Wirtschaft

Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen

Der Vertrag endet, die Unterlagen wandern in die Schublade.

Teilen
Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, vom Park aus gesehen. Eine Befristungskontrollklage wird zunächst beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben.Bildquelle: Alupus / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Redaktioneller BelegGeprüft5 QuellenlinksAktualisiert 16. August 2026Methodik
Quellenbeleg

Mit dem vereinbarten Ende eines befristeten Vertrags kann eine kurze gesetzliche Uhr anlaufen. Wer die Befristung gerichtlich prüfen lassen will, hat im Regelfall drei Wochen. Die Frist beantwortet noch nicht, ob der Vertrag wirksam befristet ist. Sie entscheidet aber darüber, wann eine Befristungskontrollklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Die Grundlage steht in Paragraf 17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Danach muss ein Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit einer Befristung geltend machen will, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Sonderfälle und Verfahrensfragen gehören in eine individuelle rechtliche Prüfung. Aus der Frist allein lässt sich kein Prozessergebnis ableiten.

Zuerst die Vertragsakte ordnen

Wer betroffen ist, sollte den Originalvertrag und jede Verlängerung chronologisch nebeneinanderlegen. Wichtig sind das Datum der jeweiligen Unterschrift, das vereinbarte Enddatum, ein möglicherweise genannter Sachgrund und ein Verweis auf einen Tarifvertrag. Diese Unterlagen gehören möglichst früh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer anderen qualifizierten Beratungsstelle, besonders wenn das Vertragsende nahe ist oder schon zurückliegt.

Für sachgrundlose Befristungen nennt Paragraf 14 Absatz 2 TzBfG als Grundregel höchstens zwei Jahre und bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums. Das Gesetz kennt jedoch weitere Voraussetzungen und Ausnahmen. Auch Tarifverträge können bei Dauer oder Zahl der Verlängerungen abweichende Regeln vorsehen.

Ein Vertrag wird deshalb nicht allein durch das Überschreiten oder Einhalten einer Zwei-Jahres-Marke automatisch unwirksam oder wirksam. Entscheidend sein können etwa ein Sachgrund, die frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, Zeitpunkt und Inhalt der Verlängerungen sowie tarifliche oder gesetzliche Sonderregeln. Eine belastbare Aussage ist erst nach Prüfung des konkreten Verlaufs möglich.

Warum die 7,0 Prozent nur ein Ausschnitt sind

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts Destatis waren 2024 insgesamt 7,0 Prozent der abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Auszubildende sind in diesem Indikator nicht enthalten. Die Quote beschreibt damit ausdrücklich nicht das ganze Ausmaß bei jüngeren Menschen und Personen in Ausbildung.

In der Destatis-Auswertung hatten 53,5 Prozent der befristet Beschäftigten im betrachteten Indikator einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit. Auf der Destatis-Seite zu den Gründen gaben 8,0 Prozent an, die Befristung akzeptiert zu haben, weil sie keine Dauerstelle finden konnten. Beide Werte sind statistischer Kontext, keine Aussage über die Wirksamkeit eines einzelnen Vertrags.

Eine Hotline für Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS veröffentlicht für Fragen zum Arbeitsrecht die Nummer 030 221 911 004. Nach den Angaben des Ministeriums ist sie montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Die Hotline informiert, übernimmt aber keine individuelle Rechtsvertretung und entscheidet nicht über die Wirksamkeit eines Vertrags. Wenn die Drei-Wochen-Frist naht, sollte qualifizierter Rat nicht aufgeschoben werden.

Teilen

Berlinuna Redaktion · Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

So arbeiten wir: redaktionelle Methodik

Weiter von hier

Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.

  1. 01

    Arbeitsvisum: Kostenlose Beratung und Fristen

    Seit dem 1. Januar 2026 gibt es für Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten eine gesetzlich verankerte Beratung zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung: kostenlos, anonym, mit einer Anlaufstelle in jedem Bundesland. Wer direkt aus dem Ausland angeworben wurde, muss die Kontaktdaten in der Regel schon am ersten Arbeitstag vom Arbeitgeber bekommen. Was Beschäftigte jetzt selbst prüfen können, vom Mindestlohn bis zur Drei-Wochen-Frist nach einer Kündigung.

    Wirtschaftفريق برليننا
  2. 02

    Prime-Erstattung: Der Weg übers Klageregister

    Amazon senkt nach dem BGH-Urteil den Prime-Beitrag für langjährige Mitglieder, nach eigenen Angaben vorübergehend. Das seit September 2022 zu viel Gezahlte erstattet der Konzern laut Verbraucherzentrale NRW aber nicht von sich aus. Zurückholen lässt es sich über eine kostenlose Anmeldung zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz oder über eine eigene Forderung, die laut Verbraucherzentrale nur drei Jahre zurückreicht. Was Betroffene jetzt tun können und wann das Register schließt.

    Wirtschaftفريق برليننا

Kommentare

Kommentare werden geladen...