert es sich. Und es ist nicht die einzige Sozialabgabe, die steigt.

Kinderlose zahlen deutlich mehr
Wer keine Kinder hat, zahlt einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent auf den Grundbeitrag. Die Logik dahinter: Eltern tragen durch ihre Kinder zum Fortbestand des Umlagesystems bei. Aber für einen kinderlosen Arbeitnehmer Anfang dreißig (und davon gibt es viele in der arabischen Community) bedeutet das jährlich einen dreistelligen Mehrbetrag.
Wer prüfen will, ob der Zuschlag auf seiner Abrechnung erscheint: einfach den Pflegeversicherungssatz mit dem offiziellen Grundbeitrag vergleichen. Liegt er darüber, zahlt man den Kinderlosenzuschlag. Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes reicht eine Mitteilung an den Arbeitgeber, um den Zuschlag streichen zu lassen.
Wer in der Pflege arbeitet und wer den Beitrag zahlt
Ein Aspekt, der selten thematisiert wird: Viele Beschäftigte in der Pflegebranche haben selbst Migrationsgeschichte. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund einen wachsenden Anteil der Pflegekräfte stellen. Sie zahlen den Beitrag und leisten die Pflege gleichzeitig.
Aber was ist mit der Pflege der eigenen Eltern? Genau hier wird es für viele arabischstämmige Familien relevant.
Eltern im Ausland: Was das System abdeckt
Viele Familien aus der arabischen Diaspora überweisen regelmäßig Geld an pflegebedürftige Eltern im Libanon, in Syrien oder im Irak. Das ist Alltag. Die deutsche Pflegeversicherung rechnet Pflegeleistungen, die außerhalb Deutschlands erbracht werden, jedoch nicht an. Das ist kein Versäumnis, sondern ein Grundprinzip des Systems: Leistungsansprüche sind an Pflege im Inland gebunden.
Es gibt allerdings eine Alternative, die viele nicht kennen: das Pflegegeld. Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied in Deutschland zu Hause pflegt, kann einen monatlichen Geldbetrag beantragen.

Pflegegeld: Wie viel und wie beantragen?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Laut Bundesgesundheitsministerium beträgt das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 mindestens 332 Euro monatlich und steigt mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld lässt sich außerdem mit professionellen Pflegesachleistungen kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung), ein flexibles Modell, das erstaunlich wenige Familien nutzen.
Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Krankenkasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit einer Begutachtung zu Hause. Das dauert einige Wochen, manchmal länger. Aber der Prozess beginnt mit einem einzigen Anruf.
Wichtig: Man muss nicht hauptberuflich pflegen. Auch wer Vollzeit arbeitet und nebenbei regelmäßig einen Angehörigen in Deutschland versorgt, hat Anspruch auf Pflegegeld.
Was jetzt zu tun ist
Die Gehaltsabrechnung für Juli 2026 wird den neuen Abzug zeigen. Vorher lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Abrechnung: Steht dort der Kinderlosenzuschlag? Lebt ein pflegebedürftiger Angehöriger im eigenen Haushalt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bei der Krankenkasse nach einer Pflegegrad-Begutachtung zu fragen. Für manche Familien sind 332 Euro im Monat nur einen Anruf entfernt.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- SGB XI 55 - Beitragssatz und Kinderlosenzuschlag
- Bundesgesundheitsministerium - Pflegegrade und Pflegegeld
- Statistisches Bundesamt - Beschäftigte in Pflegeberufen
- Verbraucherzentrale - Pflegeversicherung Beitragssatz
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