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Blue Card 2026: Gehalt zuerst prüfen
Ein deutscher Arbeitsvertrag reicht für die Blue Card nicht automatisch. Ein paar Zeilen im Vertrag entscheiden, ob der Antrag sauber läuft: Gehaltsschwelle, Mindestdauer, passende Qualifikation und Berufserlaubnis. Wer das erst nach Übersetzungen, Terminen oder Umzug merkt, verliert Zeit und Geld. Die offiziellen Seiten zeigen, was vor der Unterschrift geprüft werden sollte.
Berlinuna Redaktion
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Vor dem Visumtermin lohnt sich ein nüchterner Blick in den Arbeitsvertrag. Bei der Blauen Karte EU reicht ein guter Jobtitel nicht. Entscheidend sind Gehalt, Vertragsdauer, Qualifikationsbezug und bei reglementierten Berufen die Berufserlaubnis.
Zwei Gehaltsschwellen für 2026
Nach Make it in Germany liegt die allgemeine Gehaltsschwelle für 2026 bei 50,700 EUR/year gross brutto im Jahr. Für Engpassberufe, Berufseinsteiger und bestimmte IT-Fachkräfte nennt die Seite eine niedrigere Schwelle von 45,934.20 EUR/year gross. Genau deshalb ist die erste Frage nicht nur: Ist das Gehalt hoch? Sondern: Welche Kategorie trifft auf diesen Job zu?
Sechs Monate reichen nicht allein
Das Angebot muss mindestens sechs Monate laufen und zur Qualifikation passen. Bei reglementierten Berufen kommt die Berufsausübungserlaubnis hinzu. Die rechtliche Grundlage steht in § 18g AufenthG; die praktische Prüfung passiert aber im Visumverfahren oder später bei der Ausländerbehörde.
Nach der Einreise zählt die Frist
Das BAMF beschreibt die Blaue Karte als befristeten Aufenthaltstitel: grundsätzlich bis zu vier Jahre, bei kürzerem Arbeitsvertrag für die Vertragsdauer plus drei Monate. Wer mit Visum einreist, beantragt den Aufenthaltstitel vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde.
Der praktische Check
Vor der Unterschrift sollten Bewerber vier Punkte notieren: passende Gehaltsschwelle, Vertragsdauer, Bezug zur Qualifikation und Anerkennung oder Berufserlaubnis. Wenn ein Punkt offen bleibt, ist eine Rückfrage beim Arbeitgeber oder bei einer Anerkennungsberatung besser als ein später gescheiterter Termin.
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Redaktioneller Kontext
- Status
- Geprüft
- Quellenhinweis
- Direktlinks zu Behörden oder öffentlichen Institutionen in dieser Sprachfassung.
- Aktualisiert
- 19. Juni 2026
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