Ein weißer Briefumschlag im Briefkasten in Mülheim, Adresse Aldi Süd, Wochenende. Wer ihn am Montag öffnet, liegt rechtlich bereits zwei Tage hinter der Uhr. Der Bundesgerichtshof zählt nicht den Moment des Lesens, sondern den Tag, an dem das Schreiben in den Empfangsbereich gelangt. Drei Wochen, dann ist der Klageweg gegen die Kündigung zu.
Aldi Süd plant laut Bericht der Lebensmittelzeitung den Abbau von mehr als 1.200 Stellen am Verwaltungsstandort Mülheim an der Ruhr und in der Digitaleinheit. Die Meldung wurde am 28. April über dpa verbreitet, unter anderem von der Zeit. Der Discounter selbst hat die Zahl bislang nicht öffentlich bestätigt. Aldi Süd beschäftigt nach eigenen Angaben rund 50.000 Mitarbeitende in Deutschland.
Drei Wochen, gerechnet ab Briefkasten
Paragraph 4 des Kündigungsschutzgesetzes lässt wenig Spielraum. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Zugang heißt im juristischen Sinn: das Schreiben ist in den Machtbereich des Empfängers gelangt, nicht erst gelesen. Wer im Urlaub ist, nicht im Land, im Krankenhaus, ändert daran nichts.
Verpasst man die Frist, ist die Kündigung wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Sozialauswahl falsch, Betriebsrat nicht angehört, Form verletzt, all das spielt nach Tag 21 keine Rolle mehr. Deshalb empfehlen Fachanwälte für Arbeitsrecht den Termin in der ersten, nicht in der dritten Woche.
Drei Tage zur Arbeitsagentur
Die zweite Frist ist kürzer und teurer. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt eine Meldung als arbeitssuchend innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung. Nicht nach dem letzten Arbeitstag. Möglich ist die Meldung telefonisch unter 0800 4 555 500, online über das Portal der Agentur oder persönlich in der zuständigen Geschäftsstelle.
Wer zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu einer Woche beim Arbeitslosengeld. Eine Woche Sperrzeit bedeutet konkret: weniger Geld auf dem Konto in dem Monat, in dem die Miete trotzdem fällig ist. Die Meldung selbst verpflichtet zu nichts, sie kann zurückgenommen werden, sobald ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Massenentlassung: Pflichten des Arbeitgebers
Sollten tatsächlich mehr als 1.200 Stellen an einem Standort wegfallen, greift Paragraph 17 des Kündigungsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber muss die geplante Massenentlassung der Bundesagentur für Arbeit anzeigen, bevor die einzelnen Kündigungen rechtswirksam werden. Parallel verlangt Paragraph 111 des Betriebsverfassungsgesetzes die Verhandlung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans mit dem Betriebsrat.
Übergeht der Arbeitgeber diese Schritte, sind ausgesprochene Kündigungen oft formal angreifbar. Genau hier setzt die anwaltliche Prüfung an. Der erste Anruf nach dem Empfang gehört deshalb in vielen Fällen weniger der Personalabteilung als dem Betriebsrat: Liegt ein Sozialplan vor? Wurde die Anzeige nach Paragraph 17 bei der Agentur eingereicht?
Abfindung ist kein Automatismus
Eine Abfindung ist im deutschen Arbeitsrecht nicht der Regelfall. In Massenentlassungen ergibt sie sich aus dem verhandelten Sozialplan. Als Faustformel gilt in der Branche: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Zahl ist keine gesetzliche Garantie, sondern ein Richtwert, der je nach Verhandlungsergebnis nach oben oder unten abweicht.
Wer in der ersten Sitzung mit der Personalabteilung einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bevor der Sozialplan verhandelt ist, verliert in der Regel zweierlei: den Anspruch auf die Sozialplan-Konditionen und unter Umständen zwölf Wochen Arbeitslosengeld wegen Sperrzeit. Aufhebungsverträge gehören geprüft, nicht gleich unterschrieben.
Was in den ersten sieben Tagen zu tun ist
Tag eins: das Datum des Eingangs dokumentieren, den Briefumschlag aufbewahren, das Datum mit Foto sichern. Tag zwei: Kontakt zum Betriebsrat, Sozialplan und Interessenausgleich anfordern. Tag drei: Arbeitssuchendmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit, telefonisch oder online. Innerhalb der ersten Woche: Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt arbeitsrechtliche Streitigkeiten meist, sofern sie länger als drei Monate besteht.
Mitglieder von Verdi erhalten Beratung und im Streitfall einen Verbandsanwalt ohne zusätzliche Kosten. Ein Eintritt nach Zugang der Kündigung deckt den laufenden Fall jedoch nicht mehr ab. Wer im Einzelhandel oder bei den Discountern arbeitet, schützt sich am wirksamsten, indem er die Mitgliedschaft eingeht, bevor das Schreiben kommt.
Die Aldi-Süd-Meldung ist mehr als eine Branchennachricht. Für viele Beschäftigte im Discount- und Einzelhandelssektor zeigt sie, wie schmal das Zeitfenster ist, in dem deutsches Arbeitsrecht zu Ihren Gunsten arbeitet. Drei Tage. Drei Wochen. Ein verhandelter Sozialplan. Wer diese Zahlen kennt, behält die Kontrolle. Wer sie übersieht, verliert sie.
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