§ 104c: So gelingt der Weg aus der Duldung
Spanien legalisiert 500.000 Menschen auf einen Schlag. Die Meldung ging viral, doch kaum jemand weiß: In Deutschland existiert seit 2023 ein vergleichbares Gesetz. Es könnte Zehntausenden den Weg aus der Duldung ebnen. Das Problem: Die Ausländerbehörde informiert nicht von sich aus, und die Frist läuft. Wer jetzt nicht handelt, verliert möglicherweise seine einzige Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: rawpixel/Pixabay · Pixabay License
Spaniens Regierung hat angekündigt, rund 500.000 Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus zu legalisieren. Die Nachricht verbreitet sich schnell in den sozialen Medien. Doch wer in Deutschland mit einer Duldung lebt und sich fragt, ob es hier etwas Vergleichbares gibt, sollte einen Blick auf das bestehende Recht werfen.
Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Seit Januar 2023 gibt es mit § 104c AufenthG einen gesetzlichen Weg aus der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis. Das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an Menschen, die über Jahre mit einem unsicheren Status in Deutschland gelebt haben.
Die vier Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist, wer alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt. Erstens: Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung in Deutschland bis zum 31. Oktober 2022. Zweitens: Keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat. Drittens: Nachweis der Identität, etwa durch einen gültigen Pass oder andere amtliche Dokumente. Viertens: Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die 18-Monats-Frist
Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In dieser Zeit muss die Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen werden. Konkret bedeutet das: ein Einkommen, das die eigenen Kosten deckt, ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, fällt der Betroffene zurück in den Duldungsstatus. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

242.000 Menschen mit Duldung
Laut Mediendienst Integration lebten im Jahr 2025 rund 242.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. Nicht alle kommen für § 104c infrage, denn die Fünf-Jahres-Bedingung und die Pflicht zum Identitätsnachweis schließen einen Teil aus. Für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, ist das Gesetz jedoch eine reale Chance.
Kostenlose Beratung finden
Vor einer Antragstellung empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung. Anlaufstellen sind die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), die in allen größeren Städten vertreten ist und häufig auch arabischsprachige Beratung anbietet. Daneben gibt es den Flüchtlingsrat des jeweiligen Bundeslandes, der auf aufenthaltsrechtliche Fragen spezialisiert ist. Wer einen Anwalt für Ausländerrecht einschalten möchte, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, wenn das Einkommen gering ist.

Nächste Schritte
Wer seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebt, sollte zunächst die eigenen Identitätsdokumente zusammenstellen und prüfen, ob ein Führungszeugnis ohne Einträge vorliegt. Der nächste Schritt ist ein Termin bei der nächsten MBE-Stelle oder beim Flüchtlingsrat. Wichtig: Die Ausländerbehörde informiert nicht automatisch über die Möglichkeit. Wer infrage kommt, muss selbst aktiv werden.
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