Unter Mindestlohn? So wehren Sie sich
Der deutsche Zoll deckte 2025 mehr als 6.000 Mindestlohnverstöße auf, besonders in der Gastronomie, am Bau und in der Reinigungsbranche. Wer vermutet, weniger als 13,90 Euro pro Stunde zu bekommen, findet hier eine praktische Anleitung zum Prüfen, Dokumentieren und Melden -- ohne Angst vor Vergeltung.
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Khaled arbeitet seit acht Monaten in der Küche eines Restaurants in Berlin-Neukölln. Zehn Stunden am Tag, aber auf der Lohnabrechnung stehen nur acht. Die zwei zusätzlichen Stunden? Keine Spur. Als er seinen Chef fragte, kam die Antwort: "So läuft das hier."
Khaled ist kein Einzelfall. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass der Zoll 2025 insgesamt 25.765 Arbeitgeberkontrollen durchführte. In 6.121 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet -- bei rund jeder vierten Kontrolle also ein Treffer.
Aber die offizielle Statistik bildet nur einen Bruchteil ab. Laut der Mindestlohnkommission werden bis zu 5,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland um ihren gesetzlichen Mindestlohn gebracht.
Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde (zuvor 12,82 Euro). Er gilt für nahezu alle Beschäftigten -- auch für Minijobber -- unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Ausnahmen betreffen lediglich Auszubildende und bestimmte Praktikanten.
Wichtig dabei: Der Arbeitgeber darf keine Kosten für Arbeitskleidung oder Werkzeuge vom Lohn abziehen, wenn der Stundenlohn dadurch unter 13,90 Euro fällt. Und unbezahlte Überstunden? Die drücken den effektiven Stundenlohn ebenfalls unter die Grenze.
So prüfen Sie Ihren Stundenlohn
Die Rechnung ist einfach: Bruttolohn geteilt durch tatsächlich gearbeitete Stunden -- nicht die Stunden im Vertrag, sondern die realen. Liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, verstößt der Arbeitgeber gegen das Gesetz. Ein Rechenbeispiel: Bei 1.800 Euro brutto und 160 tatsächlichen Arbeitsstunden ergibt sich ein Stundenlohn von 11,25 Euro. Das ist deutlich zu wenig.
Die häufigsten Tricks? Laut Bundesfinanzministerium gehören dazu: Arbeitszeiten nicht vollständig erfassen, Abzüge für Arbeitskleidung oder Werkzeuge, und die sogenannte Scheinselbständigkeit -- wenn Beschäftigte als Freiberufler geführt werden, obwohl sie wie Angestellte arbeiten.
Erst dokumentieren, dann handeln
Bevor Sie irgendetwas unternehmen: Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie täglich Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten in einem Notizbuch oder einer App -- Datum, Beginn, Ende, Pausen. Bewahren Sie Kopien Ihrer Lohnabrechnungen und Ihres Arbeitsvertrags auf. Fotografieren Sie Dienstpläne, wenn möglich. Diese Dokumentation ist Ihr stärkstes Argument.
Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Arbeitgeber in bestimmten Branchen -- darunter Gastronomie, Bau, Reinigung und Kurierdienste -- ohnehin verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Tun sie das nicht, ist das bereits ein Verstoß.
Wohin melden, an wen wenden?
Zuständig für die Überwachung des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Sie können Verstöße dort melden -- telefonisch oder persönlich beim nächsten Hauptzollamt.
Aber -- und das ist entscheidend -- sprechen Sie vorher mit einer kostenlosen Beratungsstelle. Das Projekt Faire Mobilität des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bietet kostenlose Beratung in mehreren Sprachen (teilweise auch Arabisch) für zugewanderte Beschäftigte. In Berlin und anderen Großstädten gibt es Anlaufstellen. Auch die Bundesagentur für Arbeit informiert über die Rechte ausländischer Beschäftigter.
Kündigungsschutz bei Beschwerden
Die größte Angst: Kündigung. Doch das Gesetz schützt Sie. Laut Mindestlohngesetz darf der Arbeitgeber niemanden entlassen oder benachteiligen, weil er seinen gesetzlichen Lohnanspruch geltend macht. Eine nachweislich vergeltungsbedingte Kündigung ist vor dem Arbeitsgericht anfechtbar.
Noch wichtiger: Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, können Sie die Lohndifferenz nachfordern. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Aber warten Sie nicht zu lange -- je früher Sie dokumentieren, desto stärker Ihre Position.
Wo die meisten Verstöße auftreten
Die Zollstatistik zeigt es deutlich: Die Gastronomie- und Hotelbranche führte 2025 mit rund 2.500 Ermittlungsverfahren. Es folgten Transport und Lieferdienste, Bau sowie Friseur- und Kosmetikbetriebe mit jeweils über 500 Verfahren. Genau diese Branchen (vor allem Gastronomie, Reinigung und Lieferdienste) sind es, in denen besonders viele arabischstämmige Beschäftigte arbeiten.
Heißt das, jeder Arbeitgeber in diesen Branchen betrügt? Natürlich nicht. Aber es bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit höher ist. Und dass Wachsamkeit sich lohnt.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- DW - Zoll deckt Tausende Mindestlohnverstöße auf (2026)
- BMAS - Mindestlohn: Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn
- Zoll - Mindestlohn und Mindestvergütung
- Faire Mobilität - Beratungsstellen für mobile Beschäftigte (DGB)
- Bundesagentur für Arbeit - Für Menschen aus dem Ausland
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