Ein Sturz über einen quer auf dem Gehweg abgestellten Leih-E-Scooter, ein gebrochenes Handgelenk, vier Wochen krankgeschrieben. Wer dafür Ersatz will, muss bis heute etwas nachweisen, das am Unfallort praktisch niemand nachweisen kann: dass ein bestimmter Fahrer den Roller fehlerhaft abgestellt hat. Ohne diesen Nachweis bleiben Behandlungskosten und Verdienstausfall beim Verletzten.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die genau das ändern soll. Nach dem Bericht von tagesschau.de sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig dieselben Haftungsregeln greifen wie für andere Kraftfahrzeuge, einschließlich einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung: Der Betreiber einer Rollerflotte kommt für die Unfallkosten auf, wenn der eigentliche Verursacher nicht zu belangen ist. Bei parkenden Scootern soll die Beweislast für das falsche Abstellen entfallen.
Verabschiedet ist damit ein Beschluss des Bundestags, mehr nicht. Ob und ab wann die Regelung Anwendung findet, hängt von der Zustimmung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab. Beides ließ sich für diesen Text nicht verifizieren. Wer sich darauf berufen möchte, prüft den aktuellen Verfahrensstand auf bundesrat.de und im Bundesgesetzblatt.
Zwei Missverständnisse können dabei teuer werden. Aus dem Beschluss folgt erstens keine Rückwirkung: Wer sich in diesem Sommer verletzt hat, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch gegen ein Verleihunternehmen. Zweitens regelt die Änderung die Ausgangslage und nicht den Ausgang eines Einzelfalls. Der Unterschied liegt darin, an wen sich ein Anspruch überhaupt richten kann: an ein identifizierbares Unternehmen statt an einen unbekannten Fahrer.
16.496 Unfälle, 38 Tote, 38,1 Prozent mehr in einem Jahr
Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen für 2025 am 16. Juli 2026 veröffentlicht (Pressemitteilung N049). Die Polizei registrierte 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 38,1 Prozent mehr als im Vorjahr mit 11.944 Unfällen. 38 Menschen starben, nach 27 im Jahr 2024. 1.895 wurden schwer verletzt, 16.184 leicht.
82,4 Prozent der Verunglückten, 14.936 Personen, waren selbst mit dem Scooter unterwegs, darunter 33 der 38 Todesopfer. Von den übrigen fünf Getöteten waren drei zu Fuß unterwegs, eine Person mit dem Fahrrad, eine im Auto. Der Anteil der E-Scooter an allen Unfällen mit Personenschaden stieg binnen eines Jahres von 4,1 auf 5,5 Prozent, bei insgesamt 297.364 solcher Unfälle im Jahr 2025.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründete die Änderung nach Angaben von tagesschau.de so:
„Es gibt schlichtweg keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos.“
Was am Unfallort zählt, unabhängig vom Verfahrensstand
Die folgenden Schritte lohnen sich heute, ganz gleich wann und ob die Haftungsregel greift. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass ein Vorfall später überhaupt einem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Fotografieren Sie den Scooter, dann die QR- oder ID-Nummer am Rahmen, denn sie verbindet das Gerät mit einem bestimmten Anbieter. Halten Sie die Position auf dem Gehweg und das Umfeld im Bild fest, bevor jemand den Roller wegräumt oder das Ladeteam ihn nachts einsammelt. Notieren Sie Zeuginnen und Zeugen mit Telefonnummer. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben. Melden Sie den Vorfall in der App des Anbieters. Und lassen Sie Verletzungen noch am selben Tag ärztlich dokumentieren.
Dieser Text ordnet die Rechtslage ein, er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei Personenschäden ist die richtige Adresse eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung fragt man vorab nach der Deckung; wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht.
Was ein Helm verhindert und was nicht
Der Unfallchirurg Michael Zyskowski hat im tagesschau24-Interview am 18. August 2026 beschrieben, warum diese Verletzungen so aussehen, wie sie aussehen: Der E-Scooter ist per se instabil, kleine Räder, kleine Standfläche, sehr hoher Schwerpunkt. Nüchterne Tagesfahrende erleiden meist klassische Sturzverletzungen, Schlüsselbein- oder Handgelenksbruch. Betrunkene oder ungeübte Nachtfahrende stürzen dagegen kopfüber, brechen sich das Gesicht und erleiden schwere Hirnverletzungen und Hirnblutungen. Der Helm, sagt Zyskowski, verhindere nicht den Unfall, aber seine Biomechanik verhindere die schwere Hirnverletzung und die schwere Schädelfraktur.
Im selben Interview wird eine britische Studie aus dem Fachjournal Scientific Reports referiert, die auf dem nationalen Traumaregister der Jahre 2020 bis 2022 und auf Daten eines Leihanbieters aus 18 Städten in England und Wales zwischen 2020 und 2024 beruht. Danach ist das relative Risiko für ein Schädel-Hirn-Trauma bei E-Scooter-Unfällen 3,45-mal höher als bei Motorradfahrern und 1,74-mal höher als bei Radfahrern. Im Traumaregister trugen 75,7 Prozent der Motorradfahrer und 45 Prozent der Radfahrer einen Helm, aber nur 5,9 Prozent der E-Scooter-Fahrenden, bei den Kundinnen und Kunden des Leihanbieters sogar nur 0,77 Prozent. Es sind britische Daten aus England und Wales, keine Messung für Deutschland, und sie gehören nicht in dieselbe Reihe wie die Zahlen des Statistischen Bundesamts.
In Deutschland besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, der Helm ist hier eine medizinische Empfehlung und keine Rechtspflicht. In Paris gilt seit Kurzem eine Helmpflicht, und Leih-Scooter sind dort seit 2023 verboten. Das ist eine französische Regel und gilt nicht für Fahrten in Berlin, Hamburg oder Köln.
53,6 Prozent unter 25, und zwei Regeln, die oft untergehen
53,6 Prozent der 2025 verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 83,7 Prozent jünger als 45. Das ist die Altersverteilung einer Fortbewegungsart, die überwiegend von jungen Menschen genutzt wird, und mehr gibt die Zahl nicht her.
Eine zweite Zahl aus derselben Auswertung gehört an den Küchentisch: 822 der auf E-Scootern Verunglückten waren Mitfahrende, nach 508 im Jahr 2024. Nach der Straßenverkehrsordnung ist ein E-Scooter für eine Person vorgesehen, Mitfahren ist nicht erlaubt. E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV und sind seit Sommer 2019 im Straßenverkehr zugelassen; wer sie fährt, führt ein Kraftfahrzeug, samt der 0,5-Promille-Grenze aus Paragraf 24a StVG.
Sicherer geworden sind die Roller nicht: Die Zahl der Getöteten ist binnen eines Jahres von 27 auf 38 gestiegen. Ändern kann sich die Frage, an wen sich nach einem Unfall ein Anspruch richtet, und das entscheidet sich im Bundesrat und im Bundesgesetzblatt. In der eigenen Hand liegen heute zehn Fotos am Unfallort und ein Helm, der den Sturz nicht verhindert, aber die Schädelfraktur.
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