Ramadan am Arbeitsplatz: Ihre Rechte
Kurz vor Beginn des Ramadan fragen sich viele muslimische Arbeitnehmer in Deutschland nach ihren Rechten während der Fastenzeit. Dürfen Pausen verschoben werden? Muss der Arbeitgeber informiert werden? Ein praktischer Leitfaden mit Bezug auf das Arbeitszeitgesetz und das AGG.
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Sara, syrische Krankenschwester in einem Berliner Krankenhaus seit drei Jahren, stand vor dem neuen Dienstplan für März und spürte eine vertraute Unruhe. Zehn-Stunden-Schichten, Mittagspause um zwölf Uhr — die sie nicht nutzen kann. Der Ramadan steht vor der Tür, und die gleiche Frage taucht jedes Jahr wieder auf: Wie faste ich und arbeite gleichzeitig, ohne meinen Job oder meine Gesundheit zu gefährden?
Sara ist nicht allein. Rund 5,5 Millionen Muslime leben in Deutschland, und ein großer Teil der Berufstätigen (besonders die jüngere Generation) steht jedes Jahr vor dieser Herausforderung. Aber das deutsche Recht bietet mehr Schutz, als viele denken.
Der Ramadan beginnt dieses Jahr voraussichtlich am 28. Februar oder 1. März, die tägliche Fastenzeit in Deutschland beträgt zwischen 12 und 13 Stunden. Da der Ramadan noch in die Übergangszeit zwischen Winter und Frühling fällt, sind die Fastenstunden kürzer als in Jahren, in denen der Fastenmonat auf den Sommer trifft.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Ruhepausen klar. Paragraf 4 schreibt vor, dass Arbeitnehmer bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause haben müssen, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Der entscheidende Punkt? Das Gesetz legt nicht fest, wann genau die Pause stattfinden muss. Das bedeutet: Eine Verschiebung der Mittagspause oder deren Aufteilung ist rechtlich möglich — solange keine Einzelpause kürzer als 15 Minuten ist.
Und genau hier liegt die Chance. Fastende Arbeitnehmer können beantragen, ihre Mittagspause auf die Zeit nach Sonnenuntergang zu verschieben oder sie in kürzere Abschnitte aufzuteilen. Das erfordert allerdings eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber.
Diskriminierungsschutz durch das AGG
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete, dass sich sieben Prozent aller Beratungsanfragen im Jahr 2023 auf das Merkmal Religion und Weltanschauung bezogen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund ihrer Religion. Ein Arbeitgeber darf also einen Antrag auf Pausenverschiebung nicht allein deshalb ablehnen, weil der Grund religiös ist — es sei denn, es liegen nachweisbare betriebliche Gründe vor.
Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass das Fasten an sich kein Grund ist, einem Mitarbeiter Aufgaben zu entziehen oder ihn zu versetzen. Maßgeblich ist ausschließlich die tatsächliche Arbeitsleistung. Solange diese stimmt, hat der Arbeitgeber keine rechtliche Handhabe.
Wie spreche ich mit meinem Vorgesetzten?
Frühzeitige Kommunikation ist entscheidend. Arbeitsberater betonen, dass der ideale Zeitpunkt für ein Gespräch mindestens zwei Wochen vor Ramadanbeginn liegt. Eine gesetzliche Pflicht, das Fasten offenzulegen, gibt es nicht. Aber Transparenz (in den meisten Fällen) erleichtert die Zusammenarbeit. Ein einfaches Muster:
Mustertext: "Sehr geehrte/r [Name], ich möchte Sie darüber informieren, dass ich vom [Datum] bis [Datum] den Fastenmonat Ramadan einhalte. Wäre es möglich, meine Mittagspause auf die Zeit nach Sonnenuntergang (ca. 18:00 Uhr) zu verschieben? Meine Arbeitsleistung wird davon nicht beeinträchtigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Die Rolle des Betriebsrats
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ohne triftigen Grund ab, gibt es einen Weg, den viele übersehen. Rechtsberater weisen darauf hin, dass der Betriebsrat — sofern im Unternehmen vorhanden — nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der Pausenregelung hat. Und die Erfahrung? Viele deutsche Arbeitgeber zeigen mehr Verständnis, als Arbeitnehmer erwarten.
Aber was, wenn es keinen Betriebsrat gibt? Dann kann man sich direkt an die Antidiskriminierungsstelle wenden — die Beratung ist kostenlos und auch auf Arabisch verfügbar.
Suhur und Iftar: Praktische Tipps für Deutschland
Anfang März liegt die Suhur-Zeit in Berlin bei etwa 5:15 Uhr morgens, das Fastenbrechen (Iftar) gegen 17:50 Uhr. Mit fortschreitendem Monat verschiebt sich der Sonnenuntergang — Ende März wird er erst gegen 19:30 Uhr erwartet. Ärzte warnen, dass das Auslassen des Suhur — ein häufiger Fehler bei Arbeitnehmern mit Frühschichten — zu einem deutlichen Konzentrationsabfall am Nachmittag führt.
Für Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen (Bau, Pflege, Logistik) empfehlen medizinische Fachleute, beim Suhur ausreichend Wasser zu trinken und auf protein- sowie ballaststoffreiche Nahrung zu setzen. Einfach ist das nicht immer. Aber mit Planung machbar.
Wenn die Leistung tatsächlich nachlässt
Eine berechtigte Frage. Das deutsche Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitnehmer, ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen — unabhängig von persönlichen Umständen. Wer merkt, dass das Fasten die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, sollte strategisch Urlaubstage einsetzen. Ein oder zwei freie Tage zu Beginn des Ramadan (wenn sich der Körper umstellt) können einen großen Unterschied machen.
Für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Berufen oder an schweren Maschinen gilt: Paragraf 15 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Das heißt, man kann vorübergehend alternative Aufgaben beantragen, wenn eine echte Gefährdung besteht.
Ramadan am Arbeitsplatz in Deutschland ist kein Kampf zwischen Glaube und Beruf. Das Gesetz steht stärker auf Ihrer Seite, als Sie vielleicht denken — und der erste Schritt ist immer ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten. Fangen Sie heute damit an.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen / المصادر
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — Deutsches Arbeitszeitrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes — Statistik Religion/Weltanschauung 2023
- Betriebsverfassungsgesetz §87 — Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Statistisches Bundesamt — Migration und Integration
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