Sie zahlen 900 Euro Miete bei einem Nettoeinkommen von 2.400 Euro. Sie glauben, Wohngeld sei nur fuer Geringverdiener oder deutsche Staatsbuerger. Tatsaechlich koennten Sie Anspruch auf bis zu 370 Euro monatlich haben. Und jeden Monat, den Sie nicht beantragen, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren.
Was ist Wohngeld und wie viel gibt es?
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der direkt auf Ihr Konto ueberwiesen wird. Kein Darlehen, keine Rueckzahlung. Seit der Wohngeld-Plus-Reform im Januar 2023 hat sich der Kreis der Berechtigten massiv erweitert. Nach Schaetzungen des Bundesministeriums fuer Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) koennten bis zu 4,5 Millionen Haushalte Anspruch haben, dreimal so viele wie zuvor. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 370 Euro monatlich fuer einen Zwei-Personen-Haushalt. Dieser Betrag variiert allerdings stark je nach Region, Haushaltsgroesse und Mietniveau. Der erste Schritt sollte deshalb immer der offizielle Wohngeld-Rechner sein.
Hier geht es direkt zum Rechner: Wohngeld-Rechner auf bmwsb.bund.de. Geben Sie Ihre Daten ein und erhalten Sie eine sofortige Schaetzung.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Antragsberechtigt sind alle Personen mit rechtmaessigem Aufenthalt in Deutschland, die Miete zahlen: deutsche Staatsangehoerige, EU-Buerger, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und anerkannte Fluechtlinge. Das umfasst auch Personen mit subsidiaeren Schutzstatus, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschaeftigung, des Studiums oder des Familiennachzugs.
Keinen Anspruch haben Geduldete und Asylbewerber, deren Verfahren noch laeuft. Sie fallen unter ein anderes Leistungssystem ueber das Jobcenter oder ihren Unterkunftsanbieter. Ebenfalls ausgeschlossen: Buergergeld-Empfaenger. Deren Mietkosten (Kosten der Unterkunft) werden bereits vom Jobcenter uebernommen. Wohngeld und Buergergeld schliessen sich gegenseitig aus.
Wo beantragen? Nicht beim Jobcenter
Ein haeufiger Fehler: Wohngeld wird nicht beim Jobcenter beantragt. Zustaendig ist die Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde. In groesseren Staedten finden Sie diese im Rathaus oder Buergeramt. In Berlin hat jeder Bezirk eine eigene Wohngeldstelle.
Die Bearbeitungszeit betraegt aktuell vier bis acht Wochen, je nach Kommune. Wichtig: Die Bewilligung gilt rueckwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Wer im April beantragt und im Juni den Bescheid erhaelt, bekommt die Leistung fuer April, Mai und Juni nachgezahlt.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Bereiten Sie folgende Dokumente vor: den aktuellen Mietvertrag, Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen oder Einkommensteuerbescheid), eine aktuelle Meldebescheinigung, eine Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises beziehungsweise Reisepasses bei EU-Buergern sowie die letzte Nebenkostenabrechnung, sofern vorhanden. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Wohngeldstelle oder auf der Website Ihrer Kommune. Einige Bundeslaender bieten inzwischen auch Online-Antraege an.

Warum gerade jetzt beantragen?
Der April markiert den Beginn eines neuen Quartals. Bei dem aktuellen Mietniveau ist Wohngeld wertvoller denn je - ein Antrag jetzt sichert die maximale rueckwirkende Abdeckung. Viele berechtigte Familien wissen schlicht nicht, dass sie Anspruch haben. Wenn Sie Miete zahlen und kein Buergergeld beziehen, pruefen Sie Ihren Anspruch jetzt mit dem Wohngeld-Rechner. Zehn Minuten, die Ihnen bis zu 370 Euro monatlich bringen koennen.
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