Rundfunkbeitrag: Befreiung beantragen
Ein Rundfunkbeitrag-Brief erledigt sich nicht von selbst, nur weil ein Haushalt Buergergeld, BAfoeG oder Grundsicherung bekommt. Entscheidend ist der offizielle Antrag beim Beitragsservice mit passendem Nachweis. Den aktuellen Monatsbetrag nennen die offiziellen Quellen, gezahlt wird meist in Drei-Monats-Rhythmen. Wer Bescheid oder RF-Merkzeichen frueh prueft, kann unnoetige Zahlungen und spaetere Mahnungen vermeiden.
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AKor4711 / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA (Wikimedia Commons)
Der Brief vom Beitragsservice wirkt wie eine feste Rechnung. Fuer manche Haushalte ist er aber der Moment, in dem sie ihren Bescheid pruefen sollten: Wer Anspruch auf Befreiung oder Ermaessigung hat, bekommt sie nicht automatisch.
Der aktuelle Rundfunkbeitrag liegt pro Haushalt bei 18.36 EUR/month. Stand Mai 2026 bestaetigen das ARD Hilfe und der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Gezahlt wird gesetzlich grundsaetzlich fuer drei Monate auf einmal, nicht monatlich. Wer eine Einmalzahlungsaufforderung bekommt, bleibt fuer die pünktliche Zahlung verantwortlich, solange keine offizielle Befreiung oder Ermaessigung entschieden ist.
Wer in Frage kommt
Eine Befreiung ist an konkrete Nachweise gebunden. Die offizielle Seite fuer Empfaenger von Sozialleistungen nennt etwa Grundsicherung und Buergergeld. Je nach Lebenslage kommen auch Nachweise ueber BAfoeG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht. Arbeitslosengeld I oder Wohngeld allein sind nach der offiziellen Darstellung keine Befreiungsgruende.
Der Anspruch muss beim Beitragsservice geltend gemacht werden. Auf der Seite Befreiung oder Ermaessigung beantragen schreibt der Beitragsservice, dass der Online-Antrag auszufuellen, auszudrucken, zu unterschreiben und mit passenden Nachweisen einzureichen ist. Wer schon angemeldet ist, braucht die Beitragsnummer. Der Nachweis sollte Name, Leistungsart und Leistungszeitraum erkennen lassen.
RF-Merkzeichen ist ein eigener Weg
Befreiung und Ermaessigung sind nicht dasselbe. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen hat, kann in der Regel eine Ermaessigung beantragen, nicht automatisch eine volle Befreiung. Die FAQ des Beitragsservice trennt diese Faelle von der Befreiung ueber Sozialleistungsbescheide oder besondere Haertefaelle.
Praktisch heisst das: Brief nicht ignorieren, aber auch nicht blind zahlen, wenn ein aktueller Bescheid vorliegt. Antrag ueber die offizielle Beitragsservice-Seite stellen, Nachweis beilegen, Kopien behalten und die Entscheidung abwarten. Aendert sich der Anspruch, sollte der Wegfall der Voraussetzungen ebenfalls offiziell gemeldet werden.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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