Wohngeld: Was viele Migranten nicht wissen
Tausende arabische Familien in Deutschland haben Anspruch auf Wohngeld, stellen aber keinen Antrag. Manche wissen nicht, dass es existiert, andere verwechseln es mit Bürgergeld. Die Wohngeld-Plus-Reform hat den Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Haushalte erweitert. Ein praktischer Leitfaden.
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Sarah, syrische Mutter in Berlin-Neukölln, zahlte drei Jahre lang 850 Euro Miete im Monat. Dass der Staat ihr bis zu 370 Euro monatlich als Wohngeld hätte überweisen können, wusste sie nicht. Das Geld stand ihr die ganze Zeit zu. Aber niemand hat es ihr gesagt.
Sarah ist kein Einzelfall. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts haben seit der Wohngeld-Plus-Reform rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf die Leistung. Ein erheblicher Teil stellt jedoch keinen Antrag. Besonders arabische und migrantische Familien verpassen dieses Recht häufig.
Die Gründe? Meist drei: Manche wissen gar nicht, dass es Wohngeld gibt. Andere verwechseln es mit Bürgergeld. Und wieder andere scheuen die Bürokratie. Dabei ist der Antrag einfacher als viele denken.
Was genau ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Keine Sozialleistung wie Bürgergeld, sondern ein Mietzuschuss für Berufstätige und Geringverdiener. Der entscheidende Unterschied? Man kann Wohngeld auch mit Vollzeitjob bekommen. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Einkommen, Haushaltsgröße und Miethöhe.
Vor der Reform 2023 bezogen nur rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Das Wohngeld-Plus-Gesetz hat diesen Kreis auf knapp zwei Millionen erweitert. Der durchschnittliche Betrag stieg von 180 auf rund 370 Euro monatlich. Und 2025 kam eine weitere Erhöhung von etwa 15 Prozent hinzu — rund 30 Euro mehr pro Monat.
Wer ist berechtigt?
Die Voraussetzungen sind weniger streng, als viele glauben. Man braucht einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland (die Art spielt keine Rolle) und ein Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen. Diese Grenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe des Wohnorts ab. Eine vierköpfige Familie in Berlin (Mietstufe IV) kann bei einem Nettoeinkommen von bis zu circa 2.500 Euro monatlich anspruchsberechtigt sein.
Was viele nicht wissen (besonders in der arabischen Community): Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung. Studierende, Teilzeitbeschäftigte, Rentner und sogar Vollzeitarbeitende mit bescheidenem Einkommen können berechtigt sein.
Wie stellt man den Antrag?
Zuerst sollte man prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Der Wohngeldrechner liefert innerhalb von Minuten eine erste Einschätzung. Dort gibt man Haushaltsgröße, Bruttoeinkommen und Kaltmiete ein. Ist das Ergebnis positiv, folgt das Zusammenstellen der Unterlagen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate), Mietvertrag sowie Ausweis und Aufenthaltstitel.
Den Antrag reicht man dann bei der Wohngeldstelle des eigenen Bezirks ein. In Berlin gibt es eine in jedem Bezirk — die zuständige Stelle findet man über service.berlin.de. Teilweise ist auch eine Online-Antragstellung möglich. Und das Wichtigste: Der Anspruch beginnt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Nicht warten.
Häufige Fehler
Der größte Fehler ist die Verwechslung von Wohngeld und Bürgergeld. Der Berliner Mieterverein erläuterte, dass es sich um völlig verschiedene Leistungen handelt: Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitslose inklusive Wohnkosten, Wohngeld hingegen nur ein Mietzuschuss. Beides gleichzeitig geht nicht.
Noch ein Stolperstein: den Verlängerungsantrag vergessen. Der Bewilligungszeitraum beträgt nur zwölf Monate. Aber wussten Sie, dass man den Folgeantrag bereits zwei Monate vor Ablauf stellen kann? So entsteht keine Lücke.
Manche Familien befürchten außerdem, ein Wohngeldantrag könne ihren Aufenthaltsstatus gefährden. Das stimmt nicht. Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch für alle, die die Bedingungen erfüllen — unabhängig von der Art des Aufenthaltstitels. Es wirkt sich weder auf die Aufenthaltsverlängerung noch auf die Einbürgerung aus (insbesondere nach der Staatsangehörigkeitsreform 2024).
Was tun bei Ablehnung?
Eine Ablehnung ist kein Endurteil. Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Der Mieterverein wies darauf hin, dass viele Ablehnungen auf fehlende Unterlagen zurückzuführen sind und nicht auf fehlende Berechtigung. Manchmal — und das kommt häufig vor — reicht ein einziges nachgereichtes Dokument, um die Entscheidung zu kippen.
Der mögliche Betrag lohnt den Aufwand. Eine dreiköpfige Familie mit 1.800 Euro Nettoeinkommen und 700 Euro Kaltmiete in Berlin kann zwischen 200 und 350 Euro monatlich erhalten. Das macht am Monatsende einen echten Unterschied.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen / المصادر
- wohngeld.org - Wohngeldrechner 2026 mit Wohngeld-Plus Berechnung
- Statistisches Bundesamt - Wohnen in Deutschland
- Service Berlin - Wohngeld beantragen
- Berliner Mieterverein - Beratung und Informationen
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