
Bildquelle: Metropolitan School / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0) · CC BY-SA 3.0
Berufsschule zählt zur Ausbildung
Viele Azubis merken erst nach den ersten Wochen, dass ihr Stundenplan zur Streitfrage wird. Berufsschule ist kein freier Block, den der Betrieb später einfach nachholen lässt. Wer vor Ausbildungsstart Dienstplan, Schulzeiten und Wegezeiten nebeneinanderlegt, erkennt früh, ob die Ausbildung sauber organisiert ist oder ob wichtige Fragen schriftlich geklärt werden müssen.
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Wenn im ersten Ausbildungsmonat der Dienstplan so aussieht, als sei Berufsschule Privatzeit, sollte man früh nachfragen. Nicht laut, nicht impulsiv, aber schriftlich. Denn wer die falsche Rechnung am Anfang akzeptiert, trägt sie oft monatelang mit.
Freistellung ist Pflicht
Nach § 15 BBiG müssen Ausbildende Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Azubi vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden. Angerechnet wird nicht nur Unterrichtszeit, sondern auch Pausen und notwendige Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte.
Vergütung läuft weiter
Nach § 19 BBiG ist die Vergütung auch für Zeiten der Freistellung nach § 15 zu zahlen. Das ist kein Freibrief für jede denkbare Stundenrechnung; Tarifvertrag, Alter und konkrete Schultage können Details beeinflussen. Aber Berufsschule ist nicht einfach ein unbezahlter Block neben der Ausbildung.
Vor dem Start prüfen
Hilfreich ist ein einfacher Abgleich: Ausbildungsvertrag, Berufsschulplan, Dienstplan und Wegezeit. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt beim Ausbildungsvertrag ebenfalls, dass der Betrieb für Berufsschule und Prüfungen freistellen muss, und nennt IHK, HWK oder Jugend- und Auszubildendenvertretung als Anlaufstellen, wenn man unsicher ist.
So bleibt es belegbar
Wer Zweifel hat, sollte nicht zuerst die Schicht verweigern, sondern die Rechnung schriftlich erfragen: Wie wurde der Berufsschultag gewertet? Wo ist die Wegezeit berücksichtigt? Warum wurde Vergütung gekürzt? Danach können Berufsschule, IHK oder HWK helfen. Unter 18 Jahren sollte zusätzlich nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzes gefragt werden.
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- Aktualisiert
- 20. Juni 2026
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