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EDEKA-Salat: Rückgabe auch ohne Bon

Der Bon ist weg, die Salatpackung noch da. Beim EDEKA-Rückruf muss daran die Erstattung nicht scheitern.

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EDEKA Reichelt in Berlin, Archivaufnahme von 2015. Kein Bild der zurückgerufenen Packung oder Nachweis ihres Verkaufs in dieser Filiale.Bildquelle: Th. Voekler · CC BY-SA 3.0

Redaktioneller BelegGeprüft3 QuellenlinksAktualisiert 8. September 2026Methodik
Quellenbeleg

Auch ohne Kassenbon können Käufer den vom Rückruf betroffenen EDEKA-Eisbergsalat zurückbringen. Das geht aus der Mitteilung von EDEKA und Hersteller Florette vom 4. September 2026 hervor. Die Erstattung erfolgt in der Einkaufsstätte. Betroffene Ware soll nicht verzehrt werden.

Gemeint ist „EDEKA Herzstücke Eisbergsalat Salat Pur geschnitten“ in der 200-Gramm-Packung, mit Verbrauchsdatum 05/09/26 und Herstellerangabe Florette Deutschland GmbH. Am heutigen 8. September liegt das Datum bereits zurück. Wer die Packung noch besitzt, sollte diese Angaben mit dem Rückruf abgleichen.

Florette kann laut Mitteilung Salmonellen in einzelnen betroffenen Packungen nicht ausschließen. Berlin und Brandenburg werden als Verkaufsgebiete genannt. Die Warnung betrifft die beschriebene Ware; sie ist keine Aussage über sämtliche Salate oder jeden Einkauf in einem EDEKA-Markt.

Wie Verbraucher weitere Rückrufe mitbekommen, erläutert die Verbraucherzentrale: Das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de bietet Suchmöglichkeiten und Benachrichtigungen. Nutzer können sich über neue Warnungen informieren lassen, etwa per App oder E-Mail. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt das Angebot in seiner Verbraucherinformation vor.

Für den Blick in den eigenen Kühlschrank bleibt der konkrete Abgleich entscheidend. Öffnen Sie die verlinkte EDEKA-Mitteilung und prüfen Sie Produktbezeichnung, Datum und Hersteller. Erst diese Kombination zeigt, ob die Packung zu diesem Rückruf gehört. Die Marke allein ist dafür zu ungenau.

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