Politik
Berlin-Wahl 2026: Diese Fristen zählen
Archivbild: Warteschlange vor dem Berliner Wahllokal 509 am Lehniner Platz bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl 2021.

Bildquelle: Fridolin freudenfett / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Berlin-Wahl 2026: Diese Fristen zählen

Bei der Berlin-Wahl entscheidet der Eingang, nicht der Poststempel: Der rote Wahlbrief muss dem zuständigen Bezirkswahlamt am 20. September 2026 spätestens um 18 Uhr vorliegen. Online lassen sich Unterlagen nur bis 15. September beantragen, schriftliche Anträge müssen am 18. September bis 15 Uhr angekommen sein. Fehlt am 31. August die Wahlbenachrichtigung, sollte das Bezirkswahlamt kontaktiert werden; wer im Wahlverzeichnis steht, kann mit amtlichem Lichtbildausweis trotzdem wählen.

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Ein roter Wahlbrief, der am Wahlsonntag erst um 18:01 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt ankommt, ist zu spät. Entscheidend ist nicht der Poststempel und auch nicht der Zeitpunkt des Einwurfs. Die Unterlagen müssen am 20. September 2026 spätestens um 18 Uhr eingegangen sein.

Wer am Wahltag verreist ist, kann bereits handeln. Die Berliner Briefwahlstellen sind seit dem 10. August geöffnet. Über das ServicePortal Berlin lassen sich Briefwahlunterlagen noch bis zum 15. September online beantragen. Alternativ kann direkt in einer Briefwahlstelle gewählt werden.

Drei Fristen für drei Schritte

Für den Online-Antrag gilt der 15. September. Schriftliche Anträge per E-Mail oder Post müssen dagegen spätestens am 18. September um 15 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Der Fragenkatalog des Landeswahlleiters Berlin nennt die Termine und erklärt, welches Bezirkswahlamt zuständig ist.

Die letzte Frist betrifft nicht den Antrag, sondern den ausgefüllten roten Wahlbrief: Er muss am 20. September bis 18 Uhr angekommen sein. Berlin empfiehlt für den Postweg mindestens drei Werktage Vorlauf. Das ist ein Sicherheitspuffer, keine garantierte Laufzeit. Wer spät dran ist, sollte deshalb die Angaben auf dem offiziellen Briefwahlportal prüfen.

Keine Benachrichtigung im Briefkasten

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 10. August verschickt und sollen bis zum 30. August zugestellt sein. Wer am 31. August noch keine erhalten hat, soll sich laut Landeswahlleiter Berlin an sein Bezirkswahlamt wenden. Fehlt nur das Schreiben, ist die Stimmabgabe trotzdem möglich, sofern die Person im Wahlverzeichnis steht. Im Wahllokal wird dann ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

Wer für welche Wahl stimmberechtigt ist

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus dürfen deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren abstimmen, wenn sie auch die weiteren Wohnsitz- und Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Eingebürgerte Berlinerinnen und Berliner haben mit der deutschen Staatsangehörigkeit dasselbe Wahlrecht.

Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, kurz BVV, sind unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wer lediglich in Berlin wohnt, kann daraus noch kein Wahlrecht für beide Abstimmungen ableiten. Eine Einordnung dieser Unterschiede bietet rbb24. Weitere Wahlinformationen bündelt der rbb24-Wahlüberblick.

Was jetzt zu tun ist

Wer am 20. September nicht vor Ort ist, sollte jetzt über service.berlin.de Briefwahlunterlagen beantragen oder eine Briefwahlstelle auswählen. Für den Kalender gehören drei Termine getrennt notiert: 15. September für den Online-Antrag, 18. September um 15 Uhr für den Eingang schriftlicher Anträge und 20. September um 18 Uhr für den Eingang des roten Wahlbriefs. Fehlt am 31. August die Wahlbenachrichtigung, ist das Bezirkswahlamt der nächste Kontakt.

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14. August 2026
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