Grundsicherungsgeld-Rechner (früher Bürgergeld)

Schätzen Sie Ihren monatlichen Regelsatz der neuen Grundsicherung (früher Bürgergeld) nach Haushaltsgröße und Alter der Kinder.

Haushaltssituation

Kinder

SchätzungWerte gültig seit 1. Januar 2024

Monatliche Schätzung

563 €

Aufschlüsselung

Alleinstehende Person
563 €

Diese Zahl enthält nicht die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung). Diese werden separat übernommen, sind von der Stadt abhängig und werden vom Jobcenter individuell festgelegt.

Reform seit Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, nach einer Reform, die der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen hat. Die wichtigsten Änderungen: Die Vermögens-Karenzzeit wurde abgeschafft, die Vermögensfreibeträge richten sich jetzt nach einem neuen, altersabhängigen System statt nach der Haushaltsgröße, und Sanktionen greifen bei Pflichtverletzungen schneller. Die genauen Freibeträge finden Sie in der offiziellen Quelle unten oder beim Jobcenter. Die hier gezeigten monatlichen Regelsätze gelten weiterhin unverändert.

Quelle: Bundesregierung

Schonvermögen

Während der Karenzzeit (erste 6 Monate): 40.000 € für die erste Person

Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person

Diese Zahlen spiegeln das alte System (nach Haushaltsgröße) vor der Reform vom Juli 2026 wider. Das aktuelle System richtet sich nach dem Alter — siehe Hinweis oben und beim Jobcenter nachfragen.

Die Entscheidung des Jobcenters ist verbindlich.

Wichtiger Hinweis

Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung — Ihre tatsächliche Situation kann abweichen, die zuständige Stelle entscheidet verbindlich.