
Bildquelle: Karodzinski / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Berichtsheft: nicht bis Pruefung warten
Das Berichtsheft wirkt harmlos, bis die Pruefung naeher kommt und ploetzlich Wochen fehlen. Dann geht es nicht mehr um eine laestige Datei, sondern um Ausbildungsnachweis, Ausbilder-Kontrolle und Zeit am Arbeitsplatz. Wer jetzt sauber nachzieht, vermeidet spaeter den Streit, ob die Ausbildung dokumentiert war oder nur im Kopf existierte und anerkannt wird.
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Nach der Schicht noch Berichtsheft schreiben? Viele Azubis schieben genau diesen Punkt weg. Kurz vor der Abschlusspruefung wird daraus aber keine Kleinigkeit mehr, sondern die Frage, ob die Ausbildung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Das steht im Gesetz
Nach § 13 BBiG muessen Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis fuehren. Gleichzeitig verpflichtet § 14 BBiG den Betrieb: Ausbildende muessen zum Fuehren anhalten, die Nachweise regelmaessig durchsehen und Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu fuehren.
Fuer den Alltag heisst das: Das Heft ist nicht nur Privatsache nach Feierabend. Wer wochenlang hinterherhaengt, sollte nicht schweigen, sondern sachlich schreiben: Bitte gib mir Zeit am Arbeitsplatz, damit ich den Ausbildungsnachweis nachziehen kann, und pruefe ihn regelmaessig.
Warum die Pruefung dranhaengt
Nach § 43 BBiG gehoert ein Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 zu den Voraussetzungen fuer die Zulassung zur Abschlusspruefung. Das ist keine Drohung, dass jede Luecke automatisch alles blockiert. Es ist aber ein klares Signal: Vor Pruefungsnaehe sollte die IHK, HWK oder zustaendige Stelle frueh gefragt werden.
Die BIBB-Empfehlung HA156 ist eine fachliche Orientierung zum Fuehren von Ausbildungsnachweisen. Der praktische Schritt fuer Azubis: die letzten Eintraege sofort nachziehen, den Ausbilder schriftlich um Durchsicht bitten und vor Zwischen- oder Abschlusspruefung die Kammer kontaktieren, wenn Wochen fehlen.
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- Aktualisiert
- 25. Juni 2026
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