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Familiennachzug: Welcher Kanal gilt für Sie?
Ihre Familie wartet auf ein Visum. Aber wissen Sie, in welchem Verfahrenskanal Ihr Antrag liegt? Eine neue BAMF-Studie zeigt: Der Aufenthaltstitel entscheidet, ob Familien Monate oder Jahre warten. Ein Härtefallantrag könnte den Prozess beschleunigen.
Berlinuna Redaktion
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Eine neue Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liefert erstmals eine systematische Übersicht über die Bearbeitungszeiten im Familiennachzug. Das Ergebnis: Welcher Verfahrenskanal für eine Familie gilt, hängt maßgeblich vom Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Angehörigen ab. Die Unterschiede in der Praxis sind erheblich.
Das BAMF-Papier, am 2. April 2026 als Beitrag zum Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) veröffentlicht, zeigt zwei klar getrennte Verfahrenswege. Wer die Details kennt, kann gezielter handeln.
Zwei Verfahrenswege, unterschiedliche Realitäten
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten unterliegt seit August 2018 einer monatlichen Obergrenze von 1.000 Visa (§36a AufenthG). Dieses Kontingent führt in der Praxis dazu, dass Anträge sich aufstauen und Wartezeiten von mehreren Jahren entstehen.
Für Fachkräfte sieht die Lage anders aus. Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dessen letzte Stufe im März 2024 in Kraft trat, hat den Nachzug vereinfacht und auf Eltern sowie Schwiegereltern bestimmter Fachkräfte erweitert. Eine monatliche Deckelung gibt es hier nicht.
Wartezeiten in der Praxis
Die BAMF-Studie dokumentiert Wartezeiten von über 52 Wochen allein für einen Termin zur Antragstellung an mehreren deutschen Auslandsvertretungen. Betroffen sind unter anderem die Botschaften in Beirut, Erbil, Teheran, Rabat und Tunis. Laut Caritas warten afghanische Antragsteller über die Botschaft Teheran rund zweieinhalb Jahre. Das Auswärtige Amt selbst bezeichnet diese Wartezeiten als "erhebliche Belastung" für die betroffenen Familien.
Wichtig zu wissen: Individuelle Fälle können von diesen Durchschnittswerten abweichen, je nach Botschaftsstandort und Vollständigkeit der Unterlagen.
Was Betroffene jetzt tun können
Aufenthaltstitel prüfen: Der erste Schritt ist die Klärung des eigenen Status. Subsidiärer Schutz (§25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG), anerkannter Flüchtlingsstatus (§25 Abs. 2 Alt. 1) und Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis folgen unterschiedlichen Verfahrenswegen beim Familiennachzug.
Zuständige Auslandsvertretung kontaktieren: Die deutsche Botschaft im Aufenthaltsland der Familie bearbeitet den Visumsantrag. Aktuelle Wartezeiten und Terminbuchungen sind auf den jeweiligen Botschaftswebseiten einsehbar.
Härtefallantrag prüfen lassen: Subsidiär Schutzberechtigte, deren Fall besondere humanitäre Umstände aufweist (schwere Erkrankung, unbegleitete Minderjährige im Herkunftsland, akute Gefährdungslage), können einen Härtefallantrag nach §36a AufenthG stellen. Dieser läuft außerhalb des monatlichen Kontingents. Eine rechtliche Beratung ist dafür unerlässlich.
Migrationsberatung aufsuchen: Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) bietet kostenlose Beratung in mehreren Sprachen. Standorte finden sich auf der BAMF-Webseite. Auch Caritas, Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz bieten spezialisierte Beratung zum Familiennachzug.
Die Zahlen im Überblick
Laut BAMF-Studie gab es 2023 rund 108.505 Zuzüge aus familiären Gründen nach Deutschland. Das entspricht 9,6 Prozent der gesamten Drittstaaten-Zuwanderung. Zwischen 2018 und 2023 entfielen nur 6 Prozent des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen auf subsidiär Schutzberechtigte. Im EU-Vergleich erteilte Deutschland 2023 die meisten ersten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen (168.536), lag pro 1.000 Einwohner mit 2,0 aber deutlich hinter Zypern (6,8) oder Malta (4,5).
Nächster Schritt
Der Familiennachzug in Deutschland folgt unterschiedlichen Regeln je nach Aufenthaltstitel. Die neue BAMF-Studie hat diese Unterschiede mit Daten belegt. Wer auf die Zusammenführung mit der Familie wartet, sollte drei Dinge klären: den eigenen Aufenthaltsstatus, den zuständigen Botschaftsstandort und die Frage, ob ein Härtefallantrag in Betracht kommt. Eine Beratungsstelle der Migrationsberatung kann bei allen drei Punkten helfen.
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Redaktioneller Kontext
- Status
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- Aktualisiert
- 8. April 2026
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