Auf der September-Abrechnung entscheidet die Zeile „Stundenlohn“. Für Arbeitsstunden ab dem 1. September 2026 gilt in der Zeitarbeit eine verbindliche Untergrenze von 15,33 Euro brutto. Bis Ende August sind es 14,96 Euro. Wer beide Zeiträume auf einer Abrechnung hat, muss genauer hinsehen.
Die Beträge stehen in Paragraf 2 der Siebten Lohnuntergrenzenverordnung. Der Satz von 15,33 Euro läuft bis zum 31. März 2027. Zum 1. April 2027 steigt die Untergrenze auf 15,87 Euro und gilt dann bis Ende September 2027. Höhere Ansprüche aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellem Vertrag bleiben ausdrücklich bestehen.
Eine Untergrenze, kein Einheitstarif
Das Bundesarbeitsministerium nennt die Lohnuntergrenze bundesweit verbindlich. Sie gilt auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, wenn ihr Verleiher im Ausland sitzt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Person genau 15,33 Euro bekommt. Tarifliche Entgeltgruppen und vertragliche Zuschläge können darüberliegen.
Die Tariftabelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigt das praktisch: Die Entgeltgruppe EG1 beginnt im September bei 15,33 Euro, weitere Gruppen liegen höher. Auf dem Vertrag oder einer Tarifangabe sollte deshalb neben „Zeitarbeit“ auch die persönliche Entgeltgruppe zu finden sein.
Abrechnungsmonat sauber trennen
Nicht jede Lohnabrechnung bildet ausschließlich einen Kalendermonat ab. Deshalb gehören drei Dinge nebeneinander: die ab 1. September tatsächlich geleisteten Stunden, der Eintrag im Arbeitszeitkonto und der Bruttostundenlohn auf der Abrechnung. Der Nettobetrag auf dem Konto ist dafür ungeeignet, weil Steuern und Sozialabgaben das Ergebnis verändern.
Bei Abweichungen schriftlich werden
Steht für Septemberstunden weniger als die einschlägige Untergrenze auf der Abrechnung, sollte zuerst der Verleiher schriftlich um Erklärung und Korrektur gebeten werden. In die Nachricht gehören Abrechnungsmonat, strittige Stunden und der ausgewiesene Bruttosatz. Arbeitsvertrag, Stundenzettel und Abrechnung bleiben zusammen. Vertragliche Ausschlussfristen können kurz sein; ihre genaue Dauer lässt sich nur am konkreten Vertrag prüfen.
Wenn die Korrektur ausbleibt oder die Entgeltgruppe unklar ist, bietet Faire Integration kostenlose, vertrauliche und mehrsprachige Beratung zu Lohn und Leiharbeit für Beschäftigte aus Drittstaaten. Der neue Mindestbetrag gilt automatisch. Sichtbar wird ein Fehler trotzdem erst, wenn Vertrag, Stunden und Abrechnung auf demselben Tisch liegen.
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