TikTok, Instagram: Ab 16 in Deutschland
Das Kind ist zwölf, TikTok schreibt in den AGB 13, und das deutsche Recht meint etwas ganz anderes. Nach Artikel 8 DSGVO liegt das Mindestalter für die eigene Einwilligung in soziale Netzwerke bei 16 Jahren. Die Plattform prüft das nicht, der Staat greift selten ein, und in den Osterferien steigt die Bildschirmzeit jeden Tag messbar an. Was Eltern in dieser Woche konkret tun dürfen, ohne Generalverbot und ohne Panik, steht an einer überraschend klaren Stelle im Gesetz.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: cyndidyoder83/Pixabay · Pixabay License
Eine Mutter in Neukölln sitzt gegen 22 Uhr in der Küche. Ihr zwölfjähriger Sohn lacht über ein TikTok-Video, tippt schnell einer Person, die sie nicht kennt, und hört nicht auf, wenn sie ihn anspricht. Sie fragt sich, was tausende Eltern in Deutschland in dieser Woche fragen: Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn nicht, was darf ich als Elternteil konkret tun? Die Antwort im deutschen Recht ist klarer, als viele denken. Sie wird nur selten in verständlicher Sprache erklärt.
Die entscheidende Zahl heißt 16, nicht 13. Nach Artikel 8 der Datenschutzgrundverordnung in ihrer deutschen Anwendung liegt das Mindestalter für die eigenständige Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten in sozialen Netzwerken bei 16 Jahren. Darunter brauchen Kinder die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat verlangen diese Zustimmung in ihren AGB offiziell, prüfen sie praktisch kaum. Das ist die wiederkehrende Einschätzung von Medienpädagog:innen bei klicksafe und SCHAU HIN!. Parallel regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gemeinsam mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), welche Inhalte Minderjährigen zugänglich sein dürfen.
Was in der EU diskutiert wird, und was heute gilt
Auf EU-Ebene wird 2025 und 2026 über strengere Altersverifikationen gesprochen. Frankreich und Norwegen haben eigene Verschärfungen angekündigt oder eingeführt. Eine einheitliche, rechtlich verbindliche EU-Pflicht gibt es bisher nicht, auch wenn Schlagzeilen das Gegenteil suggerieren. Für Eltern in Deutschland heißt das: Die Debatte ist real, geltendes Recht ist aber das Mindestalter 16 nach DSGVO sowie die Vorgaben aus JMStV und JuSchG. Wer jetzt handeln will, handelt auf Grundlage dieser bestehenden Regeln.
Die Oster- und Frühjahrsferien verschärfen das Thema jedes Jahr. Ohne Schulstruktur steigt die Bildschirmzeit messbar, Kontaktanfragen und Algorithmus-Dynamiken arbeiten rund um die Uhr. Der Zeitpunkt für eine geordnete Gesprächs- und Einstellungsrunde zu Hause ist jetzt, nicht erst, wenn ein Problem aufgetaucht ist.

Drei Schritte, die diese Woche zählen
Der erste Schritt ist das Gerät selbst. Auf dem iPhone heißt die Funktion Bildschirmzeit, auf Android-Geräten stehen Digital Wellbeing und die Google-App Family Link zur Verfügung. Beide erlauben es, tägliche Nutzungslimits pro App zu setzen, neue Downloads an eine elterliche Freigabe zu koppeln und altersunangemessene Inhalte im App-Store auszublenden. Alles kostenlos, die Einrichtung dauert weniger als 20 Minuten.
Der zweite Schritt ist die gemeinsame Durchsicht der Privatsphäre-Einstellungen in den genutzten Apps. Ist das Profil privat oder öffentlich? Wer darf Direktnachrichten schreiben? Werden Standorte in Posts angezeigt? Sind Kontaktanfragen von Fremden erlaubt? Diese Einstellungen bestehen nicht aus einer Belehrung, sondern aus einer kurzen Sitzung Seite an Seite am Bildschirm. Das Kind erlebt dabei, dass Eltern die Technik verstehen, nicht nur verbieten.
Der dritte Schritt ist das regelmäßige Gespräch, idealerweise wöchentlich und ohne Drohung mit Entzug. Zehn Minuten genügen. Was hast du diese Woche gesehen, das dich irritiert hat? Hat dich jemand angeschrieben, den du nicht kennst? Medienpädagogische Stellen wie SCHAU HIN! weisen darauf hin, dass Filter und Software allein nicht ausreichen. Ein Kind, das weiß, dass es ohne sofortige Strafe erzählen darf, was es online erlebt, bleibt praktisch besser geschützt als eines, das nur technisch eingezäunt wird.
Rote Flaggen, und wohin man sich wendet
Vier Signale verlangen sofortiges Handeln: Kontaktaufnahme durch erwachsene Fremde, sexualisierte oder gewaltverherrlichende Inhalte, Lootboxen mit Glücksspiel-Charakter in Spielen, und Cybermobbing durch Mitschüler:innen oder Unbekannte. In Deutschland nimmt jugendschutz.net Beschwerden über jugendschutzrechtlich problematische Inhalte entgegen, ergänzend zur Meldefunktion innerhalb der jeweiligen App. Die Meldung ist kostenlos und kann ohne vollständige persönliche Daten erfolgen.
Kostenlose Beratung, teilweise auf Arabisch
Eltern sind mit dem Thema nicht allein. klicksafe.de/eltern bietet Elternratgeber in mehreren Sprachen, darunter arabische Materialien. Die vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) geförderte Initiative SCHAU HIN! liefert altersspezifische Tipps in einfacher deutscher Sprache. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist kostenfrei und anonym unter 0800 111 0550 erreichbar. Den politischen Rahmen erläutert das BMFSFJ auf seiner Seite zur Medienkompetenz.
Technische Sperren sind nötig, aber sie ersetzen das Gespräch nicht. Das deutsche Recht gibt Eltern eine klare Position: Bis zur Volljährigkeit ihres Kindes bei 16 Jahren im Datenschutz, entscheiden sie mit. Zwischen Geräte-Einstellung, gemeinsamer Durchsicht und regelmäßiger Unterhaltung entsteht der Kompass, den das Argument „alle meine Freunde dürfen das auch" nicht so leicht umwirft.
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