Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Die Anerkennung ist das Verfahren, das nachweist, dass Ihr ausländischer Berufs- oder Bildungsabschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Wichtig, weil reglementierte Berufe wie Arzt, Pflegekraft, Lehrkraft oder Ingenieur ohne Anerkennung nicht ausgeübt werden dürfen und sie in anderen Berufen die Jobchancen verbessert.

Arbeit & BerufDirekt zur BuchungAktualisiert: 2026-06-08
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Wer braucht das?

Für alle, die einen ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss haben und in Deutschland arbeiten möchten. In reglementierten Berufen (Ärzte, Pflegekräfte, Lehrkräfte, Ingenieure) ist die Anerkennung Pflicht für die Berufsausübung. In nicht reglementierten Berufen ist sie freiwillig, verbessert aber Einstellungschancen und Gehalt.

So gehst du vor

1

Klären, ob Ihr Beruf reglementiert ist

Der erste Schritt ist zu klären, um welche Art von Abschluss es geht: ein reglementierter Beruf (etwa Arzt oder Pflegekraft) erfordert eine verpflichtende Anerkennung, bei einem nicht reglementierten Beruf ist sie freiwillig. Ebenso ist zwischen Hochschul- und Berufsabschluss zu unterscheiden. Diese Einordnung bestimmt die zuständige Stelle und den richtigen Weg.

2

Hochschulabschluss in anabin prüfen

Bei einem Hochschulabschluss prüfen Sie kostenlos die anabin-Datenbank auf anabin.kmk.org, um zu sehen, ob Ihre Hochschule und Ihr Abschluss anerkannt sind. Die Datenbank gibt eine klare erste Antwort vor jedem formellen Antrag.

3

Anerkennungs-Finder nutzen

Geben Sie Ihren Beruf und Ihr Bundesland im Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de ein. Er leitet Sie an die zuständige Stelle weiter. Eine englische Version ist verfügbar. Für nicht reglementierte IHK-Berufe bearbeitet die IHK FOSA in Nürnberg den Antrag.

4

Antrag stellen und Gebühren zahlen

Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein, zusammen mit Original-Zeugnis, beglaubigter Übersetzung, Fächerübersicht und Erfahrungsnachweisen. Für Hochschulabschlüsse können Sie eine Zeugnisbewertung bei der ZAB beantragen. Die Frist von etwa drei Monaten beginnt nach Zahlung der Gebühren.

Häufige Fragen

Brauche ich die Anerkennung zum Arbeiten, oder reicht eine Bewerbung?
Das hängt vom Beruf ab. Reglementierte Berufe wie Arzt, Pflegekraft, Lehrkraft und Ingenieur erfordern eine verpflichtende Anerkennung vor der Ausübung. In nicht reglementierten Berufen können Sie sich ohne Anerkennung bewerben, sie stärkt aber Ihre Bewerbung und erhöht das Gehalt.
Wie finde ich heraus, welche Stelle für mein Zeugnis zuständig ist?
Nutzen Sie den Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de und geben Sie Beruf und Bundesland ein. Er leitet Sie an die richtige Stelle. Bei Hochschulabschlüssen prüfen Sie zusätzlich anabin, und für akademische Abschlüsse können Sie eine Bewertung bei der ZAB beantragen.

Häufige Fehler

  • Den Antrag bei der falschen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle hängt von Beruf und Bundesland ab. Wer zuerst den Anerkennungs-Finder nutzt, spart Monate an Verzögerung.
  • Die Zeugnisbewertung (ZAB) mit der beruflichen Anerkennung (IHK FOSA oder Kammern) verwechseln. Beide haben unterschiedliche Verfahren und Gebühren. Wählen Sie den passenden Weg für Ihre Abschlussart.
  • Übersehen, dass reglementierte Berufe ohne Anerkennung nicht ausgeübt werden dürfen. Wer als Arzt, Pflegekraft, Lehrkraft oder Ingenieur arbeiten will, braucht zuerst die Anerkennung, nicht nur eine Übersetzung des Zeugnisses.

Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Wir helfen dir, den Ablauf zu verstehen und Termine zu finden — Buchung, Gebühren und Datenübermittlung erfolgen ausschließlich auf der offiziellen Seite der zuständigen Stelle.