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Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, vom Park aus gesehen. Eine Befristungskontrollklage wird zunächst beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben.

Bildquelle: Alupus / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen

Der Vertrag endet, die Unterlagen wandern in die Schublade. Genau dieses Warten kann dazu führen, dass die gesetzliche Klagefrist verstreicht: Wer die Befristung prüfen lassen will, hat grundsätzlich drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Auch die Destatis-Quote von 7,0 Prozent beruhigt womöglich zu früh, denn sie erfasst Beschäftigte erst ab 25 Jahren und keine Auszubildenden. Entscheidend ist nicht der Bundeswert, sondern was in Ihrer Verlängerungskette steht.

Redaktioneller BelegGeprüft5 QuellenlinksAktualisiert 15. August 2026Methodik

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Mit dem vereinbarten Ende eines befristeten Vertrags kann eine kurze gesetzliche Uhr anlaufen. Wer die Befristung gerichtlich prüfen lassen will, hat im Regelfall drei Wochen. Die Frist beantwortet noch nicht, ob der Vertrag wirksam befristet ist. Sie entscheidet aber darüber, wann eine Befristungskontrollklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Die Grundlage steht in Paragraf 17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Danach muss ein Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit einer Befristung geltend machen will, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Sonderfälle und Verfahrensfragen gehören in eine individuelle rechtliche Prüfung. Aus der Frist allein lässt sich kein Prozessergebnis ableiten.

Zuerst die Vertragsakte ordnen

Wer betroffen ist, sollte den Originalvertrag und jede Verlängerung chronologisch nebeneinanderlegen. Wichtig sind das Datum der jeweiligen Unterschrift, das vereinbarte Enddatum, ein möglicherweise genannter Sachgrund und ein Verweis auf einen Tarifvertrag. Diese Unterlagen gehören möglichst früh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer anderen qualifizierten Beratungsstelle, besonders wenn das Vertragsende nahe ist oder schon zurückliegt.

Für sachgrundlose Befristungen nennt Paragraf 14 Absatz 2 TzBfG als Grundregel höchstens zwei Jahre und bis zu drei Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums. Das Gesetz kennt jedoch weitere Voraussetzungen und Ausnahmen. Auch Tarifverträge können bei Dauer oder Zahl der Verlängerungen abweichende Regeln vorsehen.

Ein Vertrag wird deshalb nicht allein durch das Überschreiten oder Einhalten einer Zwei-Jahres-Marke automatisch unwirksam oder wirksam. Entscheidend sein können etwa ein Sachgrund, die frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, Zeitpunkt und Inhalt der Verlängerungen sowie tarifliche oder gesetzliche Sonderregeln. Eine belastbare Aussage ist erst nach Prüfung des konkreten Verlaufs möglich.

Warum die 7,0 Prozent nur ein Ausschnitt sind

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts Destatis waren 2024 insgesamt 7,0 Prozent der abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Auszubildende sind in diesem Indikator nicht enthalten. Die Quote beschreibt damit ausdrücklich nicht das ganze Ausmaß bei jüngeren Menschen und Personen in Ausbildung.

In der Destatis-Auswertung hatten 53,5 Prozent der befristet Beschäftigten im betrachteten Indikator einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit. Auf der Destatis-Seite zu den Gründen gaben 8,0 Prozent an, die Befristung akzeptiert zu haben, weil sie keine Dauerstelle finden konnten. Beide Werte sind statistischer Kontext, keine Aussage über die Wirksamkeit eines einzelnen Vertrags.

Eine Hotline für Informationen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS veröffentlicht für Fragen zum Arbeitsrecht die Nummer 030 221 911 004. Nach den Angaben des Ministeriums ist sie montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Die Hotline informiert, übernimmt aber keine individuelle Rechtsvertretung und entscheidet nicht über die Wirksamkeit eines Vertrags. Wenn die Drei-Wochen-Frist naht, sollte qualifizierter Rat nicht aufgeschoben werden.

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Aktualisiert
15. August 2026
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