
Bildquelle: Bärbel Miemietz / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA 4.0
Heizkosten: Vermieter sollen mitzahlen
Wer die letzte Nebenkostenabrechnung in der Hand hält und sieht, wie die Heizkosten Jahr für Jahr steigen, hat selten mitentschieden, was im Heizungskeller steht. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung hat sich am 30. April 2026 auf das Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt: Baut der Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, soll er sich künftig an den dadurch entstehenden CO2- und Netzkosten beteiligen. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht — aber die Frage an den Vermieter beginnt jetzt.
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Die Nebenkostenabrechnung liegt auf dem Küchentisch, der Posten Heizkosten ist wieder höher als im Vorjahr - und die Mieterin oder der Mieter hat nie entschieden, welche Heizung im Keller steht. Genau diese Konstellation will eine neue Reform entschärfen, die in den nächsten Monaten Schritt für Schritt in Kraft treten soll.
Am 30. April 2026 hat sich die schwarz-rote Koalition auf das Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt - den Reformentwurf, der politisch lange unter dem früheren Namen 'Heizungsgesetz' lief. Kern für Mieterinnen und Mieter: Baut der Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung in eine Mietwohnung ein, soll er sich künftig an den daraus folgenden CO2-Kosten, Netzentgelten und Brennstoffkosten beteiligen. Diese Lasten werden bislang über die Nebenkostenabrechnung weitgehend an Mieterinnen und Mieter weitergereicht. Das berichtet die Tagesschau unter Verweis auf die Koalitionseinigung.
Eine zentrale Aussage zur Wirkung der Reform stammt von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch: Nach seiner Darstellung sollen die Kostenrisiken für Mieterinnen und Mieter bei CO2-Abgabe, Netzentgelten und Biogas durch das neue Gesetz halbiert werden. Diese Formulierung ist Teil der politischen Bewertung der Koalitionseinigung; eine Durchführungsverordnung mit konkreten Aufteilungsquoten liegt noch nicht vor. Die FAZ bezeichnet die Regelung als Heizkostenbremse für Mieter und weist darauf hin, dass der finale Gesetzestext noch erarbeitet wird.
Was die Reform konkret leistet - und was nicht
Der Anker ist eindeutig: Die Schutzwirkung greift, wenn ein Vermieter eine neue fossile Heizung einbauen lässt. Erst dann wird er an Netzentgelten und Brennstoffkosten beteiligt. In bestehenden Mietverhältnissen ohne Heizungstausch bleibt zunächst alles wie gehabt; in der laufenden Nebenkostenabrechnung ändert sich für diese Wohnungen nichts unmittelbar. Die Reform verbietet auch keine Gas- oder Ölheizungen - sie verteuert sie aus Vermietersicht und entlastet Mieterinnen und Mieter dort, wo neu fossil eingebaut wird.
Ein konkreter Prozentsatz, wie hoch die Vermieterbeteiligung künftig ausfallen wird, ist bislang nicht öffentlich. Wer auf Social Media bereits feste Zahlen liest, sollte zurückhaltend bleiben: Die technische Detailregelung folgt erst mit der Durchführungsverordnung.
Zeitplan: noch nicht in Kraft
Die Einigung vom 30. April 2026 ist ein politischer Kompromisstext, kein verabschiedetes Gesetz. Der Kabinettsbeschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen, anschließend muss der Bundestag die Reform beschließen. Erst nach Verabschiedung tritt das Gesetz schrittweise in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln - Mieterinnen und Mieter sollten daher keine Nebenkostenpositionen für aktuell laufende Abrechnungszeiträume bestreiten, weil das neue Gesetz angekündigt ist. Der Schutz greift erst nach Verabschiedung und nur bei einem konkreten Heizungstausch ab diesem Stichtag.
Im selben Reformpaket entfällt die 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung. Stattdessen ist eine sogenannte Bio-Treppe geplant: ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029, auslaufend bis 2040. Für Bestandsheizungen ist ab 2028 eine Grüngasquote vorgesehen. Diese Pflichten richten sich an Vermieter und Heizungsbetreiber - relevant für Mieterinnen und Mieter werden sie indirekt, wenn sich der Brennstoffmix in der eigenen Heizung ändert.
Was Mieterinnen und Mieter jetzt tun können
Erstens: Die letzte Nebenkostenabrechnung herausholen und nachsehen, welche Heizungsart eingetragen ist. Steht dort Gas, Heizöl oder eine Kombination, fällt die Wohnung in den Anwendungsbereich der kommenden Regel - sobald die Heizung getauscht wird. Wer mehrere Jahresabrechnungen aufbewahrt, kann die Entwicklung der Heizkosten leichter nachvollziehen, falls es später zu Streitfragen kommt.
Zweitens: Sobald der Vermieter einen Heizungstausch ankündigt, schriftlich nachfragen - per E-Mail oder Brief. Welcher Brennstoff wird eingesetzt? Wann wird die neue Anlage in Betrieb genommen? Wie sollen CO2-Abgabe und Netzentgelte nach dem Einbau verteilt werden? Mündliche Auskünfte reichen nicht. Im Streitfall zählt die schriftliche Spur.
Drittens: Für eine geprüfte Auskunft hilft eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein. Der Deutsche Mieterbund bündelt die regionalen Vereine und bietet Mitgliedern Rechtsberatung zum Mietrecht zu überschaubaren Jahresbeiträgen. Der Mieterbund wird die Umsetzung des neuen Gesetzes voraussichtlich eng begleiten - eine Anlaufstelle, an die man sich erinnern sollte, sobald die Heizung im eigenen Haus erneuert wird.
Faustregel: Vor einer Zahlung in der Nebenkostenabrechnung das Einbaudatum der aktuellen Heizung kennen. Wurde die Anlage nach Inkrafttreten des Gesetzes installiert, fällt ein Teil der Mehrkosten nicht mehr automatisch auf die Mieterseite.
Eine Einordnung des Tages liefert auch der Spiegel, der die Einigung im Kontext weiterer Koalitionsentscheidungen vom 30. April 2026 beschreibt. Bis der Gesetzestext final vorliegt, gilt für Mieterinnen und Mieter ein einfacher Grundsatz: Belege sammeln, Fragen schriftlich stellen, keine festen Zahlen aus zweiter Hand übernehmen.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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- Aktualisiert
- 30. April 2026
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