Die gekaufte CD steht im Regal, das Album soll auf dem Handy laufen. Darf man die Titel dafür selbst kopieren? In Deutschland ist das unter den Voraussetzungen der Privatkopie möglich. Zum Kaufbeleg gehört deshalb ein zweiter Blick: auf die verwendete Vorlage, den Zweck der Kopie und einen möglichen wirksamen Kopierschutz.
Was muss eine Privatkopie erfüllen?
Wer als natürliche Person einzelne Kopien für den privaten Gebrauch anfertigt, kann sich auf § 53 Absatz 1 UrhG auf Gesetze im Internet stützen. Die Kopien dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Ausgeschlossen ist eine Vorlage, die offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemacht wurde. Eine bereits gespeicherte Datei erfüllt diese Bedingungen nicht automatisch.
Darf die Kopie anschließend ins Netz?
Die Erlaubnis zur Privatkopie deckt eine Veröffentlichung nicht mit ab. § 53 Absatz 6 UrhG beschränkt die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe solcher Kopien. Wer eine Musikdatei für alle zugänglich hochladen möchte, kann das deshalb nicht allein mit der zulässigen privaten Kopie begründen.
Und wenn ein Kopierschutz im Weg ist?
Auch beim Kopieren für sich selbst gilt § 95a UrhG: Wirksame technische Schutzmaßnahmen dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden, wenn jemand weiß oder nach den Umständen wissen muss, dass dadurch der Zugang zu einem geschützten Werk oder dessen Nutzung ermöglicht wird. Der private Hörwunsch hebt diese Grenze nicht auf.
Den historischen Anlass für den Blick auf persönliche Musiksammlungen liefert der bevorstehende 25. Jahrestag der iPod-Vorstellung. Die Deutsche Welle beschreibt in ihrem Jubiläumsbeitrag dessen Einfluss auf den Musikmarkt und den Weg zum iPhone. Sie gibt dabei die Einschätzung des iPod-Entwicklers Tony Fadell wieder, ohne den Musikplayer hätte es das iPhone nicht gegeben.
Die ursprüngliche Apple-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2001 belegt das Datum der Vorstellung. Der Jahrestag fällt damit auf den 23. Oktober 2026; als Verkaufsbeginn hatte Apple den 10. November 2001 genannt. Die damaligen Herstellerangaben: 5 Gigabyte Speicher, Platz für bis zu tausend Lieder und bis zu 10 Stunden Musikwiedergabe. Songs und Wiedergabelisten wurden über iTunes vom Mac auf den Player synchronisiert.
Für die CD, die jetzt aufs Handy soll, lässt sich die Prüfung konkret beginnen: Halten Sie fest, welche Aufnahme Sie selbst zu welchem Zweck kopieren wollen und ob ein technischer Schutz bekannt ist. Bei Dateien ergänzen Sie Speicherort und Herkunft, etwa digitaler Kauf oder unbekannte Quelle. Offene Fragen zur Vorlage oder zum Schutz sollten vor einer weiteren Kopie geklärt werden.
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