Knapp 90 Prozent der Wacken-Veranstalterfirma gehören inzwischen Superstruct. Das berichtet die tagesschau am 22. Oktober 2026. Die Gründer Thomas Jensen und Holger Hübner halten demnach jeweils noch rund fünf Prozent. Für Ticketkäufer zeigt das: Hinter einem vertrauten Festivalnamen können Unternehmen stehen, deren Namen auf dem Plakat kaum auffallen. Wer beim Kauf Vertragspartner wird, ist damit allerdings noch nicht geklärt.
Der Beitrag nennt auch Rock am Ring und Hurricane als Beispiele für Festivals in großen Konzernnetzwerken. Nach einer von der tagesschau angeführten Untersuchung von Live DMA und Reset! sind mehr als 150 große Festivals in der EU vier Unternehmensgruppen zugeordnet: Superstruct, CTS Eventim, Live Nation und AEG. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Eigentums- und Betreiberverhältnisse.
Die tagesschau beschreibt, wie solche Netzwerke unabhängige Veranstalter bei der Künstlerbuchung unter Druck setzen können. Zugleich können große Gruppen wirtschaftliche Risiken besser verteilen und Leistungen für mehrere Festivals gemeinsam einkaufen. Für die eigene Buchung bleibt eine Frage offen: Welche Firma übernimmt welche Leistung?
Die Firmenangaben gehören zum Kauf
Festivalmarke, Eigentümer der Veranstalterfirma, Veranstalter und Ticketplattform bezeichnen verschiedene Rollen. Sie können bei unterschiedlichen Unternehmen liegen. Lesen Sie deshalb die Angaben zum konkreten Angebot und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Prüfen Sie, ob eine Plattform selbst eine Leistung anbietet oder im Auftrag eines anderen Unternehmens handelt. Das Impressum des Websitebetreibers allein beantwortet diese Frage noch nicht.
Welche Informationen Unternehmen bereitstellen müssen, steht in Artikel 246a § 1 EGBGB bei Gesetze im Internet. Dazu zählen ihre Identität und Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Handeln sie im Auftrag eines anderen Unternehmens, sind gegebenenfalls auch dessen Identität und Anschrift anzugeben. Diese Angaben helfen dabei, die Firmen im Buchungsvorgang ihren jeweiligen Aufgaben zuzuordnen.
Auch der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben gehört zu den Pflichtinformationen. Hinzu kommen gegebenenfalls Versandkosten und sonstige zusätzliche Kosten. Lassen sich solche Zusatzkosten vernünftigerweise nicht vorab berechnen, muss auf ihr mögliches Anfallen hingewiesen werden. Vergleichen Sie deshalb den beworbenen Ticketpreis mit der Bestellübersicht: Welche Leistungen buchen Sie, und welcher Betrag wird dafür verlangt?
Wer nach dem Kauf doch nicht fahren möchte, sollte sich nicht auf ein automatisches Widerrufsrecht verlassen. § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB nimmt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vom Widerrufsrecht aus, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht. Das gilt, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Bei einer Buchung über eine Plattform kommt es deshalb auf das konkrete Vertragsangebot und deren Rolle an.
Greift diese Ausnahme, muss das Unternehmen nach Artikel 246a § 1 Absatz 3 EGBGB darüber informieren, dass kein Widerrufsrecht besteht. Prüfen Sie außerdem, ob die Vertragsbedingungen eine zusätzliche Stornierungsmöglichkeit vorsehen und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Eine Absage oder Änderung des Festivals ist eine andere Frage als ein Meinungswechsel nach dem Ticketkauf. Welche Ansprüche bei solchen Ereignissen bestehen, lässt sich aus der Ausnahme vom Widerrufsrecht allein nicht ableiten.
Vor dem Bezahlen sollten Vertragspartner und Kontakt, Gesamtbetrag, Veranstaltungstermin und Ticketbedingungen feststehen. Bleibt unklar, wofür eine Firma zuständig ist, fragen Sie bei der Verkaufsplattform nach. Speichern Sie anschließend die Buchungsbestätigung, die beim Kauf geltenden Bedingungen und die Preisübersicht. So haben Sie bei einer Rückfrage die Unterlagen zu Ihrer konkreten Buchung zur Hand.
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