Schuleingangsuntersuchung: Kein Test
Ein Brief vom Gesundheitsamt, ein Wort mit 27 Buchstaben, und plötzlich fragen sich Eltern: Kann mein Kind durchfallen? Nein. Aber wer den Termin verpasst oder ein Dokument vergisst, riskiert eine verzögerte Einschulung. Und es gibt ein gesetzliches Recht, das die meisten Familien nicht kennen. Es könnte entscheiden, auf welche Grundschule euer Kind tatsächlich geht.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: geralt/Pixabay · Pixabay License
Der Brief kommt ohne Vorwarnung. Ein Termin beim Gesundheitsamt, ein langes Wort: Schuleingangsuntersuchung. Für viele arabische Eltern in Berlin klingt das nach einer Prüfung, die ihr Kind bestehen muss. Ist es aber nicht.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, sind im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig. Die Anmeldung an der zuständigen Grundschule erfolgte bereits im Oktober 2025. Doch die Termine für die Schuleingangsuntersuchung laufen noch bis Frühjahr 2026. Wer noch keinen Termin erhalten hat, sollte sich direkt an das Gesundheitsamt im eigenen Bezirk wenden. In einigen Bezirken gibt es erhebliche Verzögerungen.
Was genau wird untersucht?
Die Schuleingangsuntersuchung ist gemäß Paragraph 55a des Berliner Schulgesetzes verpflichtend. Eine Ärztin oder ein Arzt des Gesundheitsamtes prüft Sehen, Hören und die motorische Entwicklung des Kindes. Kann es einen Stift halten? Auf einem Bein hüpfen? Dazu kommt eine Einschätzung der Deutschkenntnisse.
Das Entscheidende: Es gibt kein "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Die Untersuchung stellt fest, ob ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Wird Sprachförderung empfohlen, ist das keine Abwertung. Es bedeutet, dass die Schule dem Kind gezielt helfen wird. Und in manchen Fällen (besonders bei Kindern, die erst kürzlich nach Deutschland gekommen sind) kann eine Willkommensklasse empfohlen werden. Auch das ist Förderung, kein Nachteil.
Welche Unterlagen brauchen Eltern?
Zum Termin muss das Einladungsschreiben vom Gesundheitsamt mitgebracht werden. Dazu die Geburtsurkunde des Kindes und eine aktuelle Meldebescheinigung vom Bürgeramt. Besonders wichtig: der Impfpass. Laut Paragraph 20 des Infektionsschutzgesetzes muss der Masernschutz nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis kann das Kind nicht in die Schule aufgenommen werden.
Wer den Impfpass verloren hat oder keinen aus dem Herkunftsland mitbringen konnte, sollte frühzeitig den Kinderarzt aufsuchen. Eine Nachimpfung oder ein Bluttest zum Nachweis der Immunität sind möglich. Nicht bis zum letzten Moment warten.
Einzugsschule oder Wunschschule?
Nach der Anmeldung erhalten Eltern einen Bescheid mit der zugewiesenen Einzugsschule, also der Grundschule im eigenen Einzugsgebiet. Aber das ist nicht unumstößlich. Laut Senatsverwaltung für Bildung können Eltern eine andere Schule als Wunschschule beantragen. Ob das Kind dort aufgenommen wird, hängt von der Kapazität ab.
Bei einer Ablehnung erhalten Eltern einen Ablehnungsbescheid. Dagegen kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden. Das kostet nichts und lohnt sich, vor allem wenn es gute Gründe gibt. Ein älteres Geschwisterkind an der gewünschten Schule zum Beispiel.
Worauf Eltern achten sollten
Die Fristen unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk. Was in Neukölln gilt, muss in Spandau oder Marzahn nicht stimmen. Eltern sollten die Termine über die Website ihres Bezirksamts prüfen oder direkt anrufen. Wer den Termin verpasst und nicht rechtzeitig einen neuen vereinbart, riskiert Verzögerungen bei der Einschulung.
Und noch etwas: Wenn das Kind am Tag der Untersuchung nicht kooperiert, ist das kein Problem. Die Ärztinnen und Ärzte sind daran gewöhnt (Fünf- und Sechsjährige sind eben Fünf- und Sechsjährige). Die Untersuchung dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Ein Spielzeug oder Buch für die Wartezeit einzupacken, schadet nicht.
Quellen
- Senatsverwaltung für Bildung - Grundschule Anmeldung
- Senatsverwaltung Berlin - Schuleingangsuntersuchung
- Infektionsschutzgesetz - Paragraph 20 (Masernimpfpflicht)
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