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Familie

297 Euro pro Kind ohne Buergergeld

Das Gehalt ist am 20. aufgebraucht, drei Kinder, die Miete wartet nicht. Buergergeld scheidet wegen des Aufenthaltstitels aus, also denken viele Familien, es gebe keine andere Tuer. Dabei liegen bis zu 297 Euro pro Kind und Monat auf dem Tisch: der Kinderzuschlag laeuft ueber die Familienkasse, das Wohngeld ueber das Berliner Bezirksamt, beides am Jobcenter vorbei. Zehn Minuten im KiZ-Lotsen zeigen den Anspruch. Jede Woche Verzoegerung ist Geld, das rueckwirkend nicht nachgezahlt wird.

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•19. April 2026•3 Min. Lesezeit•5 Aufrufe
297 Euro pro Kind ohne Buergergeld
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: 2147792/Pixabay · Pixabay License

Das Gehalt ist am 20. des Monats aufgebraucht. Zwei, drei Kinder. Mindestens ein Elternteil arbeitet Vollzeit, manchmal beide. Und trotzdem geht die Rechnung nicht auf. Buergergeld ist fuer viele arabische Familien in Berlin keine Option, weil der Aufenthaltstitel das nicht vertraegt. Was dabei haeufig uebersehen wird: es gibt zwei staatliche Leistungen, die genau fuer diese Situation gemacht sind und nicht ueber das Jobcenter laufen.

Die erste heisst Kinderzuschlag (KiZ) und betraegt 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat, so die Bundesagentur fuer Arbeit. Die zweite ist das Wohngeld, ein staatlicher Zuschuss zur Miete fuer Haushalte mit geringem Einkommen. Beide Leistungen koennen gleichzeitig bezogen werden und schliessen Buergergeld aus. Wer sie erhaelt, bleibt ausserhalb des Jobcenter-Systems.

Warum das gerade jetzt zaehlt

Im April 2026 hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Armutsgefaehrdung veroeffentlicht: rund jeder sechste Mensch in Deutschland gilt als armutsgefaehrdet, viele davon in Haushalten mit Erwerbstaetigen. Die Tagesschau verweist zusaetzlich auf gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise der letzten Wochen. Genau fuer arbeitende Eltern, deren Einkommen den eigenen Bedarf deckt, aber nicht den der Kinder, wurde der Kinderzuschlag geschaffen.

Berlin family grocery shopping receipts
Gestiegene Lebensmittelpreise treffen arbeitende Familien besonders hart

Familienkasse statt Jobcenter

Der wichtigste Unterschied zu Buergergeld ist nicht die Summe, sondern die Behoerde. Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur fuer Arbeit beantragt, nicht beim Jobcenter. Das Wohngeld laeuft in Berlin ueber die Wohngeldstelle des zustaendigen Bezirksamts. Jeder Berliner Bezirk verwaltet seine eigenen Wohngeldantraege, eine zentrale Anlaufstelle gibt es nicht.

Fuer Familien mit auslaendischem Pass ist diese Trennung mehr als Buerokratie. Bei manchen Aufenthaltstiteln, etwa der Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG oder der Blauen Karte EU, gelten Kinderzuschlag und Wohngeld in der Regel als unschaedlich fuer den Aufenthalt. Bei befristeten Titeln zum Zweck der Erwerbstaetigkeit nach § 18 AufenthG oder beim Familiennachzug ist die Lage einzelfallabhaengig. Wer unsicher ist, klaert das vor Antragstellung mit einer Migrationsberatungsstelle oder einem Anwalt fuer Auslaenderrecht, nicht im Nachhinein.

Zehn Minuten KiZ-Lotse

Der praktische Einstieg ist der KiZ-Lotse, ein kostenloses Online-Tool der Familienkasse. Eingetragen werden Bruttoeinkommen, Anzahl der Kinder, Miete und Haushaltsgroesse. Nach rund zehn Minuten steht fest, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag ueberhaupt in Frage kommt. Die 297 Euro sind dabei die Obergrenze pro Kind, nicht der Regelbetrag. Der konkrete Betrag haengt von Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ab.

Bei positivem Ergebnis laeuft der formale Antrag online auf derselben Seite oder in Papierform direkt bei der Familienkasse. Fuer das Wohngeld ist der Weg in Berlin anders: Auf der Seite des Bezirksamts der eigenen Adresse findet sich die Wohngeldstelle mit Antragsformular, dazu Mietvertrag und Einkommensnachweise. Das Bundesministerium fuer Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beziffert den typischen Wohngeldbetrag fuer einen Dreipersonenhaushalt in Berlin je nach Einkommen und Mietstufe auf 200 bis 500 Euro monatlich.

Der Monat, in dem der Antrag eingeht

Kinderzuschlag wird nicht fuer lange Zeitraeume rueckwirkend gezahlt. Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Jede Woche Verzoegerung ist bares Geld, das der Staat nicht nachreicht. Die billigste und schnellste Handlung fuer Familien, bei denen das Geld nicht bis zum Monatsende reicht, ist ein Blick in den KiZ-Lotsen und parallel ein Besuch auf der Website des eigenen Bezirksamts.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Fuer komplexe Fragen zum Aufenthaltstitel sind Migrationsberatungsstellen oder ein Fachanwalt die richtige Adresse vor der Antragstellung.

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