Einbürgerung: Warten trotz Reform
Seit Juni 2024 dürfen Millionen Menschen in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Doch fast zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform zeigt sich eine große Kluft zwischen Gesetzesversprechen und Behördenrealität. Wartezeiten von über 18 Monaten, Personalengpässe und überlastete Einbürgerungsbehörden. Was steckt dahinter — und was können Antragsteller tun?
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Mitumial / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) · CC BY-SA 4.0
200.000 neue Einbürgerungsanträge allein im ersten Halbjahr 2025. Diese Zahl — veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt — zeigt den enormen Andrang, den das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz ausgelöst hat. Aber hinter der Zahl verbirgt sich ein wachsendes Problem.
Seit Juni 2024 erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Herkunftsländer. Die Mindestaufenthaltsdauer sank von acht auf fünf Jahre, bei besonderer Integrationsleistung auf drei. Das Gesetz war ein Meilenstein. Die Umsetzung? Weniger feierlich.
Samer, syrischstämmiger Ingenieur in Berlin, hat seinen Antrag im September 2024 eingereicht. Bis heute — 18 Monate später — keine Antwort. „Ich habe die Einbürgerungsbehörde dutzende Male angerufen. Jedes Mal die gleiche Auskunft: Ihr Antrag wird bearbeitet.“
Was die Reform tatsächlich geändert hat
Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz brachte drei wesentliche Änderungen: Erstens die generelle Zulassung der Mehrstaatigkeit. Zweitens die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf fünf bzw. drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen — etwa ehrenamtliches Engagement oder Sprachkenntnisse über B1-Niveau. Drittens Erleichterungen für ältere Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, aber nie einen Antrag gestellt hatten.
Unverändert blieben die Sprachanforderung (B1-Niveau) und der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung. Wer auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, kann in der Regel nicht eingebürgert werden — mit Ausnahmen für bestimmte Fälle unverschuldeter Abhängigkeit.
18 Monate in Berlin, 14 in Hamburg
Die Wartezeiten sprechen für sich. In Berlin beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer laut Senatsverwaltung rund 18 Monate. In Hamburg etwa 14 Monate. München und Köln liegen bei 10 bis 12 Monaten, Frankfurt bei ungefähr 8 Monaten. Große Unterschiede — abhängig von Personalausstattung und digitalem Reifegrad der jeweiligen Behörde.
Der Grund ist weniger das neue Gesetz selbst als die schiere Menge an Anträgen, die auf eine unvorbereitete Verwaltung trifft. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 2024 über 350.000 Anträge eingereicht — ein Anstieg von rund 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist zunächst eine gute Nachricht: Hunderttausende Menschen sehen ihre Zukunft in Deutschland.
Personalmangel als Kernproblem
Berlins Einbürgerungsbehörde arbeitet Berichten zufolge mit nur rund 70 Prozent der benötigten Personalkapazität. Einzelne Sachbearbeiter betreuen über 500 Vorgänge gleichzeitig — eine schnelle Bearbeitung ist unter diesen Bedingungen schlicht nicht möglich.
Aber es gibt Bewegung. Berlin hat 2025 rund 40 zusätzliche Stellen geschaffen, Hamburg arbeitet an der Digitalisierung des Antragsverfahrens. Die Probleme sind strukturell und bekannt — und die Lösungsansätze laufen an, wenn auch langsam.
Was tun bei langer Wartezeit?
Der erste Schritt: Sicherstellen, dass die Unterlagen vollständig sind. Viele Verzögerungen (besonders solche über zwölf Monate) hängen mit fehlenden Dokumenten zusammen, über die Antragsteller nicht informiert wurden. Den Bearbeitungsstand kann man über die Website der zuständigen Einbürgerungsbehörde erfragen oder telefonisch — wobei die telefonische Erreichbarkeit selbst eine Herausforderung darstellt.
Wenn drei Monate nach Antragstellung keinerlei Rückmeldung erfolgt ist, gibt es ein Rechtsmittel: die sogenannte Untätigkeitsklage. Sie richtet sich gegen die Untätigkeit einer Behörde, die innerhalb angemessener Frist nicht über einen Antrag entschieden hat. Das ist kein feindseliger Akt — es ist ein im Verwaltungsrecht verankertes Recht, das Gerichte regelmäßig anerkennen.
Allerdings hängt der Erfolg vom Einzelfall ab. Migrationsberatungsstellen (MBE), die es in jeder größeren Stadt gibt, sowie Angebote der Bundesagentur für Arbeit bieten kostenlose Erstberatung. Wir empfehlen, vor jedem rechtlichen Schritt eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Hohe Nachfrage als Zeichen der Integration
Man kann diese Zahlen frustrierend finden. Das sind sie auch. Aber die größere Geschichte ist eine andere: Wenn 350.000 Menschen in einem einzigen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, dann ist das ein Ausdruck von Zugehörigkeit. Die Wartezeit ändert nichts an der Berechtigung — ein vollständiger, gut vorbereiteter Antrag wird bearbeitet.
Samer wartet weiter. Aber er hat seine Unterlagen geprüft und eine Beratungsstelle in Neukölln kontaktiert. „Das Warten ist schwer“, sagt er. „Aber ich gebe nicht auf.“
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Statistisches Bundesamt — Migration und Integration
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) — Gesetze im Internet
- Berlin.de — Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- BMI — Staatsangehörigkeit
- Bundesagentur für Arbeit — Für Menschen aus dem Ausland
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