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Politik

CDU will Einbürgerung nach 8 Jahren

Auf ihrem Parteitag in Stuttgart forderte die CDU, die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von fünf auf acht Jahre anzuheben. Doch das geltende Recht bleibt unverändert. Der Koalitionspartner SPD hat die Reform selbst eingeführt. Im Bundestag fehlt die Mehrheit. 220.000 Anträge liegen bereits unbearbeitet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte nicht warten. Was die CDU-Forderung für Ihren Antrag bedeutet.

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•24. März 2026•4 Min. Lesezeit•139 Aufrufe
CDU will Einbürgerung nach 8 Jahren
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: planet_fox/Pixabay · Pixabay License

Viereinhalb Jahre in Deutschland, Sprachzertifikat B2, eigenes Einkommen, keine Vorstrafen. Seit der Einbürgerungsreform im Juni 2024 reicht das, um den Antrag zu stellen. Dann liest man die Meldung vom CDU-Parteitag: Die Partei will die Mindestaufenthaltsdauer zurück auf acht Jahre setzen. Muss man jetzt schneller handeln?

Die kurze Antwort: Das geltende Recht hat sich nicht geändert. Aber der politische Druck auf die Einbürgerungsregeln wächst, und wer die Hintergründe versteht, kann bessere Entscheidungen treffen.

Was der CDU-Parteitag beschlossen hat

Auf ihrem Parteitag am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart verabschiedete die CDU einen Beschluss, die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von fünf auf acht Jahre anzuheben. Die Delegierten argumentierten, fünf Jahre seien für eine vollständige Integration in Sprache, Werte und Gesellschaft nicht ausreichend. Zusätzlich fordert die Partei strengere Werteprüfungen bei der Einbürgerung: Bekenntnis zur Gleichberechtigung der Geschlechter, Ablehnung von Antisemitismus und Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands.

Ein Parteitagsbeschluss ist keine Gesetzesänderung. Er definiert die offizielle Parteiposition und gibt der Bundestagsfraktion eine politische Richtung vor. Damit sich das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) tatsächlich ändert, müsste ein Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten.

Die aktuelle Rechtslage

Seit Juni 2024 beträgt die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung nach Paragraph 10 StAG fünf Jahre. Die Reform der damaligen Ampel-Koalition hatte die Frist von acht auf fünf Jahre gesenkt und eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen eingeführt. Gleichzeitig wurde die Mehrstaatigkeit für Nicht-EU-Bürger zugelassen.

Im Oktober 2025 strich der Bundestag die Drei-Jahres-Regelung mit 450 zu 134 Stimmen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD. Laut Statistischem Bundesamt machten Einbürgerungen über den beschleunigten Weg rund sieben Prozent der insgesamt 292.000 Einbürgerungen im Jahr 2024 aus. An der Fünf-Jahres-Regel und der Zulassung der Mehrstaatigkeit änderte sich nichts.

German passport Reisepass Personalausweis Einbürgerung citizenship
Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland erlaubt

Warum die Umsetzung unwahrscheinlich ist

Die CDU regiert derzeit mit der SPD. Und die SPD hat die Fünf-Jahres-Regelung als Teil der Ampel-Koalition selbst eingeführt. Schon in den Koalitionsverhandlungen scheiterte die CDU mit dem Versuch, die Mehrstaatigkeit für Nicht-EU-Bürger wieder einzuschränken. Eine Rückkehr zu acht Jahren gegen den eigenen Koalitionspartner durchzusetzen, erscheint in der laufenden Legislaturperiode unrealistisch.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete im Oktober 2025 die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung damit, der deutsche Pass müsse "Anerkennung für gelungene Integration" sein und dürfe nicht als "Anreiz für illegale Migration" wirken. Die Diakonie Deutschland warnte hingegen vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt. Bundesvorständin Elke Ronneberger erklärte gegenüber MiGAZIN: "Deutschland braucht Fachkräfte, aber wer sieht, dass Integration hier eher gebremst als belohnt wird, sucht sich ein anderes Land." Der Wirtschaftsweise Martin Werding unterstrich im rbb24 Inforadio, dass erleichterte Einbürgerung zu einer guten Zuwanderungspolitik gehöre, besonders in einer alternden Gesellschaft.

Was Antragsteller jetzt tun sollten

Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Einbürgerungsantrag jetzt stellen. Die geltenden Voraussetzungen nach Paragraph 10 StAG: fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sprachkenntnisse auf Niveau B1, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (kein Bürgergeld oder Sozialhilfe), keine erheblichen Vorstrafen und das Bestehen des Einbürgerungstests.

Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Die Bearbeitungszeiten variieren stark: In Berlin, Hamburg und München kann die Wartezeit ein Jahr oder länger betragen. Laut MiGAZIN sind rund 220.000 Einbürgerungsanträge in Deutschland unbearbeitet. Wer früher beantragt, steht weiter vorn in der Schlange.

Gesetze können sich ändern. Parteitage fordern vieles, und nicht jede Forderung wird Gesetz. Was jedoch gilt: Ein gestellter Antrag wird nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung bearbeitet.

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