Sommersemester 2026: Was jetzt zählt
Das Sommersemester 2026 hat begonnen, doch an einigen Hochschulen ist die Einschreibung noch bis Ende April möglich. Viele arabische Studierende mit Flüchtlingsstatus wissen nicht, dass sie BAföG-berechtigt sind. Dieser Artikel erklärt die Fristen, Arbeitsregeln und Antragsschritte, die jetzt entscheidend sind.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: naassomz1/Pixabay · Pixabay License
Zwei Semester lang jobbte Sara neben dem Studium an der Humboldt-Universität, um ihre Miete zu zahlen. Dass sie als anerkannte Geflüchtete Anspruch auf BAföG hatte, erfuhr sie durch Zufall von einer Kommilitonin. Mehr als 5.000 Euro, die ihr zugestanden hätten, hat sie nie beantragt.
Das Sommersemester 2026 hat an den meisten deutschen Hochschulen zwischen dem 1. und 15. April begonnen. An einigen Berliner Universitäten ist die Einschreibung noch bis Ende April möglich. Und BAföG-Anträge können jederzeit gestellt werden, wobei jeder Monat Verzögerung bares Geld kostet.
Viele arabische Studierende (besonders jene mit Fluchthintergrund) wissen nicht, welche Ansprüche sie haben. Das Problem? Fehlende Informationen in ihrer Sprache.

BAföG: Wer hat Anspruch?
Laut Paragraf 8 des BAföG-Gesetzes sind Studierende mit anerkanntem Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutz unter denselben Bedingungen wie deutsche Studierende antragsberechtigt. Der Grundbedarf liegt seit der Reform 2024 bei 475 Euro monatlich für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Weitere Anpassungen für 2026 werden derzeit diskutiert.
Für internationale Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Regeln. Die meisten haben keinen BAföG-Anspruch, es sei denn, besondere Umstände treffen zu. Der erste Schritt ist immer der Gang zum BAföG-Amt der eigenen Hochschule.
Nachmeldung noch möglich
Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) akzeptieren einige Hochschulen Nachmeldungen bis Ende April. Wer noch nicht eingeschrieben ist, sollte heute die Website seiner Hochschule prüfen.
Der Semesterbeitrag an Berliner Hochschulen liegt bei etwa 300 bis 350 Euro. Darin enthalten ist das Deutschlandticket, das den gesamten regionalen Nahverkehr in ganz Deutschland abdeckt. Ein separates Ticket braucht man nicht.
Arbeitsregeln für Nicht-EU-Studierende

Gemäß Paragraf 16b des Aufenthaltsgesetzes dürfen Nicht-EU-Studierende bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Auf die Woche gerechnet sind das etwa drei volle Tage, wenn man die Tage gleichmäßig verteilt.
Aber Vorsicht: Ein Arbeitstag über vier Stunden zählt als voller Tag. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Das Studierendenwerk Berlin berichtet, dass viele internationale Studierende diese Grenze unbeabsichtigt überschreiten, besonders wenn sie mehrere Minijobs gleichzeitig haben.
Selbstständige Arbeit unterliegt anderen Regeln und erfordert eine gesonderte Genehmigung der Ausländerbehörde.
Was jetzt zu tun ist
Drei Dinge, die Studierende vor Ende April erledigen sollten. Erstens: Einschreibungsstatus auf der Hochschul-Website prüfen. Zweitens: einen Termin beim BAföG-Amt vereinbaren oder den Antrag digital einreichen, sofern das Bundesland BAföG Digital unterstützt. Und drittens: die bisherigen Arbeitstage seit Jahresbeginn zählen, um sicherzustellen, dass die Grenze nicht überschritten wird.
Jedes Semester ohne BAföG-Antrag bedeutet Hunderte Euro weniger. Die Förderung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Wer im Mai statt im April einreicht, verliert einen vollen Monat.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- BAföG - Offizielles Portal des BMBF
- AufenthG §16b - Arbeitsrecht für internationale Studierende
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Semestertermine
- Studierendenwerk Berlin - Beratung für internationale Studierende
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