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BuT: 195 Euro für Schulbedarf
Der erste Schultag kostet oft, bevor der Unterricht beginnt: Hefte, Stifte, Sportbeutel, Ranzen. Berlin nennt beim Bildungs- und Teilhabepaket 195 Euro für persönlichen Schulbedarf, aber der Weg hängt von der Leistung ab. Entscheidend ist nicht nur der Betrag, sondern ob ein Antrag nötig ist und welche Stelle wirklich zuständig ist.
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Der Schulstart beginnt oft an der Kasse: Hefte, Stifte, Sportbeutel, Ranzen. Für Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen kann genau dieser Einkauf die Monatsplanung kippen.
Das Service-Portal Berlin nennt beim Bildungs- und Teilhabepaket für persönlichen Schulbedarf 195 Euro mit regelmäßiger Anpassung. Wichtig ist die Berliner Formulierung: Es geht um eine Leistung mit Zuständigkeit und Nachweisen, nicht um Geld, das jede Familie automatisch auf dem Konto sieht.
Der erste Unterschied liegt beim Antrag. Laut Berliner Serviceseite müssen nur Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag einen Antrag auf BuT-Leistungen stellen. Andere Leistungsbeziehende reichen in der Regel Nachweise und Belege bei ihrer Leistungsstelle ein.
Auch die richtige Stelle hängt am Leistungsbezug. Berlin nennt unter anderem Sozialamt, Bürgeramt oder Wohnungsamt, Jobcenter, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Landesamt für Gesundheit und Soziales. Wer beim falschen Amt fragt, verliert vor dem Schulstart genau die Zeit, die die Familie braucht.
Die Rechtsgrundlagen liegen je nach Fall in verschiedenen Gesetzen: SGB II § 28 für Bürgergeld, SGB XII § 34 für Sozialhilfe und BKGG § 6b für Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Fälle.
Der praktische Schritt ist deshalb schlicht: Berliner Serviceseite öffnen, zuständige Leistungsstelle suchen, Ausweis, Leistungsnachweis und je nach Fall Schulbescheinigung oder Aufnahmeschreiben bereitlegen. Quittungen aufheben, aber nicht davon ausgehen, dass jede Ausgabe ohne Prüfung erstattet wird.
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- Aktualisiert
- 5. Juli 2026
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