Wirtschaft

EZB-Entscheid ändert nicht jede Kreditrate

Wer auf eine niedrigere Kreditrate hofft, sollte vor dem Rechnen den Vertrag aufschlagen.

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Bildquelle: Norbert Nagel · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegGeprüft1 offizielle LinksAktualisiert 31. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Bei einem Darlehen mit Zinsbindung bleibt der vereinbarte Sollzins für diesen Zeitraum fest. Bei variabler Verzinsung richten sich Zeitpunkt und Berechnung einer Anpassung nach der Vertragsregelung. Der Termin, der für den eigenen Kredit zählt, muss deshalb nicht der Tag des EZB-Beschlusses sein.

Laut dem tagesschau-Marktbericht vom Morgen des 29. Oktober 2026 steht die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) am Nachmittag an. Der Morgenbericht enthält noch kein Ergebnis und keinen Geltungsbeginn einer neuen Zinsänderung.

Für ein bestehendes Darlehen führt der erste Blick deshalb in den Vertrag. § 488 BGB im Portal Gesetze im Internet verpflichtet Darlehensnehmer, den geschuldeten Zins zu zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Welche Verzinsung vereinbart ist und wie sie angepasst werden soll, muss anhand des eigenen Vertrags geprüft werden.

Zinsbindung oder variable Verzinsung?

Nach § 489 Absatz 5 BGB kann der Sollzinssatz gebunden oder veränderlich sein. Ist keine Bindung für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart, gilt er nur in den Zeiträumen als gebunden, für die eine feste Prozentzahl bestimmt ist.

Ist ein Sollzins für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart, ändert eine EZB-Meldung diese Vereinbarung nicht von selbst. Prüfen Sie das Enddatum der Zinsbindung. Läuft sie bald aus, bitten Sie die Bank um ein schriftliches Angebot für die nächste Zinsphase. Darin sollten der angebotene Zinssatz, die Dauer der Bindung und die daraus berechnete Rate stehen.

Bei variabler Verzinsung brauchen Sie dagegen die Anpassungsklausel: Welcher Maßstab ist vereinbart, wann wird der Zins überprüft und wie wird eine Änderung berechnet? Falls der Vertrag einen Referenzzins nennt, halten Sie dessen genaue Bezeichnung fest. Aus der EZB-Nachricht allein ergibt sich weder der nächste Anpassungstermin noch, ob und in welcher Höhe sich Ihre Rate verändert.

Welchen Zinssatz meint die Nachricht?

Auch der Begriff Leitzins braucht eine genaue Zuordnung. Die am Morgen verfügbare offizielle EZB-Zinstabelle weist als jüngste Änderung die seit dem 16. September 2026 geltenden Sätze aus: 2,50 Prozent jährlich für die Einlagefazilität, 2,65 Prozent für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und 2,90 Prozent für die Spitzenrefinanzierungsfazilität.

Nach Erläuterung der EZB wird die geldpolitische Ausrichtung über den Einlagesatz gesteuert. Er betrifft Geld, das Banken über Nacht beim Eurosystem anlegen. Bei den Hauptrefinanzierungsgeschäften können Banken dagegen wöchentlich Mittel gegen Sicherheiten aufnehmen. Einlagesatz und Hauptrefinanzierungssatz bezeichnen also unterschiedliche Geschäfte. Keiner dieser Sätze ist für sich genommen ein persönliches Kreditangebot.

Für Ihre Anfrage an die Bank können Sie die betreffende Vertragsstelle nennen und um eine schriftliche Erklärung bitten: Welcher Sollzins gilt für mein Darlehen? Wann endet die Bindung oder steht die nächste Anpassung an? Was bedeutet das nach der vereinbarten Berechnung für meine Rate, und ab welchem Termin? Gleichen Sie die Antwort oder das Verlängerungsangebot mit dem Vertrag ab, bevor Sie einen anderen Monatsbetrag in Ihr Budget eintragen oder das Angebot annehmen.

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