Lebensführer

Flug gestrichen: Erstattung oder Ersatz?

Der Flugplan schrumpft, der Familienbesuch steht fest.

Teilen

Bildquelle: Renardo la vulpo · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion2 offizielle LinksAktualisiert 4. November 2026Methodik
Quellenbeleg

Ryanair hat ihre Sitzplatzkapazitäten an deutschen Flughäfen im Winterflugplan gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent gekürzt. In Berlin fällt die Hälfte der Flüge weg. Das berichtet die tagesschau am 4. November 2026. Die Angaben betreffen unterschiedliche Größen: bundesweit die Sitzplätze, in Berlin die Zahl der Flüge.

Ab dem kommenden Sommer, also im Sommer 2027, sollen laut Bericht auch keine Ryanair-Flüge mehr aus Bremen starten. Zuletzt beförderte die Airline dort demnach jährlich etwa 400.000 Passagiere. Konkrete Städtepaarungen oder Annullierungstermine einzelner Flüge nennt der Text nicht.

Prüfen Sie deshalb Ihre Buchung: Aus den Kürzungen allein lässt sich nicht ablesen, ob Ihr Flug ausfällt. Ein zusätzlich gekauftes Ticket kann das Reisebudget belasten, während noch unklar ist, welche Ersatzbeförderung die Airline anbietet. Das Veröffentlichungsdatum des Berichts ist kein gemeinsamer Stichtag für Flugannullierungen.

1. Den Status des eigenen Flugs klären

Rufen Sie Ihre Buchung bei der Airline auf. Gleichen Sie Flugnummer, Abflugdatum und Flughafen mit den Nachrichten der Gesellschaft ab. Speichern Sie die Buchungsbestätigung und eine vorhandene Annullierungsmitteilung samt Eingangsdatum und Uhrzeit. Bleibt der Status unklar, verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.

Die folgenden Hinweise gelten für Abflüge aus Deutschland. Nach dem offiziellen EU-Portal Your Europe erfassen die EU-Fluggastrechte Abflüge aus der EU unabhängig davon, ob eine europäische oder eine andere Fluggesellschaft den Flug durchführt. Prüfen Sie bei einem Rückflug mit Start außerhalb der EU gesondert, ob die EU-Regeln gelten.

2. Entscheiden, welche Lösung Sie brauchen

Annulliert die Airline einen Flug, für den die EU-Regeln gelten, muss sie nach Your Europe die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises, anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und Beförderung zu einem späteren passenden Termin ermöglichen. Für die Ersatzbeförderung gelten vergleichbare Beförderungsbedingungen; beim späteren Wunschtermin kommt es außerdem auf verfügbare Plätze an.

Mit der Entscheidung für eine Möglichkeit entfällt laut dem Portal der Anspruch auf die beiden anderen. Wer zu einem festen Termin ankommen muss, sollte deshalb nach konkreten Ersatzflügen fragen, bevor er einer Erstattung zustimmt. Eine mögliche zusätzliche Ausgleichszahlung ist gesondert zu prüfen.

3. Ausgleichszahlung gesondert prüfen

Erstattung betrifft den Ticketpreis. Ersatzbeförderung soll die Reise ermöglichen. Ob zusätzlich eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt unter anderem vom Zeitpunkt der persönlichen Benachrichtigung und vom angebotenen Ersatz ab. Nach Artikel 5 der EU-Fluggastrechteverordnung besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert. Auch eine kurzfristigere Nachricht garantiert die Zahlung nicht. Weitere Bedingungen erläutert die EU-Seite zu Annullierungen. Die Airline muss nachweisen, dass und wann sie Sie persönlich informiert hat.

Bei einer Mitteilung mindestens sieben, aber weniger als 14 Tage vor dem Abflug entfällt der Ausgleich, wenn die angebotene Ersatzbeförderung einen Abflug höchstens zwei Stunden vor der ursprünglichen Startzeit und eine Ankunft weniger als vier Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ermöglicht. Bei weniger als sieben Tagen Vorlauf gelten engere Grenzen: höchstens eine Stunde früher abfliegen und weniger als zwei Stunden später ankommen.

Eine weitere Ausnahme sind außergewöhnliche Umstände, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Die Airline muss diese Umstände nachweisen. Diese Ausnahme betrifft die Ausgleichszahlung; die Wahlmöglichkeiten zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung entfallen dadurch nicht.

4. Vor eigener Stornierung oder Neukauf schreiben

Die beschriebenen Wahlrechte beziehen sich auf eine Annullierung durch die Fluggesellschaft. Wenn Sie selbst stornieren möchten, prüfen Sie zunächst die Bedingungen Ihres Tickets. Welche Erstattung bei einer eigenen Stornierung möglich ist, lässt sich aus diesen Hinweisen nicht bestimmen.

Klären Sie vor einer eigenen Ersatzbuchung schriftlich, welche Beförderung die Airline anbietet und ob sie Kosten übernimmt. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Airline den Preis eines selbst gewählten Ersatztickets erstattet, solange das nicht geklärt ist. Bewahren Sie die Korrespondenz und Belege auf.

Schreiben Sie jetzt an die Airline und nennen Sie Buchungscode, Flugnummer und Reisedatum. Lassen Sie sich bestätigen, ob Ihr Flug stattfindet. Wurde er annulliert, fragen Sie nach konkreten Ersatzflügen und der Möglichkeit einer Erstattung. Fügen Sie die Annullierungsmitteilung bei. Speichern Sie auch, wann diese Nachricht bei Ihnen ankam, und die Antwort der Airline.

Das Wichtigste aus Deutschland, jeden Morgen im Postfach

Jeden Morgen auf Arabisch: vier ausgewählte Nachrichten für Ihren Alltag in Deutschland und das Wort des Tages, sonntags zusätzlich ein Wochenüberblick. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Redaktioneller Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

Teilen

Weiter von hier

Passende Lektüre, ein praktischer nächster Schritt oder das Spiel des Tages.

  1. 01

    E.ON-Schlussrechnung: Erstattung prüfen

    Die verspätete E.ON-Schlussrechnung ist nicht nur Papierkram, den man weglegt. Ein Lieferdatum, ein Guthaben über 500 Euro oder eine alte Beschwerde können entscheiden, ob aus einer verspäteten Schlussrechnung ein Antrag wird. Der Haken: Niemand überweist automatisch. Wer gewechselt hat, sollte jetzt die Rechnung hervorholen, bevor genau der Nachweis fehlt, der 15 oder 30 Euro ausmacht.

    Lebensführerفريق برليننا
  2. 02

    Integrationskurse gestrichen und Hind-Rajab-Film – Tagesüberblick

    Die wichtigsten Themen der deutschen Presse heute: Kürzungen bei Integrationskursen, BKA-Islamismus-Studie und palästinensischer Darsteller des Hind-Rajab-Films an US-Einreise gehindert

    Nachrichtenفريق برليننا

Kommentare

Kommentare werden geladen...