Das Statistische Bundesamt warnt vor Schreiben, die unter seinem Namen Betriebsdaten abfragen. Die am 2. September 2026 veröffentlichte Warnung betrifft eine angebliche Erhebung zu internationalen Wirtschaftsbeziehungen in Zusammenarbeit mit Eurostat. Nach Angaben von Destatis gibt es diese Erhebung nicht.
Die Schreiben drohen laut Behörde mit rechtlichen Schritten. Auch beigefügte Excel-Dateien stammten nicht vom Bundesamt. Wer im Unternehmen die Post bearbeitet, sollte eine solche Aufforderung deshalb prüfen, bevor er Daten zusammenstellt oder weiterleitet.
Rückfrage über einen anderen Kanal
Für diesen Prüfschritt nennt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, eine einfache Regel: Bei einer verdächtigen Nachricht den vermeintlichen Absender über einen anderen Weg kontaktieren. Die Kontaktdaten aus der Nachricht selbst sollte man dafür gerade nicht verwenden. Auch der angezeigte Absendername allein belegt keine Echtheit.
Im konkreten Fall meldet Destatis falsche Kontaktdaten und eine gefälschte Unterschrift seiner Präsidentin. Die BSI-Empfehlung ist allgemeiner Schutz vor verdächtiger Post; sie ist keine zweite Bestätigung zu Ablauf oder Umfang dieser konkreten Fälschung.
Rufen Sie destatis.de selbst auf und lesen Sie die verlinkte Warnung. Vergleichen Sie den beschriebenen Gegenstand mit dem erhaltenen Schreiben. Bleiben Zweifel, suchen Sie die Kontaktmöglichkeit auf der offiziellen Website. Ein Anruf bei der Nummer im verdächtigen Brief wäre kein unabhängiger Abgleich.
Keine pauschale Entwarnung für Geschäftspost
Destatis fordert dazu auf, die in der Fälschung enthaltene Aufforderung zur Datenübermittlung an die dort genannte Adresse zu ignorieren. Daraus folgt keine Empfehlung, sämtliche Schreiben der amtlichen Statistik beiseitezulegen.
Für Beschäftigte mit Zugriff auf Firmendaten ist die nächste Handlung konkret: Die Warnung mit der zuständigen Kollegin oder dem zuständigen Kollegen abgleichen, bevor jemand die Tabelle ausfüllt. Erst die Herkunft klären, dann die echte Anfrage bearbeiten. Über Täter, Schadenssummen oder bereits abgeflossene Daten macht diese Warnung keine belastbare Aussage.
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