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Schwanger im Job: Zwei Wochen zählen
Wenn während der Schwangerschaft eine Kündigung kommt, darf der Brief nicht liegen bleiben. Der besondere Schutz hängt oft daran, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird; das Familienportal nennt dafür nach Zugang der Kündigung grundsätzlich zwei Wochen. Zwischen Mutterschaftsgeld, Schutzfristen und der dreiwöchigen Klagefrist beim Arbeitsgericht geht es nicht um Theorie, sondern um Tage.
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Wenn eine Kündigung während der Schwangerschaft im Briefkasten liegt, zählt nicht nur der Inhalt. Es zählt auch, wie schnell der Arbeitgeber nachweisbar erfährt, dass Schwangerschaftsschutz im Raum steht.
Das Familienportal des Bundes beschreibt die Schutzfristen: sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Vor der Geburt darf die Schwangere weiterarbeiten, wenn sie das ausdrücklich möchte. Nach der Geburt gilt regelmäßig ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, in bestimmten Fällen wie Früh- oder Mehrlingsgeburten von zwölf Wochen.
Beim Kündigungsschutz liegt der heikle Punkt in der Kenntnis des Arbeitgebers. Das Familienportal erklärt: Vor einer Kündigung ist die Arbeitnehmerin erst geschützt, wenn der Arbeitgeber von Schwangerschaft, Geburt oder Fehlgeburt weiß. Kommt die Kündigung vorher, bleiben nach Zugang der Kündigung grundsätzlich bis zu zwei Wochen, um ihn zu informieren.
Die gesetzliche Grundlage ist § 17 Mutterschutzgesetz. Trotzdem ersetzt der Blick ins Gesetz keine schnelle Reaktion. Das Familienportal weist auch auf die Klage beim Arbeitsgericht hin, die normalerweise innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss. Zusätzlich sollte die zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.
Beim Geld sollte niemand pauschal rechnen. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Schutzfrist in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Zusammen orientiert sich das laut Familienportal normalerweise am durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor der Geburt. Die Krankenkasse sollte deshalb früh kontaktiert werden.
Der Leitfaden zum Mutterschutz des BMBFSFJ wurde am 5. November 2025 aktualisiert und bündelt Rechte, Pflichten, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Leistungen und eine Termin-Checkliste. Praktisch heißt das: errechneten Geburtstermin notieren, Beginn der sechs Wochen davor markieren und jeden Zugang einer Kündigung sofort datieren.
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- Aktualisiert
- 14. Juni 2026
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