Wirtschaft

Vorstellungsgespräch: Reisekosten klären

Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch kann schon vor dem ersten Gespräch Geld kosten.

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Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Archivaufnahme der Institution.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Archivaufnahme der Institution.Bildquelle: Aarp65 · CC BY-SA 3.0

Redaktioneller BelegGeprüft2 offizielle LinksAktualisiert 12. September 2026Methodik
Quellenbeleg

Ein Antrag auf Reisekostenhilfe ist noch keine Zusage. Wer für ein Vorstellungsgespräch eine Fahrkarte braucht, sollte die Unterstützung deshalb vor dem Kauf mit der Vermittlungsfachkraft klären. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag vor dem Gespräch und vor dem Entstehen der Kosten zu stellen.

Das Vermittlungsbudget kann Kosten bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung abdecken. Über eine Förderung und ihre Höhe entscheiden Agentur oder Jobcenter im Einzelfall. Einen festen Erstattungsbetrag für jede Einladung gibt es auf der Antragsseite nicht.

Den Rahmen setzt § 44 SGB III: Es geht um notwendige Unterstützung zur beruflichen Eingliederung und angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber vergleichbare Leistungen nicht voraussichtlich erbringt. Das Jobcenter Berlin Neukölln nennt Fahrten zu Vorstellungsgesprächen als ein Beispiel möglicher Förderung und verweist auf die vorherige Antragstellung.

Nach dem Gespräch ist der Vorgang noch offen

Im beschriebenen Online-Verfahren folgt auf den vorab begonnenen Reisekostenantrag die Abrechnung nach dem Vorstellungsgespräch. Nach Angaben der Bundesagentur wird der Antrag erst mit der Reisekostenabrechnung der zuständigen Stelle vorgelegt. Belege hochzuladen und den Vorgang abzuschließen gehört deshalb zur Bearbeitung.

Der Einstieg führt über arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget und dort über „Reisekosten zum Vorstellungsgespräch“. Bewahren Sie Einladung, Preisinformationen und Belege auf. Wer bereits gebucht hat, sollte die zeitliche Abfolge und frühere Kontakte zeitnah mit der Vermittlungsfachkraft besprechen, statt eine Zusage oder Ablehnung vorwegzunehmen. Recherchestand: 12. September 2026.

Foto: Aarp65 / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0.

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